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Titelbild Vollmachten © Stocknterias/stock.adobe.com

Thema Verbraucherschutz Vollmachten – Vorsorge für Ihre Finanzen treffen

Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das Alter: Es gibt viele Situationen im Leben, in denen Sie über finanzielle Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden können oder wollen. Dann dürfen dies Vertrauenspersonen für Sie übernehmen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Vollmacht (auch Vorsorgevollmacht genannt) erteilen. Damit räumen Sie einer oder mehreren Personen das Recht ein, in Ihrem Sinne zu handeln.

Vertrauen ist oberstes Gebot

Machen Sie sich frühzeitig Gedanken, wer Ihre wirtschaftlichen Interessen am besten vertreten kann. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und erteilen Sie eine Vollmacht erst, wenn Sie davon überzeugt sind, dass alles mit Ihrer Vertrauensperson besprochen wurde – und Sie sicher sind, dass diese in Ihrem Interesse handeln wird.

Stellen Sie sich vier wichtige Fragen, bevor Sie eine Vollmacht erteilen

  1. Vertraue ich der Person, die ich bevollmächtigen möchte?
    Sie sollten diese Person sehr gut kennen und ihr Handeln einschätzen können.
  2. Möchte ich mehrere Personen für verschiedene Aufgaben bevollmächtigen?
    So können Sie zum Beispiel die Verantwortung für verschiedene Aufgaben verteilen, je nach den persönlichen Stärken der Personen.
  3. Wie lange soll die Vollmacht gelten?
    Eine Vollmacht gilt in der Regel unbegrenzt. Sie kann aber zeitlich begrenzt werden. Sie kann zu Ihren Lebzeiten, über Ihren Tod hinaus oder ausschließlich für die Zeit nach dem Todesfall gelten.
  4. Möchte ich den Umfang der Vollmacht beschränken?
    Sie können die Vollmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte erteilen oder diese ausdrücklich ausschließen. Zudem können Sie festlegen, dass bestimmte Rechtsgeschäfte nur durch mehrere Bevollmächtigte vorgenommen werden dürfen.

Art und Umfang einer Vollmacht können Sie frei bestimmen. Sie kann zum Beispiel Bank- und Versicherungsgeschäfte oder die Verwaltung von Geldanlagen oder Immobilien umfassen. Wenn es sich um Immobilien handelt, ist eine öffentliche Beglaubigung der Vollmacht erforderlich.

Gut zu wissen: Seit 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen das Notvertretungsrecht von Eheleuten. Es gilt aber nur für medizinische Entscheidungen und nicht für finanzielle Angelegenheiten. Damit Sie finanziell vertreten werden können, müssen Sie eine entsprechende Vollmacht erteilen.

Bankvollmacht

Es kommt vor, dass Banken eine selbst abgefasste Vollmacht zur Regelung von Vermögensangelegenheiten nicht akzeptieren. Sie verlangen stattdessen die Erteilung der Vollmacht auf hauseigenen Vordrucken. Ob eine Bank die selbst abgefasste Vollmacht anerkennen muss, kann im Zweifelsfall nur ein Zivilgericht entscheiden. Im Ernstfall kann dies zu unerwünschten Verzögerungen führen. Sie sollten daher für Ihre Bankgeschäfte – unabhängig von Ihrer selbst verfassten Vollmacht – eine Bankvollmacht erteilen.

Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, ob sie spezielle Vordrucke für eine Bankvollmacht bereithält. Banken müssen Vollmachten zum Schutz ihrer Kundinnen und Kunden sorgfältig prüfen und die bevollmächtigten Personen anhand ihres Personalausweises oder Reisepasses identifizieren. Dies geschieht meist bei einem Termin in der Filiale Ihrer Bank.

Tipps

Bankvollmachten sollten Sie frühzeitig bei allen Banken hinterlegen, bei denen Sie Konten oder Wertpapierdepots haben. Sie können dabei eine Bankvollmacht auf bestimmte Konten und Wertpapierdepots begrenzen oder eine Generalvollmacht für alle Bankgeschäfte erteilen.

Vollmachten können Sie auch für Versicherungsgeschäfte bei Ihren Versicherungsunternehmen hinterlegen. Damit können Sie regeln, dass eine bevollmächtigte Person zum Beispiel eine Versicherungsleistung für Sie einfordert.

Unabhängige Anlaufstellen für weiterführende Informationen und Tipps

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Finanzen.Information.Tipps. - unter diesem Titel informieren die BaFin und die BAGSO ältere Menschen zu Finanzthemen, bedarfsgerecht und ohne kommerzielle Interessen. In einer Serie greifen sie unterschiedliche Aspekte rund um Geld und Finanzen auf, die besonders ältere Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen.

Die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – beaufsichtigt Banken und Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel. Der BaFin ist auch der Verbraucherschutz besonders wichtig. Sie möchte die Finanzkompetenz von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken.

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein.

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