Stand:geändert am 27.11.2024 | Thema Verbraucherschutz Betrug mit dem Namen der BaFin
Warnung an Verbraucherinnen und Verbraucher: Seien Sie wachsam bei vermeintlicher Kontaktaufnahme der deutschen Finanzaufsicht
Betrügerinnen und Betrüger missbrauchen den Namen der BaFin, um das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern für sich zu gewinnen und um ihren unrechtmäßigen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Dazu geben sie sich zum Beispiel am Telefon oder in E-Mails als BaFin-Beschäftigte aus. Es sind auch Schreiben mit nachgestelltem BaFin-Briefkopf oder Logos im Umlauf, bei denen es sich um Fälschungen handelt.
So erkennen Sie Betrugsversuche mit dem Namen der BaFin
BaFin wendet sich nicht von sich aus an einzelne Personen
Die BaFin wendet sich nur in Ausnahmefällen von sich aus an Verbraucherinnen und Verbraucher. Sollte Sie jemand ungefragt oder überraschend kontaktieren und behaupten für die BaFin zu arbeiten, handelt es sich sehr wahrscheinlich um einen Betrugsversuch. Gehen Sie auch nicht darauf ein, wenn jemand anderes Sie zur Zahlung auf ein vermeintliches BaFin-Konto auffordert, etwa um Ihre Identität oder Ihr Konto zu bestätigen oder Sie beispielsweise zu Finanzprodukten zu beraten.
BaFin nutzt nur E-Mail-Adresse mit „@bafin.de“
Die BaFin verwendet grundsätzlich nur E-Mail-Adressen mit dem Domainteil „@bafin.de“. Die einzige Ausnahme bildet der (BaFin-Newsletter BaFinWebDE@newsletter.gsb.bund.de). Alle anderen E-Mail-Adressen gehören nicht der BaFin. Bitte beachten Sie jedoch die Möglichkeit des E-Mail-Spoofing.
BaFin sitzt nur in Bonn und Frankfurt am Main
Die BaFin hat Dienststellen in Bonn und Frankfurt am Main. Die BaFin hat keine Dienststellen in anderen deutschen oder internationalen Städten.
BaFin kommuniziert nicht über Chat-Apps
Die BaFin verwendet für externe Kommunikation niemals Chat-Apps (WhatsApp, Telegram, Facebook Messenger, iMessage etc.).
BaFin nutzt nur diese Social-Media-Accounts
Die BaFin hat folgende offizielle Konten in den sozialen Medien:
Fälschlich behauptete Tätigkeitsfelder der BaFin
Zu den Aufgaben der BaFin zählen unter anderem nicht:
- die Wiederbeschaffung verlorener Investitionen, Kryptoerträge oder Betrugsschäden; die BaFin beauftragt auch keine externen Unternehmen mit derartigen Tätigkeiten,
- die Ausstellung von (Makler-/Handels-) Lizenzen,
- die Erhebung von Steuern/Gebühren für private Finanztransaktionen (insbesondere auch nicht für die Auszahlung/Überweisung von Kryptowährungen).
Die BaFin wirbt daher auch nicht für derartige Tätigkeiten in den sozialen Netzwerken etc.
Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun?
Die BaFin empfiehlt allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, auf derartige Kontaktversuche keinesfalls zu reagieren und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel hat, kann sich auch an die BaFin wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 (für Anrufe aus dem Ausland +49 (0) 228 299 70 299) zu erreichen.
Häufige Betrugsmaschen
Die Maschen der Betrügerinnen und Betrüger sind vielfältig. So sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Unbekannte unter dem Namen der BaFin Verbraucherinnen und Verbraucher angerufen haben. Dabei erschien die Faxnummer der BaFin auf dem Display des Telefons. Im Gespräch drohten die Anrufer beispielsweise mit einer Kontosperrung oder einem Inkassoverfahren, wenn nicht ein bestimmter Geldbetrag gezahlt werde.
Eine weitere Betrugsmasche sind vermeintliche Rechnungen, auch in englischer Sprache, die unter dem Namen der BaFin an Privatanleger verschickt werden.
Viel Geld können Sie bei betrügerischen, nicht lizenzierten Online-Handelsplattformen verlieren: Verbraucher werden von Mitarbeitern dieser Plattformen angerufen und aggressiv dazu aufgefordert, immer höhere Summen zu investieren. Einmal investiert, versuchen die Verbraucher in der Folge vergeblich, das Geld wieder zurückzuerhalten. Häufig geben sich dann Betrüger, die Kundendaten erworben haben, als Samariter aus und tun so, als wollten sie Verbraucher dabei unterstützen, verlorenes Geld zurückzuholen. Dabei geben die Täter oft vor, von vertrauenswürdigen Stellen wie der BaFin beauftragt oder sogar dort beschäftigt zu sein. Häufig – aber nicht immer – entlarvt schon die schlechte Sprachqualität Bescheinigungen mit dem vermeintlichen Briefkopf der BaFin als Fälschung.
Keine Anwerbung durch die BaFin
Nicht immer geht es Verbrauchern direkt an den Geldbeutel, wenn der Name der BaFin missbräuchlich verwendet wird. So wurden etwa 2019 mehrere Fälle bekannt, in denen unbekannte Täter unter dem Namen der BaFin Personen per Telefon oder online aufgefordert haben, ein Testkonto bei einem Kreditinstitut zu eröffnen. Mit den im Zuge der vermeintlichen Kontoeröffnung erbeuteten Daten versuchten die Täter dann, unter dem Namen der angesprochenen Person ein Konto bei dem Kreditinstitut zu eröffnen, um dieses vermutlich für kriminelle Zwecke zu nutzen.
Der BaFin sind auch vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Unternehmen auf unlautere Weise Jobs im „Treuhandservice“ anbieten. Die BaFin weist darauf hin, dass sie – entgegen den Angaben in den Stellenbeschreibungen – Treuhandkonten weder registriert noch verwaltet. Bei ihrem Job im Treuhandservice sollen Verbraucher über ihr eigenes Konto Gelder weiterleiten, die jedoch auf kriminelle Handlungen zurückgehen. Verbraucher, die im Treuhandservice agieren, können sich selbst strafbar machen.
Verbraucher müssen wachsam sein
Die Beispiele zeigen, wie vielfältig das Betätigungsfeld von Betrügern ist, die den Namen der BaFin missbräuchlich verwenden. Die BaFin veröffentlicht regelmäßig Meldungen, wenn sie erfährt, dass ihr Name missbräuchlich verwendet wird. Gleichwohl kommen immer wieder neue Maschen hinzu. Seien Sie überaus wachsam, kriminelle Absichten sind oft nicht leicht zu erkennen und ändern sich ständig!