BaFin - Navigation & Service

Thema Verbraucherschutz Vorsicht vor unseriösen Festgeldangeboten

Wer nach guten Konditionen für Festgeld sucht, findet im Internet viele Angebote. Aber nicht jedes ist auch seriös. In nicht wenigen Fällen landet das eingezahlte Geld auf dem Konto von Betrügern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Festgeldkonto müssen Sie grundsätzlich immer persönlich eröffnen. Das gilt auch für Konten, die im europäischen Ausland geführt werden.
  • Wenn ein angeblicher Berater oder Vermittler per E-Mail, am Telefon oder auf einer Web-Plattform erklärt, dass er für Sie ein Konto bei einer Partnerbank im Ausland eröffnet, auf welches Sie den Anlagebetrag überweisen sollen, ist das ein klares Zeichen für ein betrügerisches Angebot.
  • Ihr eingezahltes Geld landet dann nicht auf Ihrem vermeintlichen Konto, sondern auf dem Konto des Betrügers. Bei der Ihnen übermittelten IBAN handelt es sich nicht um die IBAN Ihres neuen Festgeldkontos, sondern um die Kontonummer des Betrügers.

Wie gehen Betrüger vor?

Es ist schwierig einzuschätzen, ob ein Festgeldangebot seriös ist oder nicht. Die Betrüger gehen professionell vor und vermitteln Sicherheit und Seriosität. Zudem nutzen sie verschiedene Vertriebswege, um die angeblichen Angebote an Kundinnen und Kunden zu verkaufen.

Hierauf sollten Sie achten:

  • Gefälschte Vergleichsportale: Die Betrüger nutzen aufwändig gestaltete Vergleichsportale oder fälschen bekannte Vergleichsportale, um ihre angeblichen Festgeldangebote zu verkaufen.
  • Gefälschte Internetseiten bekannter Unternehmen: Betrüger kopieren bewusst die Internetauftritte bekannter Unternehmen, zum Beispiel von Banken. Sie versuchen so, bei potentiellen Kundinnen und Kunden das Vertrauen für einen angeblichen Festgeldvertrag zu erschleichen.
  • Festgeldvermittler: Einige Betrüger treten als Berater und Vermittler auf und kontaktieren potentielle Opfer über Telefon und Instant-Messaging-Dienste.

Die Betrüger schicken Ihnen täuschend echte Antragsformulare

Sie erhalten Antragsformulare, die in vielen Fällen täuschend echt aussehen. In manchen Fällen wird eine (bekannte) angebliche Partnerbank genannt, bei der das Geld auch durch die Einlagensicherung geschützt sei. Es kann auch vorkommen, dass Sie auf eine angebliche Seite der Partnerbank geleitet werden, um dort einen Antrag auszufüllen und angeblich ein Festgeldkonto zu eröffnen.

Tipp

Nutzen Sie niemals den angegebenen Link, um auf die angebliche Webseite der Partnerbank zu gelangen. Geben Sie stattdessen den Namen der Bank eigenständig in eine Suchmaschine ein und nutzen Sie nur deren direkte Webseite.

Findet bei der angeblichen Eröffnung Ihres Festgeldkontos keine Legitimationsprüfung durch die Partnerbank statt? Wird von Ihnen lediglich eine Ausweiskopie verlangt? Dann sollten bei Ihnen sofort die Alarmglocken läuten. Eine ordnungsgemäße Legitimationsprüfung ist für Privatpersonen Pflicht, wenn sie ein Konto bei einer Bank eröffnen wollen. Zur Identifizierung der Kunden bei der Bank sind das sogenannte Video-Ident-Verfahren, Post-Ident-Verfahren und der Besuch in der Bankfiliale möglich. Sie können sich nur persönlich legitimieren.

Video-Ident-Verfahren

Bei einem Video-Ident-Verfahren identifizieren Sie sich über einen Videoanruf über das Internet bzw. eine App auf dem Smartphone gegenüber der Bank oder einem von ihr beauftragten Unternehmen. Zur Identitäts- und Legitimationsprüfung müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Kamera zeigen und Fragen beantworten. Das Gespräch darf nur als Ende-zu-Ende verschlüsselter Videochat stattfinden.

Darauf sollten Sie achten: Geben Sie Ihre personenbezogenen Daten nur weiter, wenn Sie sicher sind, dass derjenige, der sie anfordert, seriös ist. In den falschen Händen können diese Daten für weitere kriminelle Aktivitäten missbräuchlich genutzt werden – zum Beispiel, um Internet-Domains für betrügerische Websites zu registrieren.

Hinweis

Die Abläufe sind anders, wenn Sie eine Festgeldanlage über eine Vermittlungsplattform tätigen, die mit einer Bank kooperiert. Je nach Geschäftsmodell eröffnen Sie dann zunächst ein Referenzkonto bei dieser Bank. Für die Eröffnung des Referenzkontos durchlaufen Sie eine ordnungsgemäße Legitimationsprüfung. Dann wählen Sie die Festgeldangebote aus. Die Kooperationsbank eröffnet als Vertreter für Sie das Festgeldkonto bei den betreffenden Banken. Für das Festgeldkonto ist dann keine erneute Legitimationsprüfung mehr erforderlich.

Die Betrüger fordern Sie auf, den Anlagebetrag auf das angeblich für Sie eingerichtete Festgeldkonto zu überweisen

Wenn Sie sich nicht persönlich für die Eröffnung des Kontos legitimiert haben, stoppen Sie spätestens jetzt! Überweisen Sie kein Geld! Auch wenn Sie sich bereits für das scheinbare Festgeldangebot registriert haben: Ihnen wird nur vorgespiegelt, dass es sich bei dem Konto mit der genannten IBAN um ein auf Ihren Namen eingerichtetes Festgeldkonto handelt. Tatsächlich handelt es sich um ein Konto der Betrüger oder der Komplizen. Dieser Betrug ist möglich, weil trotz Angabe Ihres Namens als Inhaber des Empfängerkontos nur die IBAN maßgeblich ist. Seitens der Banken findet kein Abgleich zwischen dem Namen des Überweisungsempfängers auf dem Überweisungsauftrag mit dem Namen des tatsächlichen Kontoinhabers statt.

Oft handelt es sich um ein angebliches Festgeldkonto bei einer ausländischen Bank, die dementsprechend eine ausländische Kontonummer (International Bank Account Number – IBAN) nutzt. Das erkennen Sie daran, dass die IBAN nicht mit dem deutschen Ländercode DE beginnt. Die Betrüger nutzen häufig ausländische Konten, weil eine Strafverfolgung durch deutsche und ausländische Behörden bei grenzüberschreitenden Betrugsfällen schwierig ist.

Muss die Bank eine Überweisung prüfen und gegebenenfalls stoppen?

Bei der Ausführung einer Überweisung müssen Ihre Bank und die Bank des Zahlungsempfängers ausschließlich die Internationale Bankkontonummer (IBAN) und den Bank-Identifizierungs-Code (BIC), die so genannte Kundenkennung, überprüfen. Der Name des Zahlungsempfängers gehört nicht dazu.

Die beteiligten Banken müssen daher keinen Namensvergleich anstellen, also nicht prüfen, ob der genannte Überweisungsempfänger, in diesem Fall Sie, mit dem Inhaber der genannten IBAN identisch ist. Die Bank darf die Überweisung auf dieses Konto ohne weitere Prüfung vornehmen. Oder anders gesagt: Die Bank führt Ihre Überweisung auch dann aus, wenn der angegebene Empfängername und die angegebene IBAN nicht zusammenpassen. Sie müssen sich dann selbst darum kümmern, wie Sie Ihr Geld vom falschen Empfänger zurückbekommen.

In den meisten Fällen bricht der Kontakt dann ab. Das angeblich auf dem Festgeldkonto angelegte Geld ist weg

Über Ihr „Kundenkonto“ auf dem Webportal des Vermittlers haben Sie angeblich noch Einblick in die Wertentwicklung Ihrer Festgeldanlage. Ihr angelegtes Geld ist aber schon längst auf dem Konto der Betrüger und für Sie nicht mehr verfügbar.

Was Sie beachten sollten, bevor Sie ein Festgeldkonto eröffnen

Prüfen Sie, mit wem Sie es zu tun haben!

Versuchen Sie, möglichst viele Informationen über den Festgeldanbieter und -vermittler herauszubekommen.

Geben Sie den Namen des angeblichen Festgeldvermittlers und der angeblichen Partnerbank in die gängigen Internet-Suchmaschinen ein und lesen Sie die Bewertungen anderer Verbraucherinnen und Verbraucher. Aber Vorsicht: Die Betrüger wissen, dass viele potentielle Kundinnen und Kunden zu ihnen recherchieren und verschaffen sich daher im Internet gute Bewertungen.

Prüfen Sie unbedingt das Impressum auf der Website. Gibt es überhaupt ein Impressum? Falls nein: sofort Finger weg! Ist es vollständig? Gibt es Fehler und Unstimmigkeiten beim Namen und der Firmenadresse? Umgekehrt gilt aber auch: Ein vollständiges und fehlerfreies Impressum ist keine Garantie dafür, dass der Anbieter seriös ist. Oft wird die Identität von real existierenden Unternehmen missbräuchlich im Impressum genannt. Es kann auch vorkommen, dass der Unternehmensname nur minimal abgewandelt wird, so dass man es beim Lesen kaum erkennt. Tipp: Achten Sie genau auf die Schreibweise!

Führen Sie eine WHOIS-Domainabfrage durch! Viele betrügerische Anbieter behaupten nämlich auf ihrer Website, sie seien schon lange am Markt aktiv. Durch eine WHOIS-Domainabfrage lassen sich solche Angaben schnell durchleuchten. Oft sind die Webseiten erst wenige Wochen oder Monate registriert und die Angaben zum Betreiber anonymisiert.

Bei Ihrer Recherche sollten Sie beispielsweise auch auf die Internetseite der BaFin schauen. Sehen Sie sich die Warnhinweise an. Die BaFin warnt regelmäßig vor unerlaubt tätigen Unternehmen und auch vor bestimmten Geschäften oder Geschäftspraktiken. Sie finden diese unter Warnungen & Aktuelles für Verbraucher. Hinweis: Die Warnungen auf der Internetseite der BaFin sind aufgrund der großen Zahl der betrügerischen Anbieter sowie ständig wechselnder Praktiken allerdings nie vollständig. Auch die Europäische Wertpapier- und Markaufsichtsbehörde ESMA veröffentlicht auf ihrer Internetseite Warnungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zudem unterhält die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO auf ihrer Internetseite ein Portal, in das sie Warnungen und Hinweise für Anleger einstellt, die sie von ihren Mitgliedern, das heißt von den der IOSCO angeschlossenen nationalen Aufsichtsbehörden, erhält. Die Stiftung Warentest führt zudem eine Liste mit unseriösen Firmen und Finanzprodukten.

Nehmen Sie Kontakt mit dem angeblichen kontoführenden Kreditinstitut bzw. der angeblichen Partnerbank auf!

Betrügerische Webportale und Finanzvermittler versuchen Sicherheit und Seriosität zu vermitteln, in dem sie angeblich mit bekannten Partnerbanken kooperieren. So sind die Antragsformulare für ein Festgeldkonto oft mit dem Logo einer bekannten Bank versehen oder interessierte Kundinnen und Kunden werden auf eine scheinbare Unter-Webseite der Bank geleitet, um ein Konto zu eröffnen.

Damit Sie sicher sein können, dass das Festgeldangebot auch wirklich von der Partnerbank stammt, ist es am einfachsten und sichersten, wenn Sie die angegebene Partnerbank kontaktieren, bevor Sie ihr Geld investieren. Sie können zum Beispiel den angeblichen Festgeldvertrag, den der Vermittler Ihnen geschickt hat, an diese Bank senden. Nutzen Sie dazu unbedingt die E-Mail-Adresse, die auf der offiziellen Website der entsprechenden Bank zu finden ist. Oder rufen Sie bei der Bank an und fragen Sie nach, ob tatsächlich eine Kooperation mit dem Anbieter besteht. Nutzen Sie dazu die Telefonnummern, die Sie auf der offiziellen Website der entsprechenden Bank finden.

Prüfen Sie das Festgeldangebot genau!

Während früher Angebote mit exorbitant hohen Zinsen ein relativ verlässliches Zeichen für Betrug waren, gehen Betrüger inzwischen noch geschickter vor. Mittlerweile geben viele betrügerische Festgeldangebote keine auffällig hohen Zinsversprechen mehr. Umso mehr sollten Sie das Angebot und die Anbieter genau prüfen und alle hier genannten Hinweise beachten.

Lassen Sie sich nicht von vermeintlichen Auszeichnungen und professionellen Webauftritten blenden!

Viele betrügerische Webauftritte mit Festgeldangeboten sind professionell gestaltet und wirken auf den ersten Blick seriös.

Rechtschreib- und Grammatikfehler können ein Indiz für betrügerische Machenschaften sein. Aber: Auch wenn es keine Rechtschreib- oder Grammatikfehler gibt, ist das kein Zeichen für Seriosität.

Gütesiegel, Auszeichnungen und positive Bewertungen, die ein Anbieter auf seiner Website angibt, sollten Sie nicht zur Geldanlage verleiten.

Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen!

Einige angebliche Festgeldvermittler versuchen den Eindruck zu erwecken, dass Sie schnell reagieren müss(t)en. Lassen Sie sich nicht drängen. Prüfen Sie das Angebot in jedem Fall sorgfältig.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback