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Thema Verbraucherschutz White-Label-Banking

Das Phänomen ist aus anderen Branchen, wie dem Einzelhandel bekannt: Ein Unternehmen verkauft Produkte eines fremden Herstellers unter seiner eigenen Marke. Genannt: White Labeling. Auch in der Finanzindustrie existiert dieses Geschäftsmodell. Wir erklären, was Verbraucherinnen und Verbraucher beachten sollten.

Was bedeutet White-Label-Banking?

Das Geschäftsmodell, das auch unter Begriffen wie „Banking as-a-Service“ oder „Banking as-a-platform“ bekannt ist, funktioniert so: Eine Bank mit Bankerlaubnis (White-Label-Anbieter) arbeitet mit einem Kooperationspartner (White-Label-Nehmer). Unter eigenem Markenauftritt bietet dieser eine erlaubnispflichtige Dienstleistung an – durchgeführt wird sie jedoch von der Bank. Beim White-Label-Geschäftsmodell schließen Kundinnen und Kunden den Vertrag über die erlaubnispflichtige Dienstleistung mit der Bank ab. Der Kooperationspartner fungiert damit lediglich als eine Art Vermittler zwischen Bank und Kundinnen und Kunden.

Wichtig ist dabei: Nur die Bank darf die erlaubnispflichtigen Dienstleistungen erbringen. Betreibt der Kooperationspartner die Bankdienstleistungen in eigenem Namen und ohne die erforderliche Erlaubnis, liegt kein White Labeling vor. In diesem Fall prüft die BaFin, ob der Kooperationspartner unerlaubte Bankgeschäfte betreibt.

Zudem gilt: Der Kooperationspartner, der die Bankdienstleistungen vermarktet, darf sich nicht „Bank“ oder „Bankier“ nennen. Diese Begriffe sind geschützt. Nur zugelassene Kreditinstitute bzw. Zweigniederlassungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum dürfen diese verwenden.

Was sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beachten?

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung kommen Verbraucherinnen und Verbraucher auch mit White-Label-Geschäftsmodellen in Berührung. Beispielsweise vermarkten Unternehmen, die selbst nicht über eine Banklizenz verfügen, Girokonten, die online oder per App geführt werden und den Nutzern innovative Elemente und eine einfache Bedienung versprechen. Dies kann die Verwaltung der Finanzen und den Zugriff auf verschiedene Bankdienstleistungen und Produkte erleichtern. Während die erlaubnispflichtigen Dienstleistungen im Hintergrund von einem beaufsichtigten Kreditinstitut durchgeführt werden, erfolgt der Markenauftritt über den Kooperationspartner. Dieser übernimmt auch überwiegend die Interaktion mit den Kundinnen und Kunden.

Sie schließen bei diesen Modellen sowohl mit der Bank als auch mit dem Kooperationspartner Verträge. Zumindest beim Vertragsschluss muss die Bank Ihnen gegenüber erkennbar in Erscheinung treten, danach bleibt sie zumeist im Hintergrund. Zwar sind der Außendarstellung des Kooperationspartners rechtliche Grenzen gesetzt – er darf etwa nicht mit dem Begriff „Bank“ werben. Dennoch ist in der Praxis teilweise nicht auf den ersten Blick zu erkennen, wer die eigentliche Bankdienstleistung erbringt.

Um eine für Sie passende Entscheidung zu treffen, sollten Sie sich vor einer Kontoeröffnung umfassend informieren und die gewonnen Informationen bewerten. Dabei können Sie zum Beispiel auf folgende Aspekte achten:

  • Transparenz: Wer sind Ihre Vertragspartner? Welche Dienstleistung erhalten Sie von dem jeweiligen Vertragspartner (Bank und Kooperationspartner)? Es ist wichtig zu wissen, welche Bank hinter Ihrem Konto steht. Auswirkungen können sich unter anderem auf die gesetzliche Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro ergeben, die pro Kunde und Bank gilt und nicht pro Konto. Wenn mehrere Konten bei einer Bank geführt werden, gilt die Einlagensicherung für alle diese Konten insgesamt.
  • Konditionen: Vergleichen Sie die Konditionen, Gebühren und Kosten verschiedener Anbieter und stellen Sie sicher, dass Sie alle anfallenden Gebühren verstehen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Dies umfasst auch den Vergleich mit Produkten oder Dienstleistungen, die Sie direkt bei einer Bank abschließen. Lohnt sich das Angebot für Sie? Insbesondere im Hinblick auf die besonderen Eigenschaften (zum Beispiel Nachhaltigkeit), mit denen der Kooperationspartner sein Produkt bewirbt.
  • Sicherheit: Da White-Label-Banking-Plattformen von Drittanbietern betrieben werden, sind Sie von der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Drittanbieters abhängig. Durch die Verknüpfung der Systeme von White-Label-Banking-Plattformen und Drittanbietern kann das Risiko von Sicherheitslücken und Datenverletzungen (persönliche und finanzielle Daten) erhöht sein. Wenn es zu technischen Problemen oder Ausfällen kommt, kann dies zu Schwierigkeiten führen und den Zugriff auf Bankdienstleistungen vorübergehend einschränken. Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien sorgfältig, um zu verstehen, wie Ihre Daten verwendet werden.
  • Reputation: Recherchieren Sie die Reputation des Kooperationspartners sowie der dahinterstehenden Bank. Lesen Sie Bewertungen und Erfahrungsberichte anderer Kunden, um einen Eindruck von der Kundenzufriedenheit und dem Service zu erhalten.
  • Beratung: Im Vergleich zu traditionellen Banken bieten White-Label-Banking-Plattformen möglicherweise weniger persönliche Beratung und Unterstützung. Beachten Sie, dass Sie gegebenenfalls auf sich allein gestellt sind, wenn es um finanzielle Entscheidungen und Problemlösungen geht.
  • Beschwerden: Bedenken Sie, dass bei Problemen möglicherweise nicht immer klar ist, wer der zuständige Ansprechpartner ist. Wenn Sie sich als Kundin oder Kunde beschweren wollen, sollten Sie sich immer an beide Vertragspartner wenden, also sowohl an die Bank als auch an den Kooperationspartner.

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