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Stand:geändert am 09.10.2023 | Thema Verbraucherschutz Sparbrief

Sparbriefe sind Einmalanlagen für eine vorab festgelegte Laufzeit zu einem fest vereinbarten Zinssatz. Sparbriefe können für eine mittelfristige Geldanlage geeignet sein. Sofern die Einlagensicherung greift, ist der Sparbrief ein sicheres Finanzprodukt. Dies ist jedoch nicht bei allen angebotenen Produkten der Fall.

Was ist ein Sparbrief?

Mit einem Sparbrief legen Sie einen Geldbetrag für eine bestimmte Zeit zu von vornherein festgelegten Zinsen und Zinszahlungszeitpunkten an. Bei Laufzeitende steht das Guthaben zur Auszahlung bereit, ohne dass Sie kündigen müssen. Während der Laufzeit kommen Sie nicht an das Geld. Sie können den Sparbrief aber beispielsweise als Kreditsicherheit einsetzen. Eine Kündigung vor Ende der Laufzeit ist in der Regel ausgeschlossen oder nur mit einem Zinsverlust möglich.

Der Zinssatz des Sparbriefs kann zeitlich gestaffelt sein, seine Höhe ist abhängig vom Marktzins, von der gewählten Laufzeit und dem anbietenden Kreditinstitut.

Die Zinsen können so ausgestaltet sein, dass sie dem Sparbrief jeweils am Jahresende gutgeschrieben und mitverzinst werden. Damit profitieren Sie vom so genannten Zinseszinseffekt. Alternativ können Sie mit Ihrem Kreditinstitut vereinbaren, dass Ihnen die Zinsen während der Laufzeit am Jahresende auf ein festgelegtes Referenzkonto ausgezahlt werden.

Sparbriefe gibt es mit oder ohne eine sogenannte Nachrangabrede. Erstere versprechen manchmal etwas lukrativere Zinsen.

Ist mein Geld bei einem Sparbrief geschützt?

Wenn Sie einen Sparbrief ohne Nachrangabrede abgeschlossen haben, sind Sie abgesichert, wenn die Bank, Sparkasse oder Bausparkasse in Schieflage gerät, also insolvent werden sollte oder abgewickelt werden müsste. In diesem sogenannten Entschädigungsfall wird Ihre Einlage, also der von ihnen angelegte Geldbetrag und etwaige gutgeschriebene Zinsen, mindestens bis zu 100.000 Euro innerhalb von sieben Tagen vom jeweils zuständigen gesetzlichen Einlagensicherungssystem erstattet.

Viele private Banken mit Sitz in Deutschland sind darüber hinaus Mitglied in privaten Einlagensicherungsfonds, die in Aussicht stellen, über den gesetzlichen Erstattungsanspruch hinaus bis zu bestimmten Höchstbetragsgrenzen einzuspringen. Ob und bis zu welcher Höhe die private Einlagensicherung besteht, erfahren Sparende bei ihrer Bank. Gegen diese Einlagensicherungsfonds der freiwilligen Einlagensicherung haben Sparende allerdings keinen Rechtsanspruch auf Erstattung ihrer Einlagen. Nähere Informationen zur Funktionsweise der privaten Einlagensicherung gibt es insbesondere bei den entsprechenden Einrichtungen.

Anders ist es bei Sparbriefen mit Nachrangabrede. Hier besteht in der Insolvenz oder Abwicklung kein Erstattungsanspruch aus den gesetzlichen Einlagensicherungssystemen und etwaigen privaten Einlagensicherungsfonds. Sparende sind im Insolvenzverfahren erst an der Reihe, nachdem alle anderen, nicht nachrangigen Gläubiger ihr Geld bekommen haben - wenn dann noch Geld da ist. Wenn sie der Bank noch Geld schulden (beispielsweise die Rückzahlung eines Kredites), müssen sie diese Schulden begleichen und können den Erstattungsanspruch nicht einsetzen, um die Schulden in entsprechender Höhe zu tilgen.

Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Neben den erwähnten gesetzlichen und freiwilligen Sicherungssystemen gibt es die Institutssicherung. Dieses Instrument nutzen Verbundbanken, also Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen in der Regel, um eine Insolvenz oder Abwicklung rechtzeitig abzuwenden, so dass der Entschädigungsfall gar nicht erst eintritt. Alle Mitglieder der institutssichernden Einrichtungen fühlen sich untereinander aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Sicherungssystem des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) oder zum Haftungsverbund des Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) verpflichtet, sich im Bedarfsfall gegenseitig zu helfen und zu unterstützen. Der Verbund übernimmt in einem solchen Fall die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben. Hierdurch wird mittelbar ein umfangreicher Schutz der Kundeneinlagen gewährleistet.

Wenn also beispielweise eine Volksbank oder Sparkasse droht insolvent zu werden, dann löst der Verbund dieses Problem für gewöhnlich damit, dass dieses Institut saniert oder beispielsweise mit einem anderen gesunden Institut des jeweiligen Verbundes fusioniert wird.

Ob eine Bank Mitglied einer solchen Institutssicherung ist, erfahren Sie bei der Bank selbst oder bei den entsprechenden Einrichtungen.

Sparbriefe mit Nachrangabrede: Das sollten Sie beachten

  • Lesen Sie die Produktinformationen zu Sparbriefen genau und achten Sie auf Begriffe wie „Nachrang“ oder „nachrangig“ und die dazu gehörigen Erläuterungen.
  • Sparbriefe mit Nachrangabrede werden möglicherweise etwas höher verzinst als Produkte ohne Nachrangabrede. Die Einlagen in solche Sparbriefe sind nicht von der gesetzlichen Einlagensicherung umfasst und auch nicht durch etwaig vereinbarte freiwillige Einlagensicherungsfonds abgesichert.
  • Informieren Sie sich insbesondere bei Sparbriefen mit Nachrangabrede, ob die ausgebende Bank Mitglied einer institutssichernden Einrichtung ist, oder ob es sie im Krisenfall auf sich allein gestellt ist.
  • Wie immer gilt: Wägen Sie Chancen und Risiken der verschiedenen Produkte sorgfältig ab.

Für wen ist ein Sparbrief geeignet?

Sparbriefe sind eine Möglichkeit des Sparens, wenn Sie eine mittelfristige Geldanlage bevorzugen. Sofern die Einlagensicherung greift, ist der Sparbrief ein sicheres Finanzprodukt für Anleger, die ihr Vermögen nicht dem Risiko eines Verlustes aussetzen möchten und daher eine konservative Anlageform zwecks Vermögensaufbau und Vermögenserhalt bevorzugen.

Da ein Festzins vereinbart ist, wissen Sie schon zu Beginn der Anlage, mit welchen Zinsen Sie am Ende kalkulieren können. Sollten die Zinsen am Markt fallen oder sich gegebenenfalls sogar ein Negativzins ergeben, ist Ihnen der vereinbarte Zinssatz dennoch bis zum Vertragsende sicher. Umgekehrt gilt: Sollten die Zinsen am Markt deutlich steigen, kommt Ihnen das nicht zugute: Sie sind vertraglich an die niedrigeren Zinsen gebunden und können keine marktangemessenen Zinsen neu aushandeln.

Sie sollten vor einer Anlage in einen Sparbrief sicher sein, dass Sie die angelegte Summe während der Laufzeit entbehren können. Denn eine vorherige Verfügung über das Gesparte ist nur mit Zinsverlust möglich oder sogar ganz ausgeschlossen. Allerdings ist es möglich, einen Sparbrief zu beleihen und ihn so als Sicherheit für ein aufgenommenes Darlehen einzusetzen.

Wo kann ich einen Sparbrief abschließen?

Informationen und Beratung erhalten Sie in den Filialen von Kreditinstituten, aber auch im Internet oder telefonisch beim jeweiligen Anbieter. Dort können Sie dann auch den Vertrag für Ihren Sparbrief abschließen.

Überlegen Sie sich vorher, wie lange und zu welchem Zweck Sie Geld anlegen wollen, und prüfen Sie die Angebote gründlich. Der angebotene Zins kann von Institut zu Institut unterschiedlich ausfallen.

Beim Kauf eines Sparbriefs fallen in der Regel keine Gebühren an, die den Zinsgewinn verringern.

Lassen Sie sich nicht drängen, und nehmen Sie sich die Zeit, die Angebote und das Kleingedruckte zu prüfen. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie alle Vertragsbedingungen verstehen.

Sind steuerliche Aspekte relevant?

Die Zinsen, die Ihnen das Kreditinstitut auf den Sparbrief zahlt, sind steuerpflichtig. Wer seinem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt, kann Freibeträge bei der Zinsbesteuerung nutzen.

Wie werden die Anbieter von Sparbriefen beaufsichtigt?

Kreditinstitute mit Sitz im Inland benötigen die Erlaubnis der BaFin, um das Einlagengeschäft betreiben zu dürfen. In Deutschland beaufsichtigen die Deutsche Bundesbank und die BaFin, ab einer bestimmten Größenordnung auch die Europäische Zentralbank (EZB), die Institute im Rahmen der Solvenzaufsicht.

Die BaFin prüft nicht, ob das Kreditinstitut Ihnen den Sparbrief zu günstigen Konditionen anbietet. Für die Überprüfung der Vertragsbedingungen eines Sparbriefs ist die BaFin ebenfalls nicht zuständig.

Bei ausländischen Kreditinstituten bzw. nicht der deutschen Aufsicht unterliegenden Instituten kann es zu Einschränkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher kommen. Beispielsweise kann die Beschwerdeabteilung nur in der jeweiligen Landessprache kommunizieren oder möglicherweise gelten andere gesetzliche Grundlagen und Haftungsgrenzen.

Zusatzinformationen

Was Sie zu den Produktinformationen unbedingt beachten sollten

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