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Thema Verbraucherschutz Gebühren beim Geldabheben mit der Girocard

Wie Sie sich vor teuren Überraschungen schützen können

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen Geldautomaten, um sich mit Bargeld zu versorgen. Dafür verwenden sie meistens die sogenannte Girocard (früher EC-Karte), die von der Hausbank ausgegeben wird. Geldautomaten befinden sich, neben denen in den Bankfilialen im SB-Bereich, häufig auch an publikumsreichen Stellen in den Innenstädten, aber auch an Tankstellen, Bahnhöfen, Freizeitanlagen etc.

Während das Geldabheben am Automaten der Hausbank häufig kostenlos ist, kann die Abhebung von Bargeld an den Automaten anderer Institute oder Anbieter mit Kosten verbunden sein. Dies ist aber nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen.

Einige Banken kooperieren auch mit anderen Banken oder Anbietern, um ihren Kundinnen und Kunden eine größere Zahl von Geldautomaten zur kostenlosen Versorgung mit Bargeld zur Verfügung stellen zu können. Aber gerade in solchen Fällen ist Ihre Aufmerksamkeit als Kunde in besonderer Weise gefragt. Teilweise handelt es sich um Kooperationen allein regional tätiger Banken bestimmter Bankengruppen, so dass auch nur innerhalb der jeweiligen Region, nicht jedoch bundesweit kostenfreie Abhebungen erfolgen können. Teilweise ermöglichen die Kooperationen aber auch nur den direkten Kundinnen und Kunden des jeweiligen Instituts kostenfreie Abhebungen an Geldautomaten des Drittanbieters, nicht jedoch denen anderer Institute. Diesen wird dann für die Automatennutzung ein Entgelt in Rechnung gestellt. Hier sollten Kunden sehr aufmerksam sein.

Worauf Sie achten sollten

Besonders aufmerksam sollten Sie dann sein, wenn Sie Bargeld an einem Automaten außerhalb Ihrer Bank abheben. Vor einer Abhebung sollten Sie zunächst prüfen, ob es sich um einen Geldautomaten Ihrer Bank bzw. eines Anbieters handelt, mit dem Ihre Bank zusammenarbeitet.

Allein der Hinweis, dass die Hausbank für die Abhebung am Geldautomaten kein Entgelt in Rechnung stellt, heißt nicht, dass die Abhebung für Sie insgesamt kostenlos ist. Vielmehr kann auch in diesen Fällen der Betreiber des Geldautomaten ein Entgelt für den Vorgang des Abhebens verlangen.

Auch wenn Ihre Hausbank Mitglied in einem Zahlungsverbund ist, können Abhebungen an Automaten von anderen Anbietern Kosten verursachen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn ein Verbundpartner eine Kooperation mit einem Automatenbetreiber außerhalb des Zahlungsverbundes abgeschlossen hat und dieser dann eigene Gebühren erhebt.

Achten Sie insbesondere auf den Hinweis zu den für die Abhebung anfallenden Entgelten. Diese werden auf dem Bildschirm des Automaten angezeigt. Es ist ratsam, die einzelnen Angaben zu den Entgelten genau zu lesen. Wenn etwas unklar ist oder Sie nicht einverstanden sind, sollten Sie den Vorgang im Zweifelsfall abbrechen.

Hinweise darauf, wer gegebenenfalls Gebühren für die Transaktion verlangen kann, kann Ihnen auch das am Automaten angebrachte Logo des Betreibers oder der verantwortlichen Bank geben.

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