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Stand:geändert am 14.06.2024 | Thema Verbraucherschutz Festgeld

Festgeld ist eine Geldanlage mit festgelegter Laufzeit, für die Kunde und Geldinstitut einen festen Zins vereinbaren.

Die Laufzeit kann von einem Monat bis zu mehreren Jahren betragen. Festgeld ist also eine Terminanlage: Der Sparer legt sein Geld bis zu einem bestimmten Datum an und kann bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr darüber verfügen. Er weiß somit, wann das Geld zur Auszahlung fällig ist, und kann mit der im Vertrag vereinbarten Rendite kalkulieren.

Im Gegensatz dazu steht Tagesgeld dem Kunden täglich zur Verfügung, doch dessen Zinsen können sich ebenso jeden Tag ändern und niedriger ausfallen als beim Festgeld.

Für wen ist das Festgeld geeignet?

Da die Zinsen fest vereinbart und garantiert sind, bietet das Festgeld eine hohe Planungssicherheit. Es eignet sich daher für solche Kunden, die eine konservative, sichere Anlage zum Erhalt ihres Vermögens bevorzugen.

Festgeld eignet sich für eine eher kurzfristige Geldanlage, zum Beispiel, wenn Sie „Geld parken“ möchten, das Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt für eine Investition benötigen. Sie können Festgeldanlagen aber auch zum Vermögensaufbau oder als Bestandteil Ihrer Altersvorsorge nutzen. Da Kursschwankungen keine Auswirkungen auf das Festgeld haben, ist es eine besonders sichere Möglichkeit, um sein Geld anzulegen.

Ist das Guthaben auf meinem Festgeldkonto geschützt?

Anlagebeträge sind in Deutschland mindestens durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro je Kunde abgesichert. Das gilt auch für Banken in anderen EU-Mitgliedstaaten. Bei darüber hinausgehenden Summen kann in Deutschland die freiwillige Einlagensicherung der jeweiligen Bankenverbände greifen. Informieren Sie sich unbedingt, um kein Risiko einzugehen. Festgeldanlagen bei Anbietern außerhalb der Europäischen Union sollten wegen des Insolvenzrisikos gut überlegt sein.

Wann kann ich auf das Festgeld zugreifen?

Sie erhalten Ihr angelegtes Geld und die darauf gezahlten Zinsen nach Ende der Laufzeit per Gutschrift auf das Referenzkonto, das Sie mit dem jeweiligen Kreditinstitut vereinbart haben. Das Referenzkonto ist in der Regel Ihr normales Girokonto.

Während der Laufzeit können Sie normalerweise nicht vorzeitig über Ihr Geld verfügen. Lässt das Kreditinstitut dies ausnahmsweise zu, kann sich das zinsschädlich auswirken, oder das Institut verlangt eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Dadurch mindert sich der Ertrag der Anlage.

Behalten Sie den Ablaufzeitpunkt Ihrer Festgeldanlage im Blick: Gegebenenfalls müssen Sie die Anlage rechtzeitig vor Ablauf kündigen oder verlängern – je nachdem, was Sie mit Ihrem Anbieter vertraglich vereinbart haben. Sollten Sie dies nicht beachten und sich nicht rechtzeitig äußern, kann Ihnen ein Liquiditätsrisiko entstehen: Das Kreditinstitut verlängert das Festgeld automatisch zu dem dann gültigen Zinssatz, der niedriger sein kann, und Sie erhalten das Geld nicht ausgezahlt, obwohl Sie es eigentlich benötigt hätten.

Wo kann ich Festgeld anlegen?

Festgeld können Sie bei einem Kreditinstitut anlegen. Informationen und Beratung erhalten Sie in den Filialen, online oder telefonisch bei dem jeweiligen Anbieter. Überlegen Sie sich vorher, wie lange und zu welchem Zweck Sie Geld anlegen wollen, und prüfen Sie die Angebote gründlich. Der vereinbarte Zins kann von Institut zu Institut unterschiedlich ausfallen.

Wenn Sie Ihr Geld nicht in Euro anlegen, bedenken Sie auch, dass ein Fremdwährungsrisiko durch Wechselkursänderungen besteht.

Wird das Festgeld besteuert?

Die Zinsen, die Ihnen das Kreditinstitut auf das Festgeld zahlt, sind steuerpflichtig. Um steuerliche Freibeträge zu nutzen, erteilen Sie Ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag.

Wie werden die Anbieter von Festgeld beaufsichtigt?

Kreditinstitute mit Sitz im Inland müssen eine Erlaubnis der BaFin für das Einlagengeschäft besitzen. Die Deutsche Bundesbank und die BaFin, ab einer bestimmten Größenordnung auch die Europäische Zentralbank (EZB), beaufsichtigen in Deutschland die Geldinstitute im Rahmen der Solvenzaufsicht.

Die BaFin prüft nicht, ob die Kreditinstitute Ihnen günstige Konditionen für das Festgeld anbieten. Für die Überprüfung der vertraglichen Bedingungen ist die BaFin ebenfalls nicht zuständig.

Bei ausländischen Kreditinstituten bzw. nicht der deutschen Aufsicht unterliegenden Instituten kann es zu Einschränkungen für den Verbraucher kommen. Beispielsweise kann die Beschwerdeabteilung nur in der jeweiligen Landessprache kommunizieren oder möglicherweise gelten andere gesetzliche Grundlagen und Haftungsgrenzen.

Weitere Fragen & Antworten zum Festgeld

Ich bin mit den verbuchten Zinsen für mein Festgeld nicht einverstanden. Was kann ich tun?

Unklarheiten in Bezug auf die den Kundenkonten gutgeschriebenen Zinsbeträgen ergeben sich häufig aus der verwendeten Zinsberechnungsmethode oder aus dem verwendeten Zinssatz. Informationen zu beiden können Sie im abgeschlossenen Vertrag und den zu Grunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. Bitte prüfen Sie dabei gegebenenfalls auch, ob Sie die Bedingungen für einen erhofften Aktionszins erfüllen und dieser Vertragsinhalt geworden ist. In Deutschland ist keine bestimmte Zinsberechnungsmethode rechtlich verbindlich vorgegeben.

Zusatzinformationen

Was Sie zu den Produktinformationen unbedingt beachten sollten

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