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Stand:geändert am 12.02.2020 | Thema Verbraucherschutz Kosten und Gebühren für Bankgeschäfte

Banken können Gebühren grundsätzlich so erheben, wie sie es mit ihren Kunden vertraglich vereinbart haben. Hierzu gibt es in der Regel Preisverzeichnisse. Auch die Höhe der Gebühren an Geldautomaten ist nicht gesetzlich geregelt. Für bestimmte Dienstleistungen dürfen Kreditinstitute jedoch keine Gebühren verlangen. Oder es gelten bestimmte Beschränkungen - zum Beispiel für Basiskonten oder Auslandsüberweisungen.

Grundsätze für die Berechnung von Gebühren

Als Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden maßgeblich. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergibt sich die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privat- und Geschäftskundenbereich üblichen Kredite und Leistungen aus der "Entgeltinformation", dem "Preisaushang" und ergänzend aus dem "Preisverzeichnis". Wenn ein Kunde einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt hierzu veröffentlichten Zinsen und Entgelte. Für die nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmen.

Ob und in welcher Höhe für Bankleistungen Entgelte berechnet werden, obliegt grundsätzlich der geschäftspolitischen Entscheidung des einzelnen Kreditinstitutes. Im Sinne der Vertragsfreiheit steht es den Vertragspartnern frei, einen Vertrag zu den jeweiligen Konditionen anzubieten, abzuschließen oder abzulehnen.

Die BaFin darf grundsätzlich nicht in Gebührenpolitik eingreifen

Die Kreditinstitute unterliegen hinsichtlich ihrer Gebührengestaltung keinerlei Vorschriften, deren Einhaltung von der BaFin oder einer anderen Behörde zu überwachen wäre. Lediglich für das Basiskonto gibt es gesetzliche Vorgaben, wonach Entgelte für Basiskonten angemessen sein müssen. Die BaFin ist daher grundsätzlich nicht befugt, in die Gebührenpolitik der Kreditinstitute unmittelbar einzugreifen und den Banken die Berechnung bestimmter Gebühren zu untersagen, deren Höhe zu beschränken oder diese einer Rechtmäßigkeitsprüfung zu unterziehen.

Ob und inwieweit eine erhobene Gebühr dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist, kann im Streitfall nur von einem Zivilgericht geklärt werden.

Seit dem 31. Oktober 2018 gelten besondere Regelungen für Transparenz und Vergleichbarkeit der Zahlungskontenentgelte. Die Regelungen verbessern die Voraussetzungen dafür, dass Verbraucher mit geringem Aufwand eine informierte Entscheidung über die Wahl des Anbieters ihres Zahlungskontos treffen und die angefallenen Entgelte ihres bestehenden Vertrages mit den Leistungen und Entgelten anderer Anbieter vergleichen können.

Im Folgenden werden die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Gebühren und Entgelten sowie den Vorgaben zur Entgelttransparenz beantwortet:

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