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Stand:geändert am 23.04.2025 | Thema Verbraucherschutz Wie die BaFin Sie in Finanzfragen schützt und informiert

Verbraucherschutz ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe – auch für die Finanzaufsicht BaFin. Die BaFin betreibt kollektiven Verbraucherschutz. Das bedeutet, dass sie die Interessen der Gesamtheit der Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt schützt. Sie sorgt dafür, dass das Finanzsystem als Ganzes vertrauenswürdig ist. Für den Schutz einzelner Verbraucherinnen und Verbraucher sind Ombudsleute, Schlichtungsstellen und ordentliche Gerichte zuständig.

Abteilung für Verbraucherschutz

Die BaFin hat eine eigene Verbraucherschutz-Abteilung, die an beiden Standorten der BaFin angesiedelt ist, in Bonn und Frankfurt am Main.

Der Leiter der Abteilung berät als Beauftragter für den Anleger- und Verbraucherschutz das Direktorium der BaFin. Mit dieser im Jahr 2021 neu geschaffenen Funktion hat die BaFin ihr Engagement im Verbraucherschutz gestärkt.

Instrumente der Aufsicht

Transparenz

Sie als Verbraucherin oder Verbraucher sollen eigenverantwortlich in Finanzfragen entscheiden können, ohne dabei bevormundet zu werden. Die BaFin setzt sich für ein transparentes und verständliches Informationsangebot zu Finanzdienstleistungen, Finanz­ und Versicherungsprodukten ein. Ein Beispiel: Wertpapier- bzw. Vermögensanlagenverkaufsprospekte helfen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher, Anlageprodukte besser einzuschätzen. Anbieter müssen ihre Informationen hinsichtlich Inhalt und Form so gestalten, dass sie Kenntnissen und Bedürfnissen von Verbrauchern und Verbraucherinnen gerecht werden.

Verbraucheraufklärung

Die BaFin informiert Sie als Verbraucherin oder Verbraucher mit vielfältigen Aufklärungsangeboten. Damit stärkt sie die Finanzkompetenz und trägt dazu bei, dass Menschen eigenverantwortliche Finanzentscheidungen treffen können. Die BaFin möchte eine erste Orientierungshilfe geben und Vergleiche erleichtern – ohne dabei bestimmte Produkte oder Handlungen zu empfehlen.

Dabei spricht die BaFin verschiedene Zielgruppen und ihre Lebenssituationen an. Sie informiert unter anderem junge Menschen zur Finanzplanung nach der Schulzeit und Seniorinnen und Senioren zur Geldanlage im Ruhestand.

Auf ihrer Website informiert die BaFin allgemein zur Geldanlage. Und sie gibt spezielle Hinweise, beispielweise zu Funktionsweisen und Risiken von Wertpapieren oder den wichtigsten Bank- und Versicherungsprodukten. Ergänzt wird ihr Informationsangebot unter anderem durch Broschüren und Erklärvideos.

Die BaFin beteiligt sich als Partnerin an der „Initiative Finanzielle Bildung“ des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Das Ziel der Initiative ist es, die finanzielle Bildung in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Auf der Finanzbildungsplattform der Initiative finden Verbraucherinnen und Verbraucher Finanzbildungsangebote, die zu ihrem jeweiligen Lebensabschnitt passen.

Verhaltenspflichten

Die BaFin prüft, ob zum Beispiel Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen ihre Verhaltenspflichten gegenüber Kundinnen und Kunden einhalten. Wichtige Erkenntnisse gewinnt die BaFin vor allem aus Aufsichtsbesuchen bzw. Prüfungen bei Unternehmen.

Ein Beispiel: Bei der Anlageberatung dürfen Beraterinnen und Berater Ihnen nur für Sie geeignete Produkte empfehlen. Die BaFin achtet darauf, dass dies in einer Geeignetheitserklärung dokumentiert wird.

Verbraucherbeschwerden

Wenn Sie Ärger beispielsweise mit einem Kreditinstitut oder einem Versicherungsunternehmen haben, können Sie sich bei der BaFin beschweren. Die Beschwerden von Kundeninnen und Kunden liefern wichtige Informationen, welche Themen und Probleme Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschäftigen. Zudem können Beschwerden helfen, Organisationsfehler beaufsichtigter Unternehmen offenzulegen, die kollektive Verbraucherinteressen betreffen. Beschwerden sind also wichtige Impulsgeber.

Produktintervention

Bei schwerwiegenden Missständen kann die BaFin den Vertrieb von Produkten einschränken oder untersagen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz bestehen oder die Funktionsfähigkeit bzw. Integrität der Finanzmärkte gefährdet ist.

Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und Engagement in internationalen Gremien

Für einen wirksamen Verbraucherschutz arbeitet die BaFin mit den Verbraucherzentralen und der Wettbewerbszentrale zusammen.

Verbraucherschutz ist für die BaFin aber nicht nur ein nationales Anliegen. Daher engagiert sie sich in europäischen und globalen Gremien, Arbeitsgruppen und Foren. Damit möchte sie dazu beitragen, die internationalen Standards des kollektiven Verbraucherschutzes weiterzuentwickeln.

BaFin-Verbrauchertelefon

Das BaFin-Verbrauchertelefon ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0 800 2 100 500 bzw. +49 (0) 228 299 70 299 (für Anrufe aus dem Ausland) erreichbar.

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