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Stand:geändert am 20.07.2022 | Thema Verbraucherschutz Riester-Rente

In Deutschland kommen heute immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Rentner. Die gesetzliche Altersversorgung gerät dadurch zunehmend unter Druck. Angesichts langfristig sinkender staatlicher Renten entscheiden sich mehr und mehr Menschen daher dafür, zusätzlich privat etwas für die Zeit nach dem Arbeitsleben zurückzulegen. Seit 2002 können sie dafür auch die Riester-Rente wählen, eine durch staatliche Zulagen und steuerliche Vergünstigungen geförderte Form der Altersvorsorge.

Als Produkte kommen im wesentlichen Rentenversicherungsverträge von Lebensversicherungen sowie Auszahlungspläne von Banken und Fondsverträge von Kapitalanlage- und Investmentgesellschaften mit anschließender Restverrentung ab dem 85. Lebensjahr in Betracht.

Was leistet die Riester-Rente?

Die Riester-Rente hat zum Ziel, die Lücken teilweise aufzufangen, die sich für Arbeitnehmer aus dem sinkenden Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung beziehungsweise für Beamte aus zurückgehenden Versorgungsansprüchen ergeben. Dies geschieht durch den Aufbau einer kapitalgedeckten Versorgung.

Hilfe vom Staat gibt es dabei für verschiedene Sparformen. Dazu gehören neben den oben erwähnten privaten Rentenversicherungen, Banksparplänen und Fondssparplänen auch Formen der betrieblichen Altersvorsorge wie Pensionskassen, Pensionsfonds und die Direktversicherung im Wege der Entgeltumwandlung. Staatlich gefördert wird aber auch der so genannte Wohn-Riester, eine Variante des Bausparens, bei der Sie aus dem Vertrag Kapital für den Kauf oder Bau einer Wohnung erhalten. Sie können den Wohn-Riester aber auch dazu nutzen, um ein Immobilien-Darlehen abzutragen.

Der Riester-Sparer zahlt bis zum Rentenbeginn monatlich, vierteljährlich oder jährlich Beiträge. Er kann die Höhe der Eigenleistung im Rahmen der nachfolgend dargestellten Bedingungen aber selbst bestimmen und jederzeit ändern. Um überhaupt eine staatliche Förderung zu erhalten, muss der Anleger mindestens einen Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen. Die volle Zulage erhalten Sie bei einem Riester-Vertrag aber nur dann, wenn Sie mindestens einen Eigenbeitrag in Höhe von jährlich vier Prozent Ihres (beitragspflichtigen) Einkommens leisten – höchstens jedoch 2.100 Euro abzüglich Grund- und Kinderzulage. Einzelheiten legt das Einkommensteuergesetz fest.

Dem Riester-Sparer wird vom Anbieter des Riester-Produkts zugesagt, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen.

Die Riester-Rente wird Ihnen lebenslang gezahlt. Bei Auszahlungsplänen mit einer anschließenden Teilkapitalverrentung muss spätestens ab dem 85. Lebensjahr eine lebenslange Rentenzahlung erfolgen.

Für wen kommt die Riester-Rente in Betracht?

Besonders für Arbeitnehmer, die sich eine zusätzliche Altersvorsorge als Ergänzung zur staatlichen Rente aufbauen wollen, kommt die Riester-Rente in Frage.

Die klassische Riester-Rentenversicherung ist vor allem für solche Sparer geeignet, denen es um Sicherheit geht und die bereits bei Vertragsbeginn wissen wollen, mit welchen Zahlungen sie als Rentner mindestens rechnen können.

Selbstständige, die nicht freiwillig in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind, haben nicht die Möglichkeit, eine Riester-Rente abzuschließen beziehungsweise sie erhalten dafür keine staatliche Förderung. Gleiches gilt für nicht rentenversicherungspflichtige Studenten und geringfügig Beschäftigte. Auch Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken wie Ärzte, Apotheker, Architekten oder Steuerberater können keine Riester-Rente abschließen.

Was muss ich bei der Riester-Rente beachten?

  • Die aktuell niedrigen Zinsen wirken sich negativ auf die Riester-Sparformen Banksparplan und Rentenversicherung sowie auf die Formen der betrieblichen Altersvorsorge aus: Dadurch verringern sich deren Renditen. Achten Sie auch auf Kosten.
  • Die Versorgung von Hinterbliebenen ist in der Sparform der Rentenversicherung eingeschränkt. Wenn Sie verhindern wollen, dass das Versicherungskapital bei Ihrem Tod zugunsten der Versichertengemeinschaft verfällt und Ihre Hinterbliebenen keine Versicherungsleistung erhalten, müssen Sie daran denken, im Riester-Vertrag eine entsprechende Zusatzvereinbarung zu treffen.
  • Sofern Sie ins Ausland ziehen oder dort arbeiten sollten, kommt es auf den Einzelfall an, ob sie weiterhin eine staatliche Förderung erhalten oder eine bereits erhaltene staatliche Förderung zurückzahlen müssen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr Finanzamt, Ihren Anbieter oder informieren sich über die auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern eingestellten Informationen und Broschüren.
  • Bei der Riester-Rente haben Sie die Möglichkeit, sich bis zu 30 Prozent des bei Rentenbeginn bestehenden Vertragsguthabens in einer Summe als Kapitalabfindung auszahlen zu lassen. Die übrigen 70 Prozent werden in eine lebenslange Rente umgewandelt. Achtung: Diese Kapitalauszahlung ist voll zu versteuern.
  • In der Regel darf die Rentenleistung erst mit der Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen. Ist der Riester-Vertrag vor dem 1. Januar 2012 geschlossen worden, kann die Rente frühestens ab der Vollendung des 60. Lebensjahres fließen.
  • Riester-Produkte unterliegen grundsätzlich einer steuerlichen Förderung. Auskünfte, Informationen und Beratung dazu erhalten Sie direkt bei den Finanzämtern, bei Ihrem Steuerberater und bei Lohnsteuerhilfevereinen. Zu steuerlichen Themen kann die BaFin Sie nicht beraten.

Welche Pflichten habe ich als Riester-Sparer bzw. Vertragspartner?

  • Sie müssen pünktlich Ihre Beiträge zahlen.
  • Wenn Sie die Zulage für Ihren Riester-Vertrag beanspruchen wollen, müssen Sie dafür einen Zulagenantrag stellen. Dies ist auch in Form eines Dauerzulagenantrags möglich. Achtung: Wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse ändern oder Sie zum Beispiel Familienzuwachs bekommen, müssen Sie den Dauerzulagenantrag anpassen, damit Sie die Zulagen in voller Höhe erhalten.
  • Weitere Pflichten können sich aus den Bedingungen der Rentenversicherung beziehungsweise des Bank- oder Fondsparplans ergeben.

Wo kann ich eine Riester-Rente abschließen?

Riester-Produkte können Sie über Geschäftsstellen von Banken und Versicherungsunternehmen oder über das Internet abschließen. Oder Sie wenden sich an einen Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter). Auch über Finanzanlagevermittler, Kapitalanlagegesellschaften, Bausparkassen oder Baugenossenschaften können Sie einen Riester-Vertrag vereinbaren. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit des Riester-Sparens im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge oder als Rentenversicherung mittels Entgeltumwandlung anbietet.

Welche Informationen muss der Anbieter eines Riester-Vertrags mir zur Verfügung stellen?

Für die Anbieter von Riester-Produkten besteht die Pflicht, Ihnen bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen:

  • Produktinformationsblatt: Es enthält diejenigen Informationen für den Verbraucher, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrags von besonderer Bedeutung sind. Das Produktinformationsblatt weist auch die Kosten aus.
  • Jährliche Kundeninformation: Sie informiert unter anderem über die Verwendung der eingezahlten Beiträge, die Höhe des gebildeten Kapitals, die im abgelaufenen Beitragsjahr angefallenen tatsächlichen Kosten und die erwirtschafteten Erträge.
  • Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags, frühestens zwei Jahre vor Beginn der Auszahlungsphase.

Verbraucher sollten beachten, dass für die einzelnen Vertriebswege unterschiedliche Pflichten gelten können. Wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen für den Verbraucher tätig ist, sind ihm beispielsweise auf Nachfrage insbesondere detaillierte Informationen hinsichtlich aller Kosten und Nebenkosten zur Verfügung zu stellen und zwar in zusammengefasster Weise, so dass der Verbraucher sowohl die Gesamtkosten als auch die kumulative Wirkung der Kosten auf die Rendite der Anlage verstehen kann. Auf Verlangen muss eine Aufstellung, die nach einzelnen Posten gegliedert ist, zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist bei Bereitstellung des individuellen Produktinformationsblatts ausdrücklich auf dieses Recht hinzuweisen.

Was kann ich tun, wenn ich den Riester-Vertrag nicht mehr haben möchte?

Sie können einen Riester-Vertrag kündigen. Bedenken Sie aber, dass Ihnen die Abschluss- und Verwaltungskosten des Vertrags dann nicht zurückerstattet werden. Außerdem müssen Sie dann nicht nur die bisher gewährten Zulagen, sondern auch die eventuell erhaltenen Steuervergünstigungen zurückzahlen.

Sie haben neben der Vertragskündigung auch die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter der Riester-Rente zu wechseln. In einem solchen Fall wird das Kapital des bisherigen Vertrags auf einen neuen Riester-Vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen. Der neue Anbieter kann jedoch selbst entscheiden, ob er Ihren Antrag annimmt. Sofern vereinbart, kann für den Anbieterwechsel eine Gebühr anfallen. Zu den Kosten, die bei einem Wechsel in ein anderes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter anfallen, muss Sie der Anbieter vor Vertragsschluss und während der Laufzeit informieren. Sie sind regelmäßig auch in den für Ihren Vertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschrieben.

Außerdem können Sie einen Riester-Vertrag ruhen lassen. Dann müssen Sie keine Beiträge mehr einzahlen, erhalten aber auch keine weitere staatliche Förderung. Der Vorteil hierbei ist, dass Sie erhaltene staatliche Förderungen nicht zurückzahlen müssen. Wenn Sie wieder Beiträge einzahlen, können Sie auch wieder staatliche Förderung beantragen. Beachten Sie aber, dass Sie weiterhin die Verwaltungskosten Ihres Anbieters bezahlen müssen, wenn Sie den Vertrag ruhen lassen. Außerdem können Ihre ursprünglich berechneten Rentenansprüche sinken.

Wie wird die Riester-Rente beaufsichtigt?

Riester-Produkte dürfen in Deutschland nur dann unter diesem Namen vertrieben werden, wenn sie durch die Zertifizierungsstelle, die beim Bundeszentralamt für Steuern angesiedelt ist, erfolgreich zertifiziert wurden. Es werden nur solche Altersvorsorgeverträge staatlich mit Zulagen gefördert, die über diese Zertifizierung verfügen. Die Zertifizierungsstelle prüft dabei, ob der Altersvorsorgevertrag die Voraussetzungen erfüllt, um vom Staat gefördert werden zu können. Sie sollten unbedingt darauf achten, ob das Riester-Produkt, das Sie interessiert, auch entsprechend zertifiziert ist. Informationen zur Zertifizierung erhalten Sie beim Bundeszentralamt für Steuern.

Die Qualität des Angebots ist nicht Gegenstand der Prüfung. Es wird nicht geprüft, ob das Riester-Produkt wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist oder die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.

Wo kann ich mich genauer informieren?

Hier können Sie weitere Informationen erhalten:

  • bei den Anbietern von Riester-Produkten, die selbst Auskunft zum genauen Vertragsinhalt und Umfang der Leistungen geben können
  • bei den örtlichen Verbraucherzentralen und bei anderen Verbraucherschutzverbänden. Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen
  • in einschlägigen Medien

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