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Aktuelle Meldungen

News & Maßnahmen

Erscheinung:23.04.2025 | Thema Bilanzkontrolle Fried­rich Vor­werk Group SE: Feh­ler im of­fen­ge­leg­ten Kon­zern­ab­schluss und zu­sam­men­ge­fass­ten La­ge­be­richt

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss der Friedrich Vorwerk Group SE zum Stichtag 31. Dezember 2022 und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 fehlerhaft sind.

Mehr: Bekanntmachung zur Friedrich Vorwerk Group SE: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 sowie den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 …

Erscheinung:23.04.2025 | Thema Maßnahmen AK­BANK AG: Ba­Fin ord­net Män­gel­be­sei­ti­gung so­wie er­höh­te Ei­gen­mit­telan­for­de­run­gen an, be­stellt Son­der­be­auf­trag­ten und setzt Geld­bu­ßen fest

Die AKBANK AG muss Mängel in der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation unter anderem in der Geldwäscheprävention beseitigen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung. Darüber hinaus muss das Institut erhöhte Eigenmittelanforderungen einhalten. Zudem hat die BaFin gegen die AKBANK AG Bußgelder in Höhe von insgesamt 432.500 Euro festgesetzt.

Mehr: Bekanntmachungen zur AKBANK AG …

Warnungen & Hinweise für Verbraucher

Erscheinung:24.04.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Fx­Mi­racles Inc.: Ba­Fin warnt vor Web­si­te fx­mi­racles.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von FxMiracles Inc. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Website fxmiracles.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Das Unternehmen steht im Zusammenhang mit einer Reihe von weiteren Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat.

Mehr: FxMiracles Inc.: BaFin warnt vor Website fxmiracles.com …

Erscheinung:24.04.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz „Her­lan­ge Kre­dit“: Ba­Fin er­mit­telt ge­gen den Be­trei­ber der Web­si­te her­lan­ge.com

Die Finanzaufsicht BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass „Herlange Kredit“, Betreiber der Website herlange.com, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften hat. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.

Mehr: „Herlange Kredit“: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website herlange.com …