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Thema BaFin-Finanzierung Die Kosten- und Leistungs-Rechnung der BaFin

Die BaFin in leichter Sprache

1. Einleitung

Die Bundes-Anstalt für Finanz-Dienstleistungs-Aufsicht wird BaFin abgekürzt.
Die BaFin muss wirtschaftlich arbeiten.
Das steht im Paragraph 7 von der Bundes-Haushalts-Ordnung.
Wirtschaftlich arbeiten bedeutet:
Ein gutes Verhältnis von Aufwand und Nutzen beim Arbeiten zu erreichen.

Die Wirtschaftlichkeit innerhalb der BaFin soll gewährleistet werden.
Dafür wurde bereits 2 0 0 5 eine Kosten- und Leistungs-Rechnung eingeführt.
Die Kosten- und Leistungs-Rechnung wird KLR abgekürzt.
Die KLR soll in der gesamten Verwaltung vom Bund genutzt werden.
Der Bund ist Deutschland.
Sie dient als Grundlage zur Verbesserung des Verhältnisses von Kosten und Leistung.
Die Weiter-Entwicklung der KLR wird gefördert vom:

  • Bundes-Rechnungs-Hof,
  • Bundes-Ministerium der Finanzen.

Das Bundes-Ministerium der Finanzen wird BMF abgekürzt.

Das BMF hat viele Informationen für die Nutzung der KLR zusammengefasst.
Diese stehen im Hand-Buch zur Kosten- und Leistungs-Rechnung in der Bundesverwaltung.
Die Informationen in dem Hand-Buch erklären die Nutzung der KLR für die verschiedenen Behörden.
Behörden sind die Arbeits-Stellen vom Bund.
Die KLR soll in allen Behörden ähnlich nutzbar sein.

Wie wird die Kosten- und Leistungs-Rechnung in der BaFin genutzt?
Die KLR macht diese Dinge sichtbar:

  • Kosten-Verursachungen in einer Behörde,
  • erbrachte Leistungen einer Behörde.

Die BaFin verwendet die KLR für die:

  • Planung,
  • Steuerung,
  • Kontrolle,
  • Berechnung von Gebühren und zur
  • Berechnung der Umlagen

Warum ist die Kosten- und Leistungs-Rechnung in der BaFin wichtig?
Die BaFin erhält kein Geld vom Bund.
Die Kosten der BaFin werden durch eigene Einnahmen bezahlt.
Die Einnahmen der BaFin sind:

  • Umlagen,
  • Gebühren,
  • gesonderte Erstattungen.

Die meisten Einnahmen erhält die BaFin durch Umlagen.
Umlagen bedeutet:
Die Kosten der BaFin werden anteilig auf die beaufsichtigten Unternehmen verteilt.

Für die Berechnung der Umlage gibt es ein besonderes System.
Das System regelt das Finanz-Dienst-Leistungs-Aufsichts-Gesetz.
Das Finanz-Dienst-Leistungs-Aufsichts-Gesetz wird FinDAG abgekürzt.
Im Paragraph 16b des FinDAG stehen die Voraussetzungen für die Berechnung der Umlage.

Der Paragraph 16b Absatz 1 des FinDAG fordert eine getrennte Kostenermittlung.
Die Kostenermittlung gilt für die 5 Aufgaben-Bereiche:

  • Banken und sonstige Finanz-Dienst-Leistungen,
  • Versicherungen,
  • Wert-Papier-Handel,
  • Abwicklung,
  • Bilanz-kontrolle.

Es fallen jedoch auch Misch-Kosten an.
Misch-Kosten bedeutet:
Es entstehen Kosten in zwei Aufgaben-Bereichen.
Zum Beispiel in den beiden Aufgaben-Bereichen Versicherungen und Abwicklung.
Die Misch-Kosten müssen ebenfalls getrennt ermittelt werden.
Das Steht im Paragraph 16b Absatz 2 des FinDAG.

Zudem fallen auch Gemein-Kosten an.
Gemein-Kosten bedeutet:
Es entstehen Kosten, die keinem Aufgaben-Bereich direkt zugeordnet werden können.
Diese werden über-geordnet der BaFin zugeteilt.
Die Umlagen-Berechnung erfolgt dann nach den jeweiligen Kosten der verschiedenen Aufgaben-Bereiche.
Die Verteilung ist durch den Paragraph 16b Absatz 2 des FinDAG geregelt.

Die Aufgaben-Bereiche Banken und sonstige Finanz-Dienst-Leistungen und
Wert-Papier-Handel sind in sich sehr unterschiedlich.
Daher werden sie noch in weitere Gruppen von Umlage-Pflichtigen unterteilt.
Das steht in mehreren Paragraphen des FinDAG:

  • Paragraph 16b Absatz 1,
  • Paragraph 16e,
  • Paragraph 16i.

Die Vielzahl der Aufgaben-Bereiche macht 26 verschiedene Kosten-Ermittlungen nötig.
Das FinDAG fordert eine genaue Kosten-Ermittlung für jeden Aufgaben-Bereich.
Die Umsetzung dieser Forderung ist nur mithilfe der KLR möglich.

Das folgende Schau-Bild zeigt die einzelnen Aufgaben-Bereiche für die
Kosten-Ermittlung.

Aufgaben-Bereiche für die Kosten-Ermittlung

Grafische Darstellung der Aufgaben-Bereiche für die  Kosten-Ermittlung © BaFin Aufgaben-Bereiche für die Kosten-Ermittlung

Die KLR dient der BaFin auch zu Steuerungs-Zwecken.
Dafür hat die BaFin einen Katalog mit Produkten entwickelt.
Die Produkte zeigen, wofür die Kosten entstanden sind.

Der Katalog wird in 4 Produkt-Gruppen unterteilt:

  1. Verwaltungs-Produkte,

    Zum Beispiel:

    o Leitungs- und Führungs-Aufgaben

    o Finanz-Management und Controlling

  2. Aufsichts-Produkte,

    Zum Beispiel:

    o Markt-Aufsicht

    o Abwicklungs-Planung

  3. Projekt-Produkte
  4. Gebühren-Produkte.

Jeder Geschäfts-Bereich der BaFin hat seine eigene Produkt-Struktur.
Für die Produkt-Struktur ist jeder Geschäfts-Bereich selbst verantwortlich.

2. Kosten-Rechnung

Die KLR der BaFin besteht aus 3 verschiedenen Informationen.
Kosten-Arten sind die unterschiedlichen Arten von Kosten
Kosten-Stellen bezeichnen den Ort der Kosten-Entstehung.
Kosten-Träger sind die Produkte der BaFin.

Aufgrund dieser 3 verschiedenen Informationen
Gibt es drei Berechnungs-Stufen in der KLR.
Diese sind im Schau-Bild dargestellt.

Berechnungs-Stufen in der KLR

Grafische Darstellung der Berechnungs-Stufen in der KLR © BaFin Berechnungs-Stufen in der KLR

2.1. Kosten-Arten-Rechnung

Die erste Berechnungs-Stufe der Kosten-Rechnung ist die Kosten-Arten-Rechnung.
Sie erfasst:

  • die Arten von Kosten im Haus-Halts-Jahr.
  • die Höhe von Kosten im Haus-Halts-Jahr.

Haus-Halt ist ein anderes Wort für:
Zur Verfügung stehendes Geld einer Behörde.
Das Haus-Halts-Referat ist zuständig für den Haushalt der BaFin.
Dort erfasste Kosten werden direkt in die KLR übernommen.

Bei der Kosten-Arten-Rechnung wird unterschieden zwischen:

  • Personal-Kosten,
  • Sach-Kosten.

2.2. Kosten-Stellen-Rechnung

Die zweite Berechnungs-Stufe der Kosten-Rechnung ist die Kosten-Stellen-Rechnung.
Sie verteilt die in der Kosten-Arten-Rechnung ermittelten Kosten.
Die Kosten werden auf die Stellen verteilt, die die jeweilige Leistung erbracht haben.
Die Kosten-Stelle entspricht dem Referat.
Manchmal ist keine Zuordnung der Kosten zu einer Referats-Kosten-Stelle möglich.
Dann wird eine andere über-geordnete Kosten-Stelle verwendet.
Diese Kosten-Stellen werden Haus-Halts-Kosten-Stellen genannt.
Die Haus-Halts-Kosten-Stellen gehören zu Empfängern der Umlage.

Zudem gibt es Verrechnungs-Kosten-Stellen.
Die Verrechnungs-Kosten-Stellen sind zum Beispiel für:

  • Personal-Kosten,
  • Gebäude-Kosten.

Die Personal-Kosten werden zunächst auf die Personal-Verrechnungs-Kosten-Stellen gebucht.
Dann werden die Personal-Kosten auf die personal-führenden Kosten-Stellen verteilt.
Für die Verteilung werden vorab berechnete Personal-Kosten-Sätze verwendet.
Diese gelten je:

  • Entgelt-Gruppe,
  • Besoldungs-Gruppe

Unterschiede zwischen geplanten Ausgaben und tatsächlichen Ausgaben sind möglich.
Diese werden im selben Verhältnis wie die zuvor verteilten Personal-Kosten verteilt.

Wenn Sach-Kosten direkt zugeordnet werden können.
Dann erfolgt eine direkte Zuordnung zu der Kosten-Stelle.
Sach-Kosten sind zum Beispiel:

  • Fortbildungen,
  • Fach-Literatur.

Mieten und sonstige Sach-Kosten der Liegenschaften werden auf
Gebäude-Verrechnungs-Kosten-Stellen erfasst.
Sonstige Sach-Kosten der Liegenschaften sind zum Beispiel:

  • Strom,
  • Wärme,
  • Reinigung und
  • Pforte.

Für die Verteilung der Kosten ist die Größe von den genutzten Büro-flächen der verschiedenen Kosten-Stellen entscheidend.
Manchmal können Sach-Kosten keiner personal-führenden Kosten-Stelle zugeordnet werden.
Dann erfolgt eine Zuordnung der Kosten zu den mit den Empfängern
überein-stimmenden Haus-Halts-Kosten-Stellen.

2.3. Kosten-Träger-Rechnung

Die dritte Berechnungs-Stufe der Kosten-Rechnung ist die Kosten-Träger-Rechnung.
In der Kosten-Träger-Rechnung werden alle Kosten auf Produkte verteilt.
Damit kann gezeigt werden wofür die Kosten entstanden sind.
Die Produkte der BaFin können in 4 Gruppen zusammengefasst werden:

  1. Aufsichts-Produkte,
  2. Verwaltungs-Produkte,
  3. Projekte,
  4. Gebühren-Produkte.

Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Internen Produkten,
  • Externen Produkten.

Interne Produkte beziehen sich auf die Leistungs-Erstellung innerhalb der Behörde.
Interne Produkte sind:

  • Verwaltungs-Produkte,
  • Projekte.

Externe Produkte sind an Adressaten außerhalb der Behörde gerichtet.
Externe Produkte sind:

  • Aufsichts-Produkte,
  • Gebühren-Produkte.

Die Produkte der Gruppen Verwaltungs-Produkte, Aufsichts-Produkte und Projekte werden von der BaFin festgelegt.
Die Gebühren-Produkte werden von der Gebühren-Verordnung des BMF vorgegeben.
Die Gebühren-Verordnung des BMF wird FinDAGebV abgekürzt.
Beispiele für Gebühren-Produkte sind:

  • FinDAGebV 1.1: Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf der Grundlage des Wert-Papier-Handelsgesetzes (WpHG), Maßnahmen nach Paragraph 15 Absatz 1 WpHG.
  • FinDAGebV 3.1: Billigung eines Prospekts oder eines Basis-prospekts, der als einziges Dokument im Sinne des Artikels 6 Absatz 3 Unter-absatz 1 erste Alternative oder des Artikels 8 Absatz 6 Unter-absatz 1 erste Alternative der Verordnung (EU) 2017/1129 erstellt worden ist.

Die Produkte werden von der BaFin in dem Computer-System SAP eingetragen.
In dem SAP-System werden die Produkte in Form von Innen-Aufträgen angelegt.
Ein Innen-Auftrag besteht aus einem Produkt und einem Umlage-Empfänger.
Die Umlage-Empfänger ergeben sich aus den verschiedenen
Aufgaben-Bereichen.
Und den dazugehörigen Gruppen gemäß FinDAG.
Mit ihnen werden die Kosten der BaFin ermittelt.
Die Produkt-Informationen im Innen-Auftrag sind unter anderem für die interne Steuerung.

Die Beschäftigten ordnen ihre Tätigkeiten den passenden Innen-Aufträgen zu.
Und schreiben die benötigte Zeit für die Arbeit auf.
Auf dieser Grundlage werden die auf den Kosten-Stellen erfassten Kosten verrechnet.
Für die Zeit-Aufschreibung verwenden die Beschäftigten eine SAP-Anwendung.
Die SAP-Anwendung heißt Cross Application Timesheet.
Cross Application Timesheet wird CATS abgekürzt.

Für die Berechnung der Kosten gibt es ein bestimmtes Vorgehen:
Es werden die Stunden in CATS aufaddiert, die von den Beschäftigten auf die Innen-Aufträge gebucht werden.
Diese Stunden werden mit den Durchschnitts-Kosten der jeweiligen Entgelt-/ Besoldungs-Gruppe multipliziert.
Die Kosten auf den personal-führenden Kosten-Stellen werden auf die
Innen-Aufträge verteilt.
Die Verteilung erfolgt anhand der Buchungs-Verhältnisse der Beschäftigen.
Die Kosten auf den Haus-Halts-Kosten-Stellen werden ebenfalls verteilt.
Die Verteilung richtet sich auch hier nach den Buchungen der Beschäftigten in CATS.
Entscheidend ist das Verhältnis von internen zu externen Produkten.
Anschließend wird die Umlage berechnet.
Dafür werden alle internen Produkte auf externe Produkte zu ein und demselben Empfänger umgelegt.

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