Was muss in einer Beschwerde stehen?
Die BaFin in leichter Sprache
- Ihr Name und Ihre Adresse.
- Der Name und die Adresse vom Unternehmen
über das Sie sich beschweren.
- Beschweren Sie sich über eine Versicherung,
dann müssen Sie mitteilen was das für eine Versicherung ist.
Zum Beispiel eine Lebens-Versicherung.
Die BaFin braucht dann die Versicherungs-Schein-Nummer.
Diese Nummer steht auf dem Vertrag oder
auf einem Schreiben der Versicherung.
- Beschweren Sie sich über eine Bank,
dann brauchen wir die Konto-Nummer oder
die Kunden-Nummer von Ihnen.
Und was für ein Konto das ist.
Zum Beispiel:
Ob das ein Sparbuch oder ein Giro-Konto ist.
Ist es nicht Ihr eigenes Konto,
schreiben Sie den Namen vom Konto-Besitzer auf.
- Wenn sich Ihre Beschwerde um Wert-Papiere handelt,
brauchen wir die Wert-Papier-Kenn-Nummer.
Abgekürzt heißt das Wort: WKN oder ISIN.
- Schreiben Sie ein Beschwerde für eine andere Person,
müssen Sie auch den Namen und
die Adresse von dieser Person dazu schreiben.
Dann brauchen Sie eine Vollmacht von dieser Person.
Das heißt, diese Person muss Ihnen erlauben,
die Beschwerde an die BaFin zu schreiben.
Und die Person muss auf der Vollmacht unterschreiben.
Die BaFin muss eine schriftliche Vollmacht bekommen.
Schreiben Sie so genau wie möglich auf,
welches Problem Sie mit dem Unternehmen haben.
Kopieren Sie alle Unterlagen
die mit der Beschwerde zu tun haben.
Schicken Sie alle Kopien und
das Beschwerde-Schreiben an die BaFin.
Schicken Sie nur Kopien, niemals die Originale!
Unterlagen sind zum Beispiel:
- Ein Versicherungs-Schein.
- Ein Vertrag.
- Briefe, die Sie schon vorher
an das Unternehmen geschickt oder vom Unternehmen
bekommen haben.
- Die Vollmacht,
wenn Sie sich für eine andere Person beschweren.
Lesen Sie weiter: Wohin müssen Sie die Beschwerde schicken?