BaFin - Navigation & Service

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die BaFin ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.bafin.de). Die Erklärung wurde am 05.06.2020 erstellt und am 10.02.2024 aktualisiert.

Der Webauftritt ist mit minimalen Einschränkungen als zugänglich zu bewerten.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Die Strukturierung einiger Artikel mit Überschriften und Listen ist nicht immer schlüssig, was die Navigation und das Verständnis dieser Inhalte negativ beeinträchtigt.
  • Zugängliche Bezeichnungen weichen in einigen wenigen Fällen von den sichtbaren ab, was eine Sprachsteuerung erschweren könnte.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei. Grund dafür ist die große Menge an Dokumenten, die auf der Website verfügbar sind. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieses Webauftritts aufgefallen? Dann können Sie sich gerne schriftlich, telefonisch oder über unser Kontaktformular bei uns melden:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat K 3
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Fon: 0228 / 4108 - 0
Fax: 0228 / 4108 - 1550

E-Mail: poststelle@bafin.de.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Zusatzinformationen

Erklärung der Barrierefreiheit in Leichter Sprache