Stand:geändert am 12.01.2023 Verwaltungspraxis
Rundschreiben und Merkblätter sowie Veröffentlichungen nach § 47 Zahlungskontengesetz
Rundschreiben und Merkblätter zielen darauf ab, eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherzustellen. Die BaFin veröffentlicht diese Verwaltungsvorschriften, damit sich die von ihr Beaufsichtigten darauf einstellen und die von der BaFin formulierten Anforderungen umsetzen können.
Rundschreiben
Mit einem Rundschreiben veröffentlicht die BaFin ihre Verwaltungspraxis oder Norminterpretation bzw. Gesetzesauslegung zu einem Themenkomplex.
Merkblätter
Mit einem Merkblatt veröffentlicht die BaFin ihre Verwaltungspraxis oder Norminterpretation bzw. Gesetzesauslegung zu bestimmten Einzelfragen.
Dazu zählen auch Auslegungsentscheidungen.
Aufsichtsmitteilungen
Aufsichtsmitteilungen enthalten informatorische Äußerungen, z.B. Erwartungen der BaFin, in der Regel zu aktuellen aufsichtlichen Themen.
Fragen und Antworten (FAQ)
Darüber hinaus äußert sich die BaFin themenspezifisch auch in Form von "Fragen und Antworten" zu Themenkomplexen oder zu Einzelfragen, zum Beispiel:
Veröffentlichungen gemäß § 47 ZKG
Nach § 47 Zahlungskontengesetz ist die BaFin verpflichtet, bestimmte Dokumente und Muster zu veröffentlichen.