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Resultate 1 bis 20 von insgesamt 174 für Suchbegriff " "

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Thema Sanierung/AbwicklungMerk­blatt: Ex­ter­ne Bail-in-Im­ple­men­tie­rung (Ver­gleichs­ver­si­on)

Vergleichsversion des Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung (Stand: Juli 2024)

Thema Sanierung/AbwicklungMerk­blatt: Ex­ter­ne Bail-in-Im­ple­men­tie­rung (Ver­gleichs­ver­si­on)

Vergleichsversion des Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung (Stand: April 2024)

Thema Investmentfonds Merk­blatt zur Da­ten­pfle­ge re­gis­trier­ter AIF-Ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten

Dieses Merkblatt richtet sich an AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, die nach § 2 Abs. 4 KAGB registriert sind. Es erörtert Meldepflichten, Meldungen zur Datenpflege und die Einreichung von Prüfungsberichten. In diesem Merkblatt wird der Ablauf des Meldeverfahrens, insbesondere der Meldeweg erläutert. Inhaltliche und rechtliche Fragen werden nicht thematisiert.

Thema InvestmentfondsEx­cel-Da­tei "An­zei­ge­ver­fah­ren KAGB - KVG"

Die verlinkte Excel-Datei ist herunterzuladen und sorgfältig und vollständig auszufüllen. Die Spaltenüberschriften dürfen nicht verändert werden. Alle Felder sind - soweit vorhanden - auszufüllen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die folgende E-Mail-Adresse: KVGUpdate@bafin.de

Zusätzlich sind alle KVG-Prüfberichte ab 2021 über das MVP-Portal der BaFin im Fachverfahren „Anzeigeverfahren KAGB - …

Thema ErlaubnispflichtMerk­blatt 03/2023: Hin­wei­se zum Tat­be­stand der Kryp­to­wert­pa­pi­er­re­gis­ter­füh­rung ge­mäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG

Hinweise zum Tatbestand der Kryptowertpapierregisterführung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG

(Stand November 2023)

Thema InvestmentfondsMerk­blatt zu der fach­li­chen Eig­nung von Mit­glie­dern von Auf­sichts­or­ga­nen ge­mäß KAGB“.

Das Merkblatt gibt Erläuterungen zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Mitglieder von Aufsichtsorganen und den damit verbundenen Anzeigepflichten im Bereich des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).

Merk­blatt 03/2022 (VA)

Berücksichtigung der Kosten und Aufwendungen in der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellung unter Solvency II in der Lebensversicherung und der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

Merk­blatt 04/2022 (BA)

Aufsichtsrechtliche Einordnung bestimmter Zahlungsvorgänge im stationären Reisevertrieb

Thema Sanierung/AbwicklungMerk­blatt: Ex­ter­ne Bail-in-Im­ple­men­tie­rung (Än­de­rungs­fas­sung)

Änderungsfassung des Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung (Stand: Juli 2022)

Thema ProspekteMerk­blatt der Bun­des­an­stalt für Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht zum Ver­bot von Blind­pool-Kon­struk­tio­nen im Ver­mö­gens­an­la­gen­ge­setz

Erweitertes Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Verbot von Blindpool-Konstruktionen im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) durch Einführung des § 5b Abs. 2 VermAnlG zum Anlegerschutzstärkungsgesetz – Stand: 30. Juni 2022

Merk­blatt der Bun­des­an­stalt für Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht zum Ver­bot von Blind­pool-Kon­struk­tio­nen im Ver­mö­gens­an­la­gen­ge­setz

Die BaFin hat am 30. Juni 2022 eine erweiterte Fassung ihres Merkblattes zum Verbot von Blindpools im Segment der Vermögensanlagen veröffentlicht. Darin hat sie die Stellungnahmen berücksichtigt, die bei der öffentlichen Konsultation eingegangen sind. Die Neufassung des Merkblatts enthält einige Erleichterungen für die Anbieter von Vermögensanlagen. Mit einer zeitgleich publizierten Checkliste

Merk­blatt 02/2022 (BA) - Hin­wei­se Er­laub­nis­ver­fah­ren Kryp­to­wert­pa­pi­er­re­gis­ter­füh­rung

Durch das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (BGBl. Teil I, Nr. 29 vom 09.06.2021, S. 1423, nachfolgend „Einführungsgesetz“) wurde die Kryptowertpapierregisterführung als neue Finanzdienstleistung in das KWG aufgenommen. Unternehmen, die diese Dienstleistung erbringen wollen, benötigen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 10.06.2021 eine Erlaubnis der BaFin. Die vorliegenden …

Hin­wei­se zum Er­laub­nis­an­trag für die Kryp­to­wert­pa­pi­er­re­gis­ter­füh­rung

Merkblatt 02/2022 (BA)

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