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Thema Compliance Technische Fragen und Antworten zum Beschwerdebericht nach Art. 26 DVO zu MiFID II

Stand: November 2018

Für den Beschwerdebericht nach Art. 26 DVO zu MiFID II gibt es keine eigenständigen FAQ. Bitte nutzen Sie den folgenden Katalog häufig gestellter Fragen und Antworten, die sich auf den technischen Bereich des MVP-Portals und seines Fachverfahrens Mitarbeiter- und Beschwerderegister sowohl für die Produktiv- als auch für die Testdatenbank beziehen.

Sie können sich eine Gesamtübersicht aller Fragen und Antworten als PDF-Dokument herunterladen.

Ergänzend stehen Ihnen folgende technische Informationen zur Verfügung:

Für weitergehende technische Fragen zur Registrierung zum MVP-Portal und zur Einreichung von Beschwerdeberichten können Sie sich an die MVP-Supporthotline unter mvp-support@bafin.de wenden.

Für weitergehende technische Fragen zur Zulassung zum Fachverfahren Beschwerdebericht nach Art. 26 DVO zu MiFID II sowie für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an wa-beschwerdebericht@bafin.de.

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Veröffentlichungen zum Thema

In­for­ma­tio­nen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung bei An­trä­gen nach dem In­for­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz – IFG (in­klu­si­ve Wi­der­spruchs­ver­fah­ren)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) verarbeitet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und (vor-)vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören auch die Daten, die die BaFin über Sie erhoben hat. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und ihrer Informationspflicht nach Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) …

Ma­Comp in der Fas­sung vom 19.04.2018, ge­än­dert am 28.02.2024

Rundschreiben 05/2018 (WA) - Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten - MaComp

Ma­Comp: Ba­Fin ak­tua­li­siert Rund­schrei­ben

Die Finanzaufsicht BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet. Sie hat die neue Fassung am 28. Februar 2024 auf ihrer Website veröffentlicht.

Anlagen

De­pot­über­trä­ge: Ba­Fin kon­kre­ti­siert Ver­pflich­tun­gen für Zwi­schen­nach­rich­ten

Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre FAQ zu den zeitlichen Vorgaben bei der Bearbeitung von Depotüberträgen konkretisiert. Sie stellt klar, welches Institut die Kundin bzw. den Kunden benachrichtigen muss, wenn sich ein Depotübertrag verzögert: nämlich das Institut, das den Auftrag entgegengenommen hat. Dies kann der bisherige Depotführer sein, aber auch der künftige. Letzteres ist dann der Fall, …

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