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Thema Branchenzahlen Kreditinstitute unter BaFin - bzw. EZB-Aufsicht

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Zugelassene Institute

Die BaFin war im Jahr 2018 für insgesamt 1.533 deutsche Kreditinstitute (Vorjahr: 1.577) und 47 Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung zuständig (WUMS, Vorjahr: 47, siehe Tabelle "Deutsche Institute").

Tabelle: Deutsche Institute (Stand: 31.12.2018)

CRR-Kreditinstitute*1.470
davon SIs**59
davon LSIs***1.409
Wertpapierhandelsbanken33
sonstige Kreditinstitute30
Kreditinstitute gesamt1.533
Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung 47

* Zwei dieser CRR-Kreditinstitute sind weder SI noch LSI.
** Die SIs stehen unter direkter Aufsicht der EZB.
*** Zwei dieser Kreditinstitute stellen Finanzmarktinfrastrukturen zur Verfügung und werden daher im Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht beaufsichtigt.

Unter den 1.533 Kreditinstituten waren 1.470 CRR- Kreditinstitute (Vorjahr: 1.522). Von diesen 1.470 CRR- Instituten standen 1.409 (Vorjahr: 1.457) im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM (Single Supervisory Mechanism) als sogenannte weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions - LSI) unter direkter Aufsicht der BaFin (siehe Infokasten „Definition Kreditinstitut oder nicht?“). Die in der Tabelle "Deutsche Institute" außerdem genannten 33 Wertpapierhandelsbanken, 30 sonstigen Kreditinstitute und 47 WUMS unterliegen nur der Aufsicht der BaFin.

Definition:Kreditinstitut oder nicht?

Ein Kreditinstitut ist ein Unternehmen, das mindestens eines der in § 1 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) näher bezeichneten Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Zu den Bankgeschäften gehören das Einlagen- und das Kreditgeschäft, aber auch bestimmte Geschäfte aus dem Wertpapiersektor wie das Finanzkommissions- oder das Depotgeschäft.

Ein CRR-Kreditinstitut ist gemäß § 1 Absatz 3d KWG ein Kreditinstitut, das auch die engere Definition eines Kreditinstituts gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 der EU-Eigenmittelverordnung CRR (Capital Requirements Regulation) erfüllt, und das Einlagen- und das Kreditgeschäft betreibt. Die CRR-Kreditinstitute werden im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM (Single Supervisory Mechanism) entweder als bedeutende Kreditinstitute (Significant Institutions – SIs) direkt durch die EZB oder als weniger bedeutende Kreditinstitute (Less Significant Institutions – LSIs) durch die BaFin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank beaufsichtigt.

Die Wertpapierhandelsbanken und die anderen Kreditinstitute sind zwar keine CRR-Institute, fallen aber unter den deutschen Begriff des Kreditinstituts.

Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung sind gemäß § 1 Absatz 29 KWG Unternehmen in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, deren Unternehmensgegenstand überwiegend darin besteht, den eigenen Wohnungsbestand zu bewirtschaften, und die daneben als Bankgeschäft ausschließlich das Einlagengeschäft in einer vom Gesetz eingeschränkten Form ausüben. Sie wurden in dieser Tabelle nicht zu den Kreditinstituten gezählt.

Deutsche Institute unter direkter Aufsicht der EZB und im Rahmen des SSM

59 der in der Tabelle "Deutsche Institute" genannten deutschen CRR-Kreditinstiute standen 2018 (Vorjahr: 63) als bedeutende Institute (Significant Institutions – SIs) im Rahmen des SSM unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB, siehe Tabelle "Deutsche Institute unter Aufsicht der EZB im Rahmen des SSM"). Die BaFin ist als Teil des SSM an deren Beaufsichtigung beteiligt.

Tabelle: Deutsche Institute unter Aufsicht der EZB im Rahmen des SSM (Stand: 31.12.2018)

Name des InstitutsName des Instituts
Aareal Bank AGHamburger Sparkasse AG
Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft, Bausparkasse der Volksbanken und RaiffeisenbankenHanseatic Bank GmbH & Co KG
Bayerische LandesbankING-DiBa AG
Berlin Hyp AGLandesbank Baden-Württemberg
Bethmann Bank AGLandesbank Berlin AG
BHW Bausparkasse AktiengesellschaftLandesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
comdirect bank AktiengesellschaftLandeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank -
COMMERZBANK AktiengesellschaftLandwirtschaftliche Rentenbank
CreditPlus Bank AktiengesellschaftMerck Finck Privatbankiers AG
DB Investment Services GmbHMKB Mittelrheinische Bank Gesellschaft mit beschränkter Haftung
DB Privat- und Firmenkundenbank AGMünchener Hypothekenbank eG
DekaBank Deutsche GirozentraleNATIXIS Pfandbriefbank AG
DEUTSCHE APOTHEKER- UND ÄRZTEBANK EGNorddeutsche Landesbank -Girozentrale-
DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFTnorisbank GmbH
Deutsche Bank Bauspar-AktiengesellschaftNRW.BANK
Deutsche Bank Europe GmbHOpel Bank GmbH
Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft)PSA Bank Deutschland GmbH
Deutsche Kreditbank AktiengesellschaftS Broker AG & Co. KG
Deutsche Pfandbriefbank AGSal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Dexia Kommunalbank Deutschland GmbHSantander Consumer Bank Aktiengesellschaft
DSK Hyp AG*Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft
DVB Bank SEStart:bausparkasse AG***
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am MainState Street Bank International GmbH
DZ HYP AGTARGOBANK AG
European Bank for Financial Services GmbH (ebase)TeamBank AG Nürnberg
FIDOR Bank AGUniCredit Bank AG
Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AGVolkswagen Bank Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Frankfurter SparkasseVON ESSEN Bank GmbH
GEFA BANK GmbHVR DISKONTBANK GmbH
Hamburg Commercial Bank AG**

Früherer Name:
* SEB AG
** HSH Nordbank AG
*** Deutscher Ring Bausparkasse Aktiengesellschaft

Berechnung der Eigenkapitalanforderungen

Nutzung von IRB-Ansatz-Verfahren

Zum Stichtag 31. Dezember 2018 nutzten insgesamt zwölf weniger bedeutende Institute und Institutsgruppen sowie eine Förderbank interne Ratingsysteme (Internal Ratings Based Approach - IRB-Ansatz) zur Ermittlung ihrer Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko. Der interne Bemessungsansatz für Verbriefungspositionen (Internal Assessment Approach - IAA) kam bei diesen Instituten und Institutsgruppen und der beaufsichtigten Förderbank hingegen nicht zur Anwendung.

Beim IRB-Ansatz wird danach unterschieden, ob ein Institut jenseits des Mengengeschäfts lediglich die Ausfallwahrscheinlichkeit (IRB-Basis-Ansatz) oder auch die Verlustquote bei Ausfall und den Umrechnungsfaktor selbst schätzen muss (fortgeschrittener IRB-Ansatz). Insgesamt nutzten vier dieser zwölf Institute und Institutsgruppen sowie die Förderbank den fortgeschrittenen IRB-Ansatz auf Gruppen- oder Einzelbasis und drei Institute verwendeten den IRB-Ansatz auf Einzelbasis ausschließlich für ihre Risikopositionen aus dem Mengengeschäft.

Verfahren für das Operationelle Risiko

Die deutschen Institute bzw. Institutsgruppen in Deutschland verwenden alle vier zur Verfügung stehenden Ansätze, um ihre Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko zu ermitteln. Der Basisindikatoransatz (BIA) und der Standardansatz (STA) werden auf Grundlage des maßgeblichen Indikators bestimmt, der auf Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung basiert.

Zum Jahresende 2018 nutzten mehr als 1.400 Institute und Institutsgruppen – fast ausnahmslos weniger bedeutende Kreditinstitute – den Basisindikatoransatz. Den Standardansatz verwendeten wiederum 46 Institute oder Institutsgruppen, wovon 23 von der EZB und 23 von der BaFin direkt beaufsichtigt werden. Mit dem Alternativen Standardansatz (ASA), der statt des maßgeblichen Indikators auf einen normierten Ertragsindikator zurückgreift, arbeiteten zwei Institute bzw. Institutsgruppen. Für sie ist die BaFin zuständig.

Der Fortgeschrittene Messansatz AMA (Advanced Measurement Approach) greift nicht auf Indikatoren, sondern auf tatsächliche institutseigene Verlusterfahrungen, externe Daten, Szenarien und auf Geschäftsumfeld- und interne Kontrollfaktoren zurück. Mit Hilfe eines komplexen Modells wird daraus die Eigenmittelanforderung für das operationelle Risiko eines Instituts bzw. einer Institutsgruppe berechnet. Ende 2018 verwendeten insgesamt 13 in Deutschland tätige Institute und Institutsgruppen den AMA, davon sechs deutsche und sieben ausländische Institute. Von den deutschen Instituten werden vier durch die EZB und zwei durch die BaFin beaufsichtigt. Von den ausländischen Instituten werden sechs durch die EZB und eins durch die BaFin beaufsichtigt.

Mit der Veröffentlichung des geänderten Rahmenwerks zur Ermittlung des operationellen Risikos durch den Basler Ausschuss im Dezember 2017 wird voraussichtlich ab 2022 die Verwendung eines modellbasierten Ansatzes für Säule-I-Zwecke nicht mehr möglich sein. Die BaFin rechnet aber damit, dass modellbasierte Ansätze zur Ermittlung des ökonomischen Kapitals vor allem für bedeutende Institute über das Jahr 2022 hinaus wichtig bleiben werden. Zudem stellt der AMA mindestens weitere drei Jahre die rechtliche Realität dar. Daher hat die BaFin auch im Jahr 2018 auf notwendige Verbesserungen bzw. Modelländerungen des AMAs bestanden.

Im Fokus der Aufsicht standen, wie auch in den vergangenen Jahren, die Verfahren zur Messung, Steuerung und Überwachung von Rechtsrisiken & IT-Risiken, wobei besonders die IT-Risiken an Bedeutung gewonnen haben und auch in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen werden.

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