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Thema Investmentfonds, Bilanzkontrolle Aufsicht über das Investmentgeschäft 

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen

Im Jahr 2018 erhielten zwölf deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) (Vorjahr: elf) die Erlaubnis, Investmentvermögen zu verwalten, oder es wurde deren bereits bestehende Zulassung erweitert. Zwei Gesellschaften gaben ihre Erlaubnis zurück; im Vorjahr waren es sechs gewesen. Damit verfügten Ende 2018 genau 146 Unternehmen in Deutschland über eine Erlaubnis nach dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) gegenüber 136 Unternehmen im Vorjahr. Darüber hinaus registrierten sich nach § 44 KAGB 71 KVGs; 2017 hatten sich 52 Gesellschaften eintragen lassen. Sechs KVGs gaben ihre Registrierung zurück, eine von ihnen beantragte eine Erlaubnis nach dem KAGB. Damit belief sich die Gesamtzahl der registrierten KVGs Ende 2018 auf 379 (Vorjahr: 314 KVGs).

In 13 Fällen gründeten KVGs eine Zweigniederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder boten ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend an (Vorjahr: 22 Fälle). Demgegenüber zeigten 57 KVGs aus dem EU-Ausland bei der BaFin die Gründung einer Zweigniederlassung oder die Aufnahme grenzüberschreitender Dienstleistungen in Deutschland an (Vorjahr: 53 KVGs).

Risikoorientierte Aufsicht

Die BaFin absolvierte im Berichtsjahr 99 Aufsichtsbesuche und Jahresgespräche; 2017 waren es 116 gewesen. Außerdem begleitete sie 18 Abschlussprüfungen und Sonderprüfungen bei Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Verwahrstellen und Treuhändern (Vorjahr: fünf Begleitungen).

Besondere Schwerpunkte bei den Aufsichts- und Jahresgesprächen im Jahr 2018 waren der Umgang mit Negativzinsen und Fragen zum Brexit. Dabei ging es zum Beispiel um Investitionen im Vereinigten Königreich. Weitere zentrale Themen waren unter anderem nachhaltige Investitionen, Fragen der IT-Sicherheit, Fondskosten und die Kostenstruktur bei ETFs. Ebenso standen der Umgang mit aktuellen und künftigen aufsichtsrechtlichen Neuerungen, zum Beispiel mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), MiFID II, den Kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (KAIT)1 und mit Verwahrstellenrundschreiben im Fokus der Aufsichts- und Jahresgespräche.

Investmentvermögen

Auch im Jahr 2018 wuchs der deutsche Investmentmarkt weiter. Sowohl Spezial- als auch Publikumsfonds verzeichneten Mittelzuflüsse.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaften in Deutschland verwalteten Ende 2018 insgesamt 6.679 offene Investmentvermögen (Vorjahr: 6.370 Vermögen), die sich auf 2.057 Milliarden Euro summierten (Vorjahr: 2.055 Milliarden Euro). Davon waren 2.576 Publikumsfonds mit einem Vermögen von insgesamt 468 Milliarden Euro und 4.103 Spezial-AIF2 mit einem Vermögen von1.589 Milliarden Euro. Im Vorjahr war auf 2.341 Publikumsfonds ein Vermögen von 491 Milliarden Euro und 4.029 Spezial-AIF mit einem Vermögen von 1.564 Milliarden Euro entfallen.

Das gesamte (Netto-)Mittelaufkommen von inländischen Publikums- und Spezialfonds erreichte im Berichtsjahr 103,3 Milliarden Euro (Vorjahr: 107 Milliarden Euro). Die (Brutto )Mittelzuflüsse betrugen 355,9 Milliarden Euro (Vorjahr: 330,7 Milliarden Euro). Davon waren 113,3 Milliarden Euro dem Publikumsinvestmentvermögen zuzurechnen (Vorjahr: 113,7 Milliarden Euro) und 242,6 Milliarden Euro Spezial-AIF (Vorjahr: 217 Milliarden Euro). Diesen standen Mittelabflüsse in Höhe von insgesamt 253 Milliarden Euro gegenüber (Vorjahr: 223,7 Milliarden Euro).

Insgesamt genehmigte die BaFin 2018 genau 152 neue Publikumsinvestmentvermögen nach dem KAGB, darunter 114 Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), fünf offene Publikums-AIF und 33 geschlossene Publikums-AIF. Im Vorjahr hatte die Aufsicht 138 Publikumsinvestmentvermögen nach dem KAGB zugelassen, darunter 107 OGAWs, sieben offene Publikums-AIF und 24 geschlossene Publikums-AIF.

Offene Immobilienfonds und Hedgefonds

Ende 2018 verfügten 61 Kapitalverwaltungsgesellschaften über eine Erlaubnis zur Verwaltung offener Immobilienfonds (Vorjahr: 58 Gesellschaften). Vier Gesellschaften erhielten im Jahr 2018 ihre Erlaubnis von der BaFin, eine gab sie zurück.

Während 21 Kapitalverwaltungsgesellschaften auch offene Immobilien-Publikumsfonds auflegten (Vorjahr: 21 KVGs), beschränkten sich 40 Gesellschaften auf die Verwaltung von offenen Immobilien-Spezialfonds (Vorjahr: 37 KVGs). Davon haben bisher sieben Gesellschaften keine offenen Immobilienfonds aufgelegt.

Ein offener Immobilien-Publikumsfonds kam im Laufe des Jahres 2018 durch Neuauflage hinzu, so dass sich die Gesamtzahl dieser Fonds auf 54 erhöhte (Vorjahr: 53 Fonds). Das Fondsvolumen dieses Marktsegments betrug zum Jahresende 99,01 Milliarden Euro (Vorjahr: 92,33 Milliarden Euro).

Im Jahr 2018 beliefen sich bei den offenen Immobilien-Publikumsfonds die Brutto-Mittelzuflüsse auf 8,0 Milliarden Euro. Die Brutto-Mittelzuflüsse bei den offenen Immobilien-Spezialfonds betrugen – leicht reduziert – 15,5 Milliarden Euro (Vorjahr: 16,2 Milliarden Euro). Das Fondsvermögen der offenen Immobilien-Spezialfonds betrug Ende 2018 103,7 Milliarden Euro (Vorjahr: 88,2 Milliarden Euro).

22 offene Immobilien-Publikumsfonds befanden sich Ende 2018 in der Abwicklung (Vorjahr: 21 Fonds). Ihr Fondsvolumen belief sich noch auf 3,17 Milliarden Euro (Vorjahr: 3,92 Milliarden Euro). Bei 20 dieser Fonds ist das Verwaltungsrecht bereits auf die Verwahrstelle übergegangen (Vorjahr: 19 Fonds).

Ende 2018 existierten in Deutschland 13 Hedgefonds (Vorjahr: 14 Hedgefonds). Das von ihnen insgesamt verwaltete Volumen summierte sich auf 3,36 Milliarden Euro (Vorjahr: rund 3,43 Milliarden Euro). Wie im Jahr 2017 gab es in Deutschland keinen inländischen Dach-Hedgefonds.

Ausländische Investmentvermögen

2018 existierten 10.511 vertriebsberechtigte EU-OGAW-Fonds3 (Vorjahr: 10.183 Fonds). Die BaFin bearbeitete insgesamt 1.158 Neuanzeigen von Gesellschaften, die EU-OGAW-Fonds in Deutschland vertreiben wollten; 2017 waren es 1.006 Neuanzeigen gewesen. Der Großteil der Anzeigen, und zwar 650 Meldungen, kam – wie schon in den Vorjahren – aus Luxemburg. Daneben gingen 361 Anzeigen aus Irland, 41 aus Frankreich und 31 Anzeigen aus Österreich bei der BaFin ein. Der Vertrieb von 830 EU-OGAW-Fonds wurde eingestellt.

Überdies waren 2.095 EU-AIF und 321 AIF aus ausländischen Drittstaaten zum Vertrieb in Deutschland berechtigt (Vorjahr: 1.591 EU-AIF und 285 AIF aus ausländischen Drittstaaten). 1.343 davon stammten aus Luxemburg, 232 aus dem Vereinigten Königreich, 264 aus Irland, 115 von den Kaimaninseln, 110 aus den USA, 91 aus Frankreich, 47 aus den Niederlanden und zwei aus der Schweiz. Für 771 AIF (Vorjahr: 553 AIF) startete 2018 der Vertrieb in Deutschland. Davon stammten 477 aus Luxemburg, 40 aus dem Vereinigten Königreich, 52 aus Irland, 30 von den Kaimaninseln und 16 aus den USA. 231 EU-AIF und ausländische AIF stellten den Vertrieb ein, darunter 110 aus Luxemburg, 51 aus dem Vereinigten Königreich und 28 aus Irland.

Fußnoten:

  1. 1 Vgl. zu KAIT auch BaFin-Bericht zu Big Data und Artificial Intelligence.
  2. 2 Alternative Investmentfonds.
  3. 3 Unter OGAW-Fonds sind Fonds zu verstehen, welche die Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 13.7.2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren erfüllen.

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