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Thema Bilanzkontrolle Bilanzkontrolle

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Überwachung von Unternehmensabschlüssen

2018 unterlagen neun Unternehmen weniger dem zweistufigen Enforcement durch die BaFin und die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) als im Vorjahr. Zum 1. Juli 2018 waren es insgesamt 552 Unternehmen (Vorjahr: 561 Unternehmen), wie 2017 aus acht Ländern.

2018 schloss die DPR insgesamt 84 Prüfungen ab (Vorjahr: 99 Prüfungen). In 80 Fällen handelte es sich um Stichprobenprüfungen. Die Fehlerfeststellungen der BaFin, bei denen das Unternehmen auf der ersten Stufe des Enforcementverfahrens die Fehlerfeststellung der DPR nicht akzeptiert oder die Kooperation mit dieser verweigert hatte (siehe Tabelle „Abgeschlosssene Enforcementverfahren“), betrafen verschiedene Sachverhalte der Rechnungslegung, beispielsweise den Ansatz von Schadenersatzansprüchen, Bewertung eines Tochterunternehmens und verschiedene Anhangsangaben. Ende 2018 waren noch zehn Verfahren bei der BaFin anhängig, davon sieben Verfahren, bei denen die BaFin eigene Fehlerfeststellungsverfahren durchführt.

Tabelle: Abgeschlossene Enforcementverfahren

Fehler-

feststellung:

ja

Fehler-

feststellung:

nein

Fehler-

veröffentlichung:

ja

Fehler-

veröffentlichung:

nein

Unternehmen akzeptiert DPR-Fehlerfeststellung12n/a120
Unternehmen akzeptiert DPR-Fehlerfeststellung nicht1210
Unternehmen verweigert Kooperation mit DPR3030
0B3a6Fin hat wesentliche Zweifel an Richtigkeit des DPR-Prüfungsergebnisses/ Verfahrens0000
Ansichziehen der Prüfung (Banken, Versicherungen)0000
Gesamt162160

Veröffentlichung von Finanzberichten

Die BaFin nahm 2018 rund 920 Prüfungen (Vorjahr: 930 Prüfungen) vor, um festzustellen, ob Emittenten ihre Jahres- und Halbjahresfinanzberichte rechtzeitig online veröffentlicht hatten. In 19 Fällen (Vorjahr: 16 Fälle) fand sie Hinweise auf Verstöße, die sie bußgeldrechtlich weiter verfolgte.1

Wie im Vorjahr überwachte die BaFin auch 2018 die Abgabe von Hinweisbekanntmachungen. Diese informieren darüber, wann und wo Emittenten ihre Finanzberichte im Internet publizieren. In 19 Fällen (Vorjahr: 31 Fälle) hatten Emittenten mit Sitz in Deutschland es unterlassen, Hinweisbekanntmachungen zu Finanzberichten zu veröffentlichen. In 18 dieser Fälle waren Jahresfinanzberichte betroffen, in einem Fall der Halbjahresfinanzbericht. Emittenten hatten es in 16 Fällen nicht nur versäumt, die Hinweisbekanntmachungen zu Jahresfinanzberichten publik zu machen, sondern hatten auch die Jahresberichterstattung selbst nicht veröffentlicht. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Veröffentlichung der Jahresberichterstattung bei Emittenten mit Sitz in Deutschland. Die BaFin leitete Ordnungswidrigkeitsverfahren in den Fällen ein, in denen die Hinweisbekanntmachung fehlte.2

Zu prüfen ist alljährlich ebenso, ob die veröffentlichten Halbjahresfinanzberichte die gesetzlich geforderten Mindestbestandteile enthalten. Im Berichtsjahr stellte die BaFin dabei in 15 Fällen fest, dass die Entsprechenserklärungen (Bilanzeid) fehlten. Daher verfolgte sie diese 15 Verfahren bußgeldrechtlich weiter.

Um die Pflichten zur Finanzberichterstattung durchzusetzen, eröffnete die BaFin 13 Verwaltungsverfahren; im Vorjahr waren es noch acht Verfahren gewesen. Aus den Vorjahren waren noch 17 Verfahren offen; sieben Verfahren schloss die Aufsicht 2018 ab. Die offenen Verfahren befinden sich größtenteils in der Vollstreckung. Insgesamt in elf Fällen drohte die BaFin 2018 Zwangsgelder an. In neun Fällen setzte sie Zwangsgelder in Höhe von bis zu 565.000 Euro fest und leitete Vollstreckungsmaßnahmen ein.

Im Jahr 2018 veröffentlichte die BaFin zu 16 Unternehmen die Maßnahmen, die sie getroffen hatte, und die dazugehörigen Hinweise nach § 124 WpHG. Im Vorjahr hatte sie derartige Angaben zu elf Unternehmen publik gemacht.

Fußnoten:

  1. 1 Vgl. hierzu auch Bußgelder
  2. 2 Vgl. hierzu auch Sanktionen.

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