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Thema Unternehmensübernahmen Unternehmensübernahmen

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Angebotsverfahren

Die BaFin prüfte 2018 insgesamt 15 Angebotsunterlagen (Vorjahr: 23 Angebotsunterlagen). Sie gestattete in 13 Fällen die Veröffentlichung einer Angebotsunterlage. Die Veröffentlichung von zwei Angebotsunterlagen musste sie untersagen (siehe Grafik „Angebotsverfahren 2014 bis 2018“).

Übernahmeangebote an die Aktionäre der innogy SE

Besondere Aufmerksamkeit widmete die BaFin 2018 dem Übernahmeangebot der E.ON Verwaltungs SE an die Aktionäre der innogy SE. Eingebettet war dieses Angebot in eine Gesamttransaktion, zu der auch ein Aktienkaufvertrag und ein Asset-Tausch mit dem RWE-Konzern gehörten. Kommt die Übernahme zustande, werden sich E.ON und RWE künftig auf unterschiedliche Sparten konzentrieren. Ob die Transaktion mitsamt dem Übernahmeangebot vollzogen werden kann, hängt allerdings noch von Kartellfreigaben ab. Die Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot enthielt nämlich insbesondere zwei Neuerungen zu Angebotsbedingungen nach § 18 WpÜG.

Was die Kartellfreigaben betrifft, so hatte die BaFin zum einen erstmals eine langlaufende Angebotsbedingung von über zwölf Monaten ab dem Ende der Annahmefrist zugelassen. Ausschlaggebend hierfür waren die erwarteten umfangreichen Kartellprüfungen in einem stark regulierten Sektor gewesen. Hinzu kamen die Unwägbarkeiten, die der Brexit in diesem Zusammenhang mit sich bringt. Allerdings musste der jeweilige Bieter bei sämtlichen Angebotsbedingungen, die ausnahmsweise über das Ende der Annahmefrist hinausliefen, nach der bestehenden Verwaltungspraxis der BaFin zugunsten der Aktionäre der Zielgesellschaft gewisse Kompensationsleistungen anbieten. In diesem Fall ging es neben der Einrichtung eines liquiden Börsenhandels darum, die Ausdehnung des gesetzlichen Nacherwerbszeitraums nach § 31 Absatz 5 Satz 1 WpÜG auf das Ende des Langlaufs und die Veröffentlichung sämtlicher Nacherwerbe in diesem Zeitraum durch einen Notar in der Angebotsunterlage notariell festschreiben zu lassen.

Zum anderen ließ die BaFin erstmals zu, dass sich der Bieter mit einer langlaufenden Angebotsbedingung gegen eine Untersagung einzelner Transaktionsteile absichern konnte, und zwar auf Basis der Holzmüller/Gelatine-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Zustimmungserfordernissen der Hauptversammlung.

Grafik: Angebotsverfahren 2014 bis 2018

Dieses Balkendiagramm zeigt die Entwicklung der Angebotsverfahren im Zeitraum von 2014 bis 2018. Im Vergleich zu den Vorjahren (2017 mit 17) ist die Anzahl an Übernahmeangeboten in 2018 um deutlich mehr als die Hälfte (auf 5) gesunken. BaFin Grafik: Angebotsverfahren 2014 bis 2018

Atypisches Tauschangebot an die Aktionäre der Biofrontera AG

Am 16. März 2018 kündigte die Deutsche Balaton AG öffentlich an, sie beabsichtige, bis zu 6,25 Millionen Aktien der Biofrontera AG zu erwerben. Dafür wollte sie jeweils eine gemischte Gegenleistung anbieten, die aus einem Euro sowie einem Optionsschein bestehen sollte. Der Optionsschein sollte seinen Inhabern ermöglichen, zu einem späteren Zeitpunkt je eine Biofrontera-Aktie zurückzuerwerben. Für die anzubietenden Optionsscheine lag jedoch weder ein von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt vor, noch reichte die Deutsche Balaton AG innerhalb von vier Wochen eine Angebotsunterlage ein, die alle erforderlichen prospektrechtlichen Angaben über die Optionsscheine enthielt. Aus diesem Grund musste die BaFin das Teilerwerbsangebot am 25. April 2018 untersagen.

Noch am selben Tag erklärte die Deutsche Balaton Biotech AG, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Balaton AG, sie werde ein inhaltlich gleiches Teilerwerbsangebot unterbreiten. Die entsprechende Angebotsunterlage veröffentlichte sie am 28. Mai 2018. Diese enthielt nun alle prospektrechtlichen Pflichtangaben über die angebotenen Optionsscheine. Es handelte sich dabei insofern um eine Premiere, als noch nie zuvor unter dem WpÜG-Regime ein bloßes (Teil )Erwerbsangebot als Tauschangebot ausgestaltet worden war. Außerdem wurden erstmalig als Gegenleistung zunächst ausschließlich andere Wertpapiere als eigene Aktien des Bieters zuzüglich einer Barkomponente angeboten. Am 20. Juli 2018 ergänzte die Deutsche Balaton Biotech AG das Angebot allerdings alternativ um eine reine Bargegenleistung in Höhe von sechs Euro je Aktie der Biofrontera AG.

Untersagung von Pflichtangeboten

Mit Bescheid vom 5. September 2018 untersagte die BaFin das Pflichtangebot der Bieter Triton Liegenschaften GmbH, Bergisch Gladbach, und Jochen Schwarz an die Aktionäre der Pinguin Haustechnik AG, Hamburg, gemäß § 15 Absatz 1 Nummer 3 WpÜG. Die Bieter hatten am 27. Juli 2018 in einer Veröffentlichung erklärt, die Kontrolle über die Pinguin Haustechnik AG, Hamburg erlangt zu haben. Doch sie hatten es unterlassen, der BaFin innerhalb von vier Wochen eine Angebotsunterlage zur Prüfung zu übermitteln, wie dies § 14 Absatz 1 Satz 1 WpÜG verlangt. Trotz der Untersagung müssen die Triton Liegenschaften GmbH und Jochen Schwarz das Pflichtangebotsverfahren weiter durchführen. Betrifft eine Untersagung nach § 15 WpÜG ein Pflichtangebot, lässt diese die grundsätzlich bestehende Verpflichtung unberührt, eine mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmende Angebotsunterlage bei der BaFin einzureichen und ein Pflichtangebot abzugeben. Die Wirkung der Untersagung besteht in solchen Fällen in erster Linie darin, dass der Eintritt der Zinspflicht (§ 38 Nummer 3 WpÜG) und des Rechtsverlusts (§ 59 WpÜG) außer Streit gestellt sind.

Befreiungsverfahren

Die BaFin erhielt 2018 insgesamt 20 Anträge auf Befreiung oder Nichtberücksichtigung (Vorjahr: 45 Anträge), siehe Grafik „Befreiungsverfahren“.

Grafik: Befreiungsverfahren

 Dieses Balkendiagramm zeigt die Anzahl der Befreiungsverfahren in 2017 und 2018 nach § 36 WpÜG und nach § 37 WpÜG. In 2018 gab es insgesamt 20 Verfahren; davon 15 nach § 36 WpÜG und 5 nach § 37 WpÜG. BaFin Grafik: Befreiungsverfahren

Im Laufe des Jahres 2018 wurde 26 Befreiungs- bzw. Nichtberücksichtigungsanträgen stattgegeben; sechs Anträge wurden zurückgenommen (siehe Grafik „Bearbeitungsstand der Befreiungsverfahren nach dem WpÜG“).

Grafik: Bearbeitungsstand der Befreiungsverfahren nach dem WpÜG

 Dieses Kreisdiagramm zeigt den Bearbeitungsstand der Befreiungsverfahren nach dem WpÜG. Es gab in 2018 6 Rücknahmen, 7 offene Verfahren und 26 Stattgaben. BaFin Grafik: Bearbeitungsstand der Befreiungsverfahren nach dem WpÜG

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