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Thema Makroaufsicht Aufsichtskonvergenz

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Seit 2016 richten die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs) ihren Fokus in der praktischen Arbeit auf die größtmögliche Förderung von Aufsichtskonvergenz. Ziel ist es, eine einheitliche Rechtsauslegung und -anwendung durch die nationalen Aufsichtsbehörden zu erreichen. Dazu erarbeiten ESMA, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) und die national zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs), gemeinsam Konvergenzinstrumente.

Die bekanntesten Konvergenzinstrumente sind Leitlinien sowie Q&As. Die BaFin wendet fast alle Leitlinien sowie Q&As an und entspricht somit den Erwartungen von ESMA, EBA und EIOPA. Die Konvergenzmaßnahmen, welche die BaFin nicht oder nur teilweise anwendet, listet sie auf ihrer Internetseite auf

Aufsichtskonvergenz bringt verschiedene Vorteile mit sich: Dazu gehören etwa das geringere Risiko von Aufsichtsarbitrage sowie die Förderung von Wettbewerbsgleichheit (Level-Playing-Field) in Europa und somit eine einheitliche Aufsicht im europäischen Markt. Konvergenzinstrumente sind für die Marktteilnehmer grundsätzlich zunächst rechtlich unverbindlich. Allerdings entfalten sie eine mittelbare Wirkung, sobald die BaFin sie in ihre Verwaltungspraxis übernimmt.

Als Hilfestellungen für die Marktteilnehmer bietet die BaFin die unverbindliche Übersetzung ausgewählter Q&As und regelmäßig Workshops an. Zudem sind Rückfragen der Industrie an die Aufsicht jederzeit willkommen.

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