BaFin - Navigation & Service

Zentrale Gegenparteien

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Der Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen CPMI (Committee on Payments and Market Infrastructures) und die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO (International Organization of Securities Commissions) haben im Jahr 2018 ihren Bericht über Zentrale Gegenparteien (Central CounterpartiesCCPs) erneut bewertet. Der Bericht aus dem Jahr 2016 hatte bei zehn untersuchten CCPs noch Lücken und Umsetzungsfehler bei der Sanierungsplanung, der Kreditrisikosteuerung und im Liquiditätsrisikomanagement aufgezeigt. Die Folgebewertung untersuchte neben den zehn CCPs aus der ersten Überprüfung neun weitere CCPs. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden im Mai 2018 veröffentlicht.

Nach wie vor Probleme

Was die Teilnehmer aus dem Jahr 2016 betrifft, so gelangt der Bericht zu der Schlussfolgerung, dass diese zwar wichtige Fortschritte bei der Beseitigung der entdeckten Lücken gemacht haben. Einige Teilnehmer hätten aber anscheinend nach wie vor Probleme damit, spezifische Vorgaben und Standards der Prinzipien für Finanzmarktinfrastrukturen1 einzuführen und umzusetzen.

CPMI und IOSCO forderten deshalb die nationalen Aufsichtsbehörden dazu auf, den Bedenken intensiv nachzugehen. Diese sollen außerdem die beaufsichtigten CCPs dazu anhalten, die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit sie die Prinzipien vollumfänglich erfüllen. Dabei wiesen CPMI und IOSCO insbesondere auf den im Juli 2017 veröffentlichten Leitfaden2 zur Widerstandsfähigkeit Zentraler Gegenparteien sowie ihren überarbeiteten Sanierungsbericht3 hin. Die dort beschriebenen Standards sollten von den relevanten CCPs angewandt und angemessen berücksichtigt werden, wenn sie ihre Praktiken optimieren. Hinsichtlich der Überprüfung der Erfüllung der CPMI- bzw. IOSCO-Prinzipien hat die BaFin eine entsprechende Überprüfung eingeleitet.

Fußnoten:

  1. 1 Vgl. BaFinJournal September 2016, Seite 31 ff.
  2. 2 BIS, 2017, Resilience of Central Counterparties (CCPs): Further guidance on the PFMI.
  3. 3 BIS, 2014, Recovery of financial market infrastructures.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback