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Thema Branchenzahlen Entwicklung in den einzelnen Sparten

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Die nachfolgenden Zahlen für das Jahr 2018 haben nur vorläufigen Charakter. Sie basieren auf der unterjährigen Berichterstattung zum 31. Dezember 2018.

Außerdem ist zu beachten, dass die BaFin gemäß § 45 VAG einige Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Solvency-II-Richtlinie fallen, von Teilen der unterjährigen Berichterstattung befreit hat.1

Lebensversicherer

Geschäftsentwicklung

Das eingelöste Neugeschäft in der selbst abgeschlossenen Lebensversicherung lag 2018 mit rund 5,1 Millionen über dem Vorjahresniveau von 4,9 Millionen Neuverträgen. Ebenso stieg die Versicherungssumme des Neugeschäfts um 4,8 Prozent auf rund 278,5 Milliarden Euro gegenüber 265,8 Milliarden Euro im Vorjahr.

Der Anteil der Risikoversicherungen ist, gemessen an der Zahl der neu abgeschlossenen Verträge, im Vergleich zum Vorjahr von 35,4 Prozent auf 37,5 Prozent gestiegen.

Der Anteil der Renten- und sonstigen Versicherungen ging im gleichen Zeitraum von 55,5 Prozent auf 53,8 Prozent zurück. Ebenso verringerte sich der Anteil der Kapitallebensversicherungen um 0,5 Prozentpunkte auf 8,6 Prozent.

Der vorzeitige Abgang bei Lebensversicherungen durch Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen sowie durch sonstige Gründe blieb mit 2,2 Millionen Verträgen auf dem Niveau des Vorjahres. Dagegen erhöhte sich die Versicherungssumme der vorzeitig beendeten Verträge auf 105,2 Milliarden Euro gegenüber 98,5 Milliarden Euro im Vorjahr.

Der gesamte Bestand an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen belief sich Ende 2018 auf rund 83,0 Millionen Verträge nach 83,7 Millionen Verträgen im Vorjahr. Die Versicherungssumme stieg hingegen um 1,0 Prozent auf 3.134 Milliarden Euro. Die Risikolebensversicherungen verzeichneten einen geringfügigen Rückgang bei der Zahl der Verträge von 12,9 Millionen auf rund 12,8 Millionen sowie einen Rückgang bei der Versicherungssumme von 827,9 Milliarden Euro auf 815,7 Milliarden Euro. Die Renten- und sonstigen Versicherungen setzten ihre positive Entwicklung der vorherigen Jahre weiter fort:

Die Anzahl der Verträge erhöhte sich, gemessen am Gesamtbestand, von 54,4 Prozent auf 55,8 Prozent. Gemessen an der Versicherungssumme entspricht dies einem Anstieg von 55,6 Prozent auf rund 57,4 Prozent.

Die gebuchten Brutto-Beiträge des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts der deutschen Lebensversicherer legten im Berichtsjahr mit 87,4 Milliarden Euro gegenüber 85,6 Milliarden Euro im Vorjahr zu.

Kapitalanlagen

Der Bestand an Kapitalanlagen stieg im Berichtsjahr um 4,8 Prozent von 906,1 Milliarden Euro auf 949,2 Milliarden Euro. Die saldierten stillen Reserven sanken zum Jahresende auf 105,5 Milliarden Euro gegenüber 132,6 Milliarden Euro im Vorjahr. Bezogen auf die gesamten Kapitalanlagen entspricht dies 11,1 Prozent nach 14,6 Prozent im Vorjahr.

Die durchschnittliche Nettoverzinsung der Kapitalanlagen sank im Jahr 2018 nach vorläufigen Angaben mit 3,6 Prozent deutlich unter das Niveau des Vorjahres von 4,4 Prozent. Ein Grund für die rückläufige Nettoverzinsung dürfte die Nachjustierung der Zinszusatzreserve und die daher niedrigere Realisierung von Bewertungsreserven darstellen.

Prognoserechnung

Die BaFin führte auch 2018 bei den Lebensversicherern eine Prognoserechnung durch (siehe Infokasten "Prognoserechnung Lebensversicherung"). Damit analysiert die BaFin in erster Linie, wie zwei unterschiedliche Kapitalmarktszenarien den Unternehmenserfolg des laufenden Geschäftsjahres beeinflussen.

Auf einen Blick:Prognoserechnung Lebensversicherung

Die Prognoserechnung zum Stichtag 30. September 2018 untersuchte schwerpunktmäßig die mittel- bis langfristigen Auswirkungen des Niedrigzinsniveaus auf die Lebensversicherer. Die BaFin erhob dazu Daten zur prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung nach dem Handelsgesetzbuch im Geschäftsjahr 2018 und in den nachfolgenden 14 Geschäftsjahren. Hierbei unterstellte die BaFin eine Neu- und Wiederanlage ausschließlich in festverzinslichen Anlagen mit einer Verzinsung von 1,2 Prozent bei ansonsten unveränderten Kapitalmarktbedingungen. In einem zweiten Szenario konnten die Lebensversicherer die Neu- und Wiederanlage sowie die Entwicklung der Kapitalmärkte entsprechend ihrer individuellen Unternehmensplanung simulieren.

Die Auswertung bestätigte die Einschätzung der BaFin, dass die Lebensversicherer ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen können. In einer anhaltenden und sich erneut verschärfenden Niedrigzinsphase ist allerdings damit zu rechnen, dass sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen wieder verschlechtert. Die BaFin wird daher auch weiterhin sehr genau darauf achten, dass sich die Unternehmen frühzeitig vorausschauend und kritisch damit auseinandersetzen, wie ihre künftige wirtschaftliche Entwicklung in einer fortgesetzten Niedrigzinsphase verläuft. Es ist essenziell für die Lebensversicherer, dass sie rechtzeitig geeignete Maßnahmen einleiten und entsprechende Vorsorge treffen.

Solvency II

84 der 85 unter Aufsicht der BaFin stehenden Lebensversicherer fielen zum Stichtag unter Solvency II. Für die Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderungen (Solvency Capital Requirement – SCR) verwendetn Ende 2018 insgesamt 73 der 84 Unternehmen die Standardformel und elf Unternehmen ein (partielles) internes Modell. Unternehmensspezifische Parameter nutzte kein Lebensversicherer.

Von den 84 Lebensversicherern wendeten 44 die Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG sowie die Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen gemäß § 352 VAG an, also das Rückstellungstransitional. Zehn Lebensversicherer nutzten ausschließlich das Rückstellungstransitional und zehn Unternehmen als einzige Maßnahme die Volatilitätsanpassung. Die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß § 351 VAG, das Zinstransitional, wendete ein Unternehmen kombiniert mit der Volatilitätsanpassung an. Insgesamt nutzten somit 55 Lebensversicherer die Volatilitätsanpassung, 54 Lebensversicherer das Rückstellungstransitional und ein Lebensversicherer das Zinstransitional.

SCR-Bedeckung

Zum 31. Dezember 2018 konnten alle Lebensversicherungsunternehmen eine ausreichende SCR-Bedeckung nachweisen. Die SCR-Quote der nicht nach § 45 VAG von Teilen der unterjährigen (Quartals-)Berichterstattung befreiten Unternehmen (anrechenbare Eigenmittel der Branche im Verhältnis zum SCR der Branche) belief sich auf 448,3 Prozent nach 382,1 Prozent im Vorjahr.

Die Grafik "Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten" zeigt die SCR-Bedeckungsquoten der unterjährig berichtspflichtigen Lebensversicherungsunternehmen im Zeitverlauf.

Grafik: Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Dieses Balkendiagramm zeigt die Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten der Lebensversicherer in den Quartalen 1-4 des Jahres 2018. Die höchste Bedeckungsquote ist im Quartal 4 mit 448,3 %. BaFin Grafik: Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Zusammensetzung des SCR

Zum 31. Dezember 2018 ist das SCR der unterjährig berichtspflichtigen Lebensversicherungsunternehmen gegenüber dem Vorjahr von 31,7 Milliarden Euro auf 26,9 Milliarden Euro zurückgegangen. Gemessen am Brutto-Basis-SCR entfielen die Kapitalanforderungen der Standardformelanwender im Jahr 2017 durchschnittlich zu 73 Prozent auf Marktrisiken (ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten). Ein wesentlicher Anteil des SCR bezog sich außerdem auf versicherungstechnische Risiken Leben (34 Prozent) und Kranken (21 Prozent). Dahingegen waren Gegenparteiausfallrisiken (zwei Prozent) eher von untergeordneter Bedeutung. Die genannten Prozentsätze betragen in der Summe mehr als 100 Prozent, weil Diversifikationseffekte, die sich reduzierend auf das Brutto-Basis-SCR ausgewirkt haben, noch nicht berücksichtigt sind. Diese beliefen sich auf 30 Prozent.

Ausgehend vom Brutto-Basis-SCR wird unter Berücksichtigung weiterer Größen das zu bedeckende SCR berechnet. Hier hatten die verlustabsorbierende Wirkung der versicherungstechnischen Rückstellung (71 Prozent) und die verlustabsorbierende Wirkung der latenten Steuern (acht Prozent) einen mindernden Effekt, bzw. das operationelle Risiko (drei Prozent) hatte einen leicht erhöhenden Effekt.

Zusammensetzung der Eigenmittel

Zum 31. Dezember 2018 lagen die auf das SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel der unterjährig berichtspflichtigen Lebensversicherungsunternehmen bei 120,5 Milliarden Euro. Im Vorjahr entfielen 98 Prozent der anrechnungsfähigen Eigenmittel auf die Basiseigenmittel und zwei Prozent auf die ergänzenden Eigenmittel. 96 Prozent der anrechnungsfähigen Eigenmittel waren der höchsten Eigenmittelklasse (Tier 1) zuzurechnen, der verbleibende Betrag entfiel weit überwiegend auf die zweithöchste Eigenmittelklasse (Tier 2). Im Branchendurchschnitt setzten sich die Basiseigenmittel zu 66 Prozent aus der sogenannten Ausgleichsrücklage und zu 27 Prozent aus dem Überschussfonds zusammen. Weitere nennenswerte Bestandteile zum Betrachtungsstichtag waren das Grundkapital inklusive Emissionsagio (vier Prozent) sowie nachrangige Verbindlichkeiten (drei Prozent).

Maßnahmenpläne

Sofern Unternehmen eine der in Solvency II verankerten Übergangsmaßnahmen anwenden und ohne diese eine Unterdeckung des SCR aufweisen, müssen sie gemäß § 353 Absatz 2 VAG einen Maßnahmenplan vorlegen. Hierin hat das Unternehmen die schrittweise Einführung von Maßnahmen darzulegen, die zur Aufbringung ausreichender Eigenmittel oder zur Senkung des Risikoprofils geplant sind, so dass die Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderungen ohne Übergangsmaßnahmen spätestens am Ende des Übergangszeitraums zum 31. Dezember 2031 gewährleistet ist.

26 Versicherer betroffen

Von den zum Stichtag unter Aufsicht der BaFin stehenden Lebensversicherern mussten seit Einführung von Solvency II 26 einen solchen Maßnahmenplan vorlegen, weil sie ohne Anwendung von Übergangsmaßnahmen keine ausreichende SCR-Bedeckung sicherstellen konnten. Die BaFin steht mit diesen Unternehmen in engem Kontakt, um die dauerhafte Einhaltung des SCR spätestens nach Ende des Übergangszeitraums zu gewährleisten. Die betroffenen Unternehmen müssen im Rahmen der jährlichen Fortschrittsberichte zur Entwicklung der Maßnahmen Stellung nehmen, auch wenn mittlerweile wieder eine ausreichende SCR-Bedeckung selbst ohne Anwendung von Übergangsmaßnahmen gegeben ist.

Stabilisierung der Überschussbeteiligung

Die Mehrzahl der Lebensversicherer behält die Überschussbeteiligung aus dem Jahr 2018 für das Jahr 2019 bei, so dass sich der rückläufige Trend der letzten Jahre nicht fortsetzt. Die laufende Gesamtverzinsung, also die Summe aus garantiertem Rechnungszins und Zinsüberschussbeteiligung, beträgt für die verkaufsoffenen Tarife in der kapitalbildenden Lebensversicherung im Branchendurchschnitt unverändert 2,3 Prozent. In den Jahren 2018 und 2017 waren es 2,3 Prozent bzw. 2,5 Prozent gewesen.

Entwicklung der Zinszusatzreserve

Die Lebensversicherer sind seit dem Jahr 2011 verpflichtet, eine Zinszusatzreserve aufzubauen, um einerseits den künftig geringeren Kapitalerträgen und andererseits den unverändert hohen Garantieversprechen Rechnung zu tragen.2 Unter Berücksichtigung der Nachjustierung haben sie im Jahr 2018 dafür gut 5,9 Milliarden Euro aufgewendet. Damit belief sich die Zinszusatzreserve Ende 2018 kumuliert auf 65,7 Milliarden Euro. Der Referenzzins zur Berechnung der Zinszusatzreserve lag Ende 2018 bei 2,09 Prozent.

Run-off

Auch 2018 machte das Thema externer Run-off in der Lebensversicherung einen Schwerpunkt für die Versicherungsaufsicht aus. Anders als beim internen Run-off verbleibt das Lebensversicherungsunternehmen bei einem externen Run-off nicht in der bisherigen Versicherungsgruppe, sondern wird Teil einer neuen Gruppe. Zum Jahresende 2018 befanden sich sechs Lebensversicherer und zwei Pensionskassen im externen Run-off; sie alle haben die Rechtsform der Aktiengesellschaft. In einem Fall wurde der Bestand einer Niederlassung eines schweizerischen Unternehmens auf eine deutsche Aktiengesellschaft übertragen.

Versicherungsgruppen, deren Geschäftsmodell darin besteht, geschlossene Bestände abzuwickeln, werden auch als Abwicklungsplattformen bezeichnet. Der Wechsel von einer Gruppe zu einer Abwicklungsplattform wird in der Regel als Unternehmensverkauf vollzogen. Unternehmensverkäufe lösen üblicherweise ein Inhaberkontrollverfahren nach § 18 VAG aus. In dessen Rahmen prüft die BaFin regelmäßig, ob die Transaktion die Belange der Versicherten berührt – zum Beispiel, welche geschäftlichen Pläne der Erwerber verfolgt und welche Auswirkungen auf die Kapitalausstattung und die Kunden zu erwarten sind.

Soweit sich aus den vorzulegenden umfangreichen Unterlagen, Planungen und mehrjährigen Prognosen über den Geschäftsverlauf mögliche Schwachstellen ergeben, verlangt die BaFin angemessene Vorkehrungen, um die Kunden zu schützen. Diese Maßnahmen können ein Sicherungskonzept beinhalten, das etwa bestimmte Garantien der Investoren und die ausreichende Kapitalisierung von Holdinggesellschaften umfassen kann.

Laufende Aufsicht

Die BaFin hat durch Konzentration der Aufsicht über die Abwicklungsplattformen in der Lebensversicherung das Wissen über das Geschäftsmodell gebündelt.

Wird ein Unternehmen verkauft, verfolgt die BaFin zunächst vordringlich, ob und wie die Unternehmen die Planungen, die sie im Inhaberkontrollverfahren vorgelegt hatten, umsetzen bzw. umgesetzt haben und ob sie ein eventuelles Sicherungskonzept einhalten. Auch wichtige personelle und organisatorische Änderungen schaut sich die BaFin genau an. Hierzu stattet sie auch den Unternehmen vor Ort Besuche ab.

Werden Bestände kleiner, sind langfristig negative Kostenergebnisse und ein eingeschränkter Risikoausgleich im Kollektiv möglich. Diesen Aspekt überwacht die BaFin im Rahmen der Prüfung der Gewinnzerlegung nach der Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BerVersV).

Bei Unternehmen, die kein Neugeschäft mehr betreiben, fällt ein Motiv für eine angemessene Überschussbeteiligung und guten Kundenservice weg. Daher liegt ein Augenmerk der Aufsicht auf der Einhaltung der Vorschriften zur Überschussbeteiligung, hier vor allem der Mindestzuführungsverordnung. Um die Servicequalität eines Unternehmens zu beurteilen, bezieht die BaFin auch Informationen aus Verbraucherbeschwerden3 und über das Stornoverhalten ein.

Private Krankenversicherer

Geschäftsentwicklung

Die von der BaFin beaufsichtigten 46 privaten Krankenversicherer nahmen im Jahr 2018 Beiträge in Höhe von insgesamt rund 40 Milliarden Euro ein. Dies sind etwa 1,9 Prozent mehr als 2017. Damit fiel der Beitragszuwachs geringer aus als noch im Vorjahr. Das Beitragswachstum ist vor allem durch Neugeschäft, insbesondere in der Zusatzversicherung, und durch Beitragsanpassungen begründet.

Die Krankheitskostenvollversicherung war im Jahr 2018 mit etwa 8,7 Millionen versicherten Personen und Beitragseinnahmen in Höhe von 28 Milliarden Euro – was 70 Prozent der gesamten Beitragseinnahmen entspricht – nach wie vor das mit Abstand wichtigste Geschäftsfeld der privaten Krankenversicherer. Einschließlich der übrigen Versicherungsarten – wie etwa der obligatorischen Pflegeversicherung, der Krankentagegeldversicherung und der sonstigen Teilversicherungen – versichern die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) rund 42 Millionen Personen.

Kapitalanlagen

Die Krankenversicherer erhöhten ihren Kapitalanlagenbestand zu Buchwerten im Berichtsjahr um 4,8 Prozent auf rund 288 Milliarden Euro. Den Schwerpunkt der Anlage machten unverändert festverzinsliche Wertpapiere aus. Wesentliche Verschiebungen zwischen den Anlageklassen waren nicht festzustellen.
Der bestimmende gesamtwirtschaftliche Einflussfaktor auf die PKV ist weiterhin das Niedrigzinsumfeld. Da die Zinsen im Berichtsjahr weiterhin auf einem äußerst niedrigen Niveau lagen, bleibt die Reservesituation der Krankenversicherer vor allem aufgrund hoher Bewertungsreserven in festverzinslichen Wertpapieren komfortabel. Die saldierten stillen Reserven in den Kapitalanlagen beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf rund 36 Milliarden Euro, was etwa 13 Prozent der Kapitalanlagen entspricht (Vorjahr: 15 Prozent).

Im Berichtsjahr lag die durchschnittliche Nettoverzinsung der Kapitalanlagen nach vorläufigen Angaben bei etwa 3,1 Prozent und damit unter dem Niveau des Vorjahres (3,5 Prozent).

Solvabilität

Seit Inkrafttreten von Solvency II zum 1. Januar 2016 findet Solvency I nur noch bei sechs Krankenversicherern Anwendung, bei denen es sich um kleine Versicherungsunternehmen im Sinne des § 211 VAG handelt. Alle sechs Unternehmen werden die für sie geltenden Solvabilitätsvorschriften zum 31. Dezember 2018 nach vorläufigen Angaben erfüllen.

Die übrigen 40 Krankenversicherer waren zum Ende des Jahres 2018 berichtspflichtig nach Solvency II. Der überwiegende Teil dieser Krankenversicherer verwendet zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderungen (Solvency Capital Requirement – SCR) die Standardformel. Vier Unternehmen nutzten ein partielles oder vollständiges internes Modell. Unternehmensspezifische Parameter hat kein Unternehmen angewendet.

Übergangsmaßnahmen

Im Berichtsjahr wendete ein Krankenversicherer die Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG und die Übergangsmaßnahmen für die versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß § 352 VAG an, also das Rückstellungstransitional. Ein Krankenversicherer nutzte ausschließlich das Rückstellungstransitional, und vier Unternehmen wendeten als einzige Maßnahme die Volatilitätsanpassung an. Die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß § 351 VAG, also das Zinstransitional, nutzten die Krankenversicherer nicht. Unternehmen, die eine Übergangsmaßnahme anwenden und ohne diese eine Unterdeckung aufwiesen, haben gemäß § 353 Absatz 2 VAG einen Maßnahmenplan vorzulegen. Kein Krankenversicherer musste bislang einen derartigen Maßnahmenplan vorlegen.

Bei allen Krankenversicherern zeigte sich zum Stichtag 31. Dezember 2018 – wie auch zu allen Quartalsstichtagen 2018 – eine Überdeckung des SCR. Grafik „Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten“ zeigt die SCR-Bedeckungsquoten der Branche.

Grafik: Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Dieses Balkendiagramm zeigt die Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten der Krankenversicherer in den Quartalen 1-4 des Jahres 2018. Die höchste Bedeckungsquote ist im Quartal 1 mit 480,4 %. Im 4. Quartal lag die Bedeckungsquote bei 430,3%. BaFin Grafik: Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Zum 31. Dezember 2017 lag die SCR-Bedeckungsquote bei 495 Prozent.4 Ein Vergleich dieses Wertes mit den Angaben zu den Quartalsstichtagen ist allerdings nur eingeschränkt möglich, da einige Unternehmen nach § 45 VAG von Teilen der unterjährigen Berichterstattung befreit wurden. Die Schwankungen der Bedeckungsquoten ergeben sich insbesondere durch Veränderungen des Zinsumfelds sowie der Eigenmittel, vor allem des Überschussfonds.

Das SCR der PKV-Branche lag für alle unterjährig berichtspflichtigen Krankenversicherer zum 31. Dezember 2018 bei 6,3 Milliarden Euro. Die Krankenversicherer sind vornehmlich im Marktrisiko exponiert. Dieses machte bei den Anwendern der Standardformel zum Ende des Vorjahres rund 81 Prozent der Kapitalanforderungen aus. Etwa 38 Prozent der Kapitalanforderungen entfielen zu diesem Zeitpunkt auf das versicherungstechnische Risiko Kranken.

Die Höhe der anrechnungsfähigen Eigenmittel aller unterjährig berichtspflichtigen Krankenversicherer betrug zum 31. Dezember 2018 rund 27,3 Milliarden Euro. Den überwiegenden Teil der Eigenmittel weisen die Krankenversicherer in der Ausgleichsrücklage aus. Zum Ende des Vorjahres hatte der Anteil rund zwei Drittel betragen. Der Überschussfonds ist mit knapp einem Drittel ein weiterer großer Bestandteil der Eigenmittel. Andere Eigenmittelelemente wie Grundkapital inklusive des darauf entfallenden Emissionsagios waren von vergleichsweise geringer Bedeutung.

Prognoserechnung

Auch bei den Krankenversicherern führte die BaFin im Jahr 2018 eine Prognoserechnung durch, um zu simulieren, wie sich nachteilige Entwicklungen am Kapitalmarkt auf den Erfolg des Unternehmens und seine finanzielle Stabilität auswirken (siehe Infokasten "Prognoserechnung Krankenversicherung").

Auf einen Blick:Prognoserechnung Krankenversicherung

Die Prognoserechnung zum Durchführungsstichtag 30. September 2018 untersuchte schwerpunktmäßig die mittelfristigen Auswirkungen des Niedrigzinsniveaus auf die Krankenversicherer. Die BaFin erhob dazu Daten zur prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung nach dem Handelsgesetzbuch im Geschäftsjahr 2018 und in den vier Folgejahren – und zwar jeweils in verschiedenen ungünstigen Kapitalmarktszenarien. In einem Szenario unterstellte die BaFin eine Neu- und Wiederanlage ausschließlich in festverzinslichen Anlagen mit einer Neuanlagerendite von 1,2 Prozent. In einem zweiten Szenario konnten die Krankenversicherer die Neu- und Wiederanlage entsprechend ihrer individuellen Unternehmensplanung simulieren.

39 Versicherer nahmen an der Prognoserechnung teil. Lediglich sieben Versicherer hatte die BaFin von der Teilnahme befreit. Hierbei handelte es sich um solche Versicherer, die das Krankenversicherungsgeschäft nach Art der Schadenversicherung betreiben. Diese Unternehmen müssen keine Alterungsrückstellung bilden bzw. keinen bestimmten Rechnungszins erwirtschaften.

Insgesamt ist festzustellen, dass auch eine andauernde Niedrigzinsphase für die Krankenversicherer aus ökonomischer Sicht tragbar wäre. Erwartungsgemäß zeigen die vorliegenden Daten, dass sich in einem Niedrigzinsszenario das Neu- und Wiederanlagerisiko weiter realisiert und dass Kapitalanlagerenditen sinken. Daraus folgt, dass der Rechnungszins im Rahmen von Beitragsanpassungen allmählich gesenkt werden muss.

AUZ-Wert und Rechnungszins

Bei der Bestimmung des Rechnungszinssatzes orientieren sich die Krankenversicherer am aktuariellen Unternehmenszins (AUZ) (siehe Infokasten "Aktuarieller Unternehmenszins").

Entwicklung in den einzelnen Sparten

Die im Geschäftsjahr 2018 berechneten AUZ-Werte liegen branchenweit unter dem Höchstrechnungszins von 3,5 Prozent, der in der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) festgelegt ist. Infolge des anhaltenden Niedrigzinsumfelds sind die AUZ-Werte im Vergleich zu den Vorjahren erneut gefallen. Die jeweils verwendeten tariflichen Rechnungszinssätze werden daher in den meisten Fällen weiter gesenkt werden müssen. Hierzu ist in der AUZ-Richtlinie ein Verfahren enthalten, mit dem der verantwortliche Aktuar und der in die Beitragsanpassung eingebundene mathematische Treuhänder einen der jeweiligen Beobachtungseinheit angemessenen und sicheren Rechnungszins ermitteln können.

Von den im Jahr 2019 anstehenden Beitragsanpassungen in der Krankheitskostenvollversicherung ist rund die Hälfte des Bestands betroffen. Die Beitragsanpassung liegt im Branchendurchschnitt bei etwa 4,8 Prozent. Die Krankenversicherer haben insgesamt etwa 1,6 Milliarden Euro aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen zur Begrenzung der Beitragserhöhungen eingesetzt.

Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 19. Dezember 20185 entschieden, dass eine vom Versicherer mit Zustimmung eines „unabhängigen Treuhänders“ gemäß § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorgenommene Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung nicht allein wegen einer gegebenenfalls zu verneinenden Unabhängigkeit als unwirksam anzusehen ist.

Die Unabhängigkeit sei nur die Voraussetzung für die Bestellung des Treuhänders nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften, nicht aber für die Wirksamkeit der von ihm nach seiner Bestellung abgegebenen Erklärung. Sie sei deshalb von den Zivilgerichten im Rechtsstreit über eine Prämienanpassung nicht gesondert zu prüfen. Insoweit habe allein die Aufsichtsbehörde aufgrund der ihr vom Gesetzgeber eingeräumten Mitwirkungsbefugnisse sicherzustellen, dass das Versicherungsunternehmen mit der Prüfung der Prämienkalkulation einen unabhängigen und sachkundigen Treuhänder betraut; die Interessen des Versicherungsnehmers seien dadurch gewahrt, dass im Rechtsstreit über eine Prämienerhöhung vor den Zivilgerichten eine umfassende materielle Prüfung der Ordnungsgemäßheit der vorgenommenen Beitragsanpassung stattfindet.

Weiterhin führte der BGH aus, dass es insbesondere dem Zweck der maßgeblichen Regelungen in § 12b Absatz 2, 2a VAG alte Fassung (bzw. jetzt § 155 VAG) und § 203 Absatz 2 Satz 1 VVG zuwiderliefe, wenn eine Prämienanpassung trotz Vorliegens der inhaltlichen Voraussetzungen allein an einer fehlenden Unabhängigkeit des zuständigen Treuhänders scheitere. Denn die Vorschriften zur Prämienanpassung bezwecken es vor allem, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen durch den Versicherer zu gewährleisten. Demgemäß berechtigt die Regelung in § 12b Absatz 2, 2a VAG alte Fassung (jetzt § 155 VAG) den Versicherer nicht nur zur Vornahme einer Prämienanpassung unter den dort genannten Voraussetzungen, sondern begründet zugleich eine entsprechende Verpflichtung.

Aufgrund der umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung der Prämienanpassung anhand der ins Einzelne gehenden engen und verbindlichen materiellen Vorgaben durch die Zivilgerichte sei für die Versicherungsnehmer auch der gebotene wirkungsvolle Rechtsschutz gegen vom Versicherer vorgenommene Beitragsanpassungen gewährleistet, ohne dass ihnen hierfür eine gesonderte Überprüfung der Unabhängigkeit des Treuhänders und damit der aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung zum Treuhänder ermöglicht werden müsse. Die sachliche Richtigkeit der Zustimmung des Treuhänders zur Prämienanpassung wird insofern inzident mitgeprüft.

Schaden- und Unfallversicherer

Geschäftsentwicklung

Die Schaden- und Unfallversicherer konnten 2019 im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg der gebuchten Brutto-Beiträge im selbst abgeschlossenen Geschäft um 2,9 Prozent auf 78,2 Milliarden Euro (Vorjahr: 76,0 Milliarden Euro) verzeichnen.

Die Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres erhöhten sich um 2,9 Prozent auf 25,1 Milliarden Euro (Vorjahr: 24,4 Milliarden Euro). Die Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle aus den Vorjahren erhöhten sich um 6,4 Prozent auf 20,1 Milliarden Euro. Einzelrückstellungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres wurden in Höhe von 21,9 Milliarden Euro (Vorjahr: 21,1 Milliarden Euro) gebildet; die Einzelrückstellungen für Versicherungsfälle aus Vorjahren summierten sich auf den Betrag von 66,3 Milliarden Euro (Vorjahr: 63,5 Milliarden Euro).

Kraftfahrtversicherung

Die Kraftfahrtversicherung stellte mit gebuchten Brutto-Beiträgen in Höhe von 28,4 Milliarden Euro den mit Abstand größten Zweig dar. Der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr betrug 3,3 Prozent. Diese Zunahme ist wie in den Vorjahren sowohl auf einen gestiegenen Bestand als auch auf höhere Durchschnittsbeiträge zurückzuführen. Die geleisteten Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres sanken im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Prozent erhöht, wobei die Zahlungen für Versicherungsfälle aus Vorjahren um 10,7 Prozent angestiegen sind. Die gebildeten Brutto-Einzelrückstellungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres blieben auf dem Niveau des Vorjahres und erhöhten sich für nicht abgewickelte Versicherungsfälle des Vorjahres um 2,2 Prozent.

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Die Schaden- und Unfallversicherer nahmen in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung Beiträge in Höhe von 10,2 Milliarden Euro (+4,1 Prozent) ein. Die Geschäftsjahresschäden blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 1,0 Milliarde Euro. Für Vorjahresschäden zahlten die Schaden- und Unfallversicherer 3,3 Milliarden Euro (Vorjahr: 3,1 Milliarden Euro). Die für diesen Versicherungszweig besonders wichtigen Brutto-Einzelrückstellungen stiegen für nicht abgewickelte Versicherungsfälle des Geschäftsjahres um 3,0 Prozent auf 3,3 Milliarden Euro an. Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle der Vorjahre erhöhten sie sich um 4,4 Prozent auf 21,3 Milliarden Euro.

Feuerversicherung

In der Feuerversicherung nahmen die Unternehmen gebuchte Bruttobeiträge in Höhe von 2,4 Milliarden Euro ein (+4,8 Prozent). Die Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres reduzierten sich deutlich um 23,1 Prozent auf 607,3 Millionen Euro.

Wohngebäude- und Hausratversicherung

In der verbundenen Wohngebäude- und der verbundenen Hausratversicherung erzielten die Versicherer Beitragseinnahmen in Höhe von 10,6 Milliarden Euro (+5,0 Prozent). Die Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 15,2 Prozent. Die Brutto-Einzelrückstellungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres erhöhten sich um 14,1 Prozent. Die Zahlungen für Versicherungsfälle aus Vorjahren stiegen um 4,4 Prozent. Die Rückstellungen für Versicherungsfälle der Vorjahre stiegen um 10,0 Prozent.

Unfallversicherung

Die Beitragseinnahmen in der Allgemeinen Unfallversicherung lagen bei 6,6 Milliarden Euro und damit um 1,5 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Die Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres betrugen 438,9 Millionen Euro. Für die noch nicht abgewickelten Versicherungsfälle des Geschäftsjahres wurden unverändert 2,4 Milliarden Euro reserviert.

Solvabilität nach Solvency I

Zum 1. Januar 2016 trat das Aufsichtssystem Solvency II in Kraft. Solvency I findet nur noch auf rund elf Prozent der Schaden- und Unfallversicherer Anwendung, bei denen es sich um kleine Versicherungsunternehmen im Sinne des § 211 VAG handelt.

Bei den deutschen Schaden- und Unfallversicherern, die unter Solvency I fallen, lag der Bedeckungssatz Ende 20176 mit 410 Prozent deutlich über dem Vorjahreswert von 349 Prozent. Ursächlich für diesen Anstieg ist die geringere Grundgesamtheit der weiterhin unter Solvency I fallenden Schaden- und Unfallversicherer.

Solvabilität nach Solvency II

Zum Stichtag 31. Dezember 2018 fielen 89 Prozent der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen unter die Aufsicht nach Solvency II. 92 Prozent aller berichtspflichtigen Schaden- und Unfallversicherer unter Solvency II verwendeten zur Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung die Standardformel. Sieben Versicherungsunternehmen berechneten das SCR anhand eines internen Modells und neun Versicherungsunternehmen auf der Grundlage eines partiellen internen Modells. Von der gesetzlichen Möglichkeit, unternehmensspezifische Parameter in die Berechnung des SCR einfließen zu lassen, machten neun Versicherer Gebrauch. Hierbei handelte es sich überwiegend um Rechtsschutzversicherer.

Zum 31. Dezember 2018 konnten alle Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen eine ausreichende SCR-Bedeckung nachweisen. Die SCR-Quote der Branche belief sich auf 283 Prozent (siehe Grafik „Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten“).

Das SCR der unterjährig berichtspflichtigen Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen betrug 2018 35,4 Milliarden Euro. Die Mindestkapitalanforderung MCR der gesamten Branche belief sich auf 11,8 Milliarden Euro. Die mit Abstand bedeutendsten Risikotreiber im Bereich Schaden- und Unfallversicherungen waren das Marktrisiko sowie das versicherungstechnische Risiko Nicht-Leben. Diese machten 61 Prozent bzw. 53 Prozent der Basissolvabilitätskapitalanforderung aus. Von deutlich untergeordneter Bedeutung war das versicherungstechnische Risiko Kranken (sieben Prozent) und das Gegenparteiausfallrisiko (vier Prozent). Der die Kapitalanforderungen mindernde Diversifikationseffekt betrug 26 Prozent, und die Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern betrug 20 Prozent der Basiskapitalanforderung.

Die deutschen Schaden- und Unfallversicherer, die unter Solvency II fallen, verfügten zum 31. Dezember 2018 über anrechnungsfähige Eigenmittel zur Bedeckung des SCR in Höhe von insgesamt 100,1 Milliarden Euro. Von diesen waren etwa 96,2 Prozent der höchsten Eigenmittelklasse (Tier 1) zuzurechnen. Der Anteil der Tier-2-Eigenmittel betrug 3,4 Prozent. Auf Tier 3 Eigenmittel entfiel ein Anteil von 0,4 Prozent. Den überwiegenden Teil der Eigenmittel weisen die Schaden- und Unfallversicherer in der Ausgleichsrücklage aus. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Anteil rund 87 Prozent der Basiseigenmittel.

Grafik: Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Dieses Balkendiagramm zeigt die Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten der Schaden- und Unfallversicherer in den Quartalen 1-4 des Jahres 2018. Die höchste Bedeckungsquote ist im Quartal 1 mit 283,2%. BaFin Grafik: Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Die relative Konstanz der Bedeckungsquote – etwa im Vergleich zur Lebensversicherungssparte – ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Schaden- und Unfallversicherer keine langfristigen Garantien vergeben und die durchschnittliche Dauer der Kapitalanlage geringer ist. Die Unternehmen reagieren daher deutlich weniger sensitiv und volatil auf Kapitalmarktschwankungen.

Prämien, Schaden- und Ergebnisentwicklung in der Schaden- und Unfallversicherung

Die BaFin beobachtet mit Hilfe einer Business-Intelligence-Software verstärkt, wie sich in der Schaden- und Unfallversicherung Prämien, Schadenverläufe und Ergebnisse entwickeln. So kann die Aufsicht langjährige Trends und eventuelle Fehlentwicklungen auf Branchen- und Unternehmensebene identifizieren. Außerdem ist sie damit in der Lage, gegebenenfalls frühzeitig aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Durch die offene Architektur kann das bisherige Berichtswesen mit dem neuen Solvency-II-Berichtswesen verknüpft werden.

Schadenrückstellungen (bei ausgewählten Schaden- und Unfallversicherern)

Gemäß den Bestimmungen von Solvency II sind die versicherungstechnischen Rückstellungen in der Schaden- und Unfallversicherung mit dem Übertragungswert anzusetzen. Dieser setzt sich aus dem besten Schätzwert (Best Estimate) und der Risikomarge zusammen. Der Übertragungswert hat große Tragweite für die Bestimmung der Eigenmittel und des SCR. Daher ist für die BaFin die Überprüfung seiner Herleitung aus risikoorientierter Sicht sehr wichtig.

Aus diesem Grund kontrollierte sie im Jahr 2018 bei örtlichen Prüfungen verstärkt, wie die Unternehmen die versicherungstechnischen Rückstellungen berechnen und wie sie diese in der Solvabilitätsübersicht ausweisen. Dabei nutzte die Aufsicht unter anderem eine spezielle Reservierungssoftware, die im Jahr 2017 implementiert wurde.

Rückversicherer

Geschäftsentwicklung

Nach den außergewöhnlich hohen Schäden im Jahr 2017 lag die Schadenbelastung für die Rückversicherer 2018 wieder im Rahmen der Erwartungen. Schätzungen zufolge verursachten Naturkatastrophen 2018 weltweit gesamtwirtschaftliche Schäden in Höhe von insgesamt 160 Milliarden US-Dollar (USD). Dieser Betrag lag erheblich unter dem Vorjahreswert von 350 Milliarden USD und unter dem zehnjährigen Durchschnitt von 190 Milliarden USD.7 Von den gesamtwirtschaftlichen Naturkatastrophenschäden im Jahr 2018 waren Schäden in Höhe von 80 Milliarden USD versichert. Auch dieser Wert unterschritt den Vorjahreswert von 140 Milliarden USD deutlich. Der zehnjährige Durchschnitt (61 Milliarden USD) wurde jedoch um rund ein Drittel übertroffen.

Von den versicherten und durch Naturkatastrophen verursachten Schäden entfielen rund 16,5 Milliarden USD auf den Waldbrand „Camp Fire“ in Kalifornien. Dieser stellt den bislang höchsten Schaden für die Versicherungswirtschaft durch einen Waldbrand dar. Neben weiteren Waldbränden war das Jahr 2018 auch durch Wirbelstürme geprägt, von denen der Hurrikan „Michael“ und der Taifun „Jebi“ die schadenträchtigsten waren. Auch in Europa brachten mit „Friederike“ und „Burglind“ Stürme hohe Schäden für die Versicherungswirtschaft (rund 3 Milliarden USD). Etwa zwei Drittel der Schäden entfielen auf Deutschland.

Das Ausbleiben außergewöhnlich hoher Schäden im Jahr 2018 stärkte die Widerstandskraft der Rückversicherer, die aufgrund der Rekordschäden im Vorjahr belastet waren. Die Preisentwicklung half ihnen jedoch nicht: Der traditionelle Rückversicherungszyklus, nach dem es nach schweren Naturkatastrophen zum Ausgleich der hohen Schadenbelastungen zu substanziellen Preissteigerungen kommt, greift diesmal trotz der Rekordschäden nur bedingt. So wurden zwar in den schadenbelasteten Versicherungszweigen und Regionen zum Teil zweistellige Ratensteigerungen beobachtet. In den übrigen Märkten und Sparten blieben die Preise jedoch relativ stabil. Auch in der Erneuerung zum Januar 2019 setzte sich die Seitwärtsbewegung der Rückversicherungspreise mit Blick auf den Gesamtmarkt fort.

Die ungewöhnliche Preisentwicklung nach den Rekordschäden im Jahr 2017 geht auf ein Überangebot an Kapital zurück. Weder die Rückversicherer noch die Investoren des alternativen Rückversicherungsmarktes (ART-Markt) haben ihre Kapazitäten reduziert, sondern im Gegenteil noch ausgeweitet.

Der ART-Markt bleibt im Blick der Investoren. Hieran änderten auch die Rekordschäden im Jahr 2017 nichts. Neben den relativ attraktiven Renditen trägt die vergleichsweise geringe Korrelation von Versicherungsrisiken und Marktrisiken zur Beliebtheit des alternativen Rückversicherungsmarktes bei. Der Markt für Katastrophenanleihen (Insurance Linked Securities – ILS) bewegte sich 2018 auf einem Spitzenniveau. Insgesamt wurden im Jahr 2018 ILS in Höhe von 13,9 Milliarden USD emittiert (2017: 12,6 Milliarden USD) – mehr als jemals zuvor. Die im Umlauf befindlichen Katastrophenanleihen summierten sich auf 37,8 Milliarden USD und damit ebenfalls auf einen Spitzenwert.8 Nach dem Makler Aon Benfield betrug der ART-Markt zum Ende des zweiten Quartals 2018 rund 98 Milliarden USD, was in etwa 16,2 Prozent des gesamten Rückversicherungsmarktes ausmachte.9 Hieran hielt die besicherte Rückversicherung (Collateralised Reinsurance) den größten Anteil, gefolgt von ILS.

Solvabilität nach Solvency II

Von den 33 deutschen Rückversicherungsunternehmen, die unter der Finanzaufsicht der BaFin stehen, sind 30 berichtspflichtig nach Solvency II. Sie besaßen zum 31. Dezember 2017 Eigenmittel in Höhe von rund 212,5 Milliarden Euro (Vorjahr: 209,4 Milliarden Euro). Die geforderte Höhe des SCR betrug zum gleichen Zeitpunkt rund 63,1 Milliarden Euro (Vorjahr: 61,2 Milliarden Euro). Daraus ergab sich eine durchschnittliche Bedeckung des SCR von rund 337 Prozent (Vorjahr: 342 Prozent), was leicht unter dem Branchenschnitt (rund 346 Prozent) lag. Die Bedeckung der Mindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement – MCR) betrug zum Stichtag im Durchschnitt 985 Prozent (Vorjahr: 981 Prozent).

Die Spannweite der Bedeckungsquoten innerhalb der Rückversicherungsbranche ist beachtlich, vor allem, was das MCR angeht. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 meldeten die Rückversicherungsunternehmen SCR-Bedeckungsquoten zwischen rund 125 Prozent und 560 Prozent sowie MCR-Bedeckungsquoten zwischen 122 Prozent und 2.240 Prozent. Kein Rückversicherungsunternehmen wies zum 31. Dezember 2017 eine unzureichende Kapitalbedeckung auf.

Heterogener Markt

Die große Spannweite der Bedeckungsquoten ist der Heterogenität der Rückversicherungsbranche geschuldet. Neben regionalen und international agierenden Unternehmen umfasst die Branche auch Eigenversicherer (Captives), Bestandsversicherer (Run-off-Plattformen) sowie einige Rückversicherungsunternehmen, die zugleich die Holdingfunktion über eine Versicherungsgruppe oder ein Finanzkonglomerat ausüben. In diesen Fällen ist die Rückversicherungstätigkeit häufig der Holdingtätigkeit nachgeordnet, was sich unter anderem in einer – im Hinblick auf die Rückversicherungstätigkeit – mehr als ausreichenden Kapitalausstattung niederschlägt. Auch wenn die Rückversicherungsunternehmen von der Zahl her nur 8,5 Prozent aller Versicherungsunternehmen ausmachen, so vereinigten sie doch rund 44,2 Prozent der Eigenmittel der gesamten Versicherungsbranche auf sich.

Die Eigenmittel der Rückversicherungsunternehmen sanken auf Basis der vierteljährlichen Berichtspflicht zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt leicht auf 211,8 Milliarden Euro, die Solvabilitätskapitalanforderung nahm leicht auf 63,2 Milliarden Euro zu. Die Bedeckungsquote betrug rund 335 Prozent.

Pensionskassen

Geschäftsentwicklung

Laut der Prognoserechnung zum Bilanzstichtag 2018 sind die Beitragseinnahmen der Pensionskassen insgesamt im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die verdienten Beiträge summierten sich im Berichtsjahr auf etwa 7,2 Milliarden Euro und sanken damit im Vergleich zum Vorjahr leicht um ca. 0,8 Prozent. Im Jahr 2017 waren sie um 6,1 Prozent gestiegen.

Bei den seit 2002 neu gegründeten Aktiengesellschaften, die sich mit ihren Leistungen an alle Arbeitgeber wenden, sind die Beitragseinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um ca. 3,2 Prozent auf 2,5 Milliarden Euro gesunken.
Bei den überwiegend von den Arbeitgebern finanzierten Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit erhöhten sich die Beitragseinnahmen um etwa 0,5 Prozent auf ca. 4,8 Milliarden Euro.

Kapitalanlagen

Der Kapitalanlagebestand der von der BaFin beaufsichtigten Pensionskassen nahm 2018 um 5,1 Prozent auf rund 170,4 Milliarden Euro zu (Vorjahr: 162,2 Milliarden Euro). Die Positionen „Investmentanteile, Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ sowie „Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen“ sind weiterhin die dominierenden Kapitalanlagearten.

Die stillen Reserven der Branche sanken nach vorläufigen Angaben auf ca. 19,7 Milliarden Euro (Vorjahr: 23,6 Milliarden Euro). Dies entspricht ca. 11,6 Prozent der gesamten Kapitalanlagen (Vorjahr: 14,5 Prozent). Die stillen Lasten sind mit insgesamt 0,8 Prozent relativ gering.

Prognoserechnungen und Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds

Zum Stichtag 30. September 2018 hat die BaFin auch bei den Pensionskassen eine Prognoserechnung vorgenommen. Darin forderte sie die Unternehmen auf, ihr Ergebnis für das Geschäftsjahr in vier Aktien- bzw. Zinsszenarien abzuschätzen. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase umfasste die Prognoserechnung – wie bereits in den Vorjahren – zudem die folgenden vier Geschäftsjahre. Für Pensionskassen mit Tarifen, für welche die Deckungsrückstellungsverordnung gilt und die eine Zinszusatzreserve bilden müssen, wurde die Prognoserechnung sogar auf die folgenden 14 Geschäftsjahre ausgeweitet.

Wie die Analyse der Prognosen zeigte, bewegte sich der Bedeckungssatz der Solvabilitätskapitalanforderung für das Geschäftsjahr 2018 leicht unter dem Niveau des Vorjahres. In aller Regel konnten die Unternehmen somit die Solvabilitätsvorschriften erfüllen, die nicht auf Solvency II beruhen, sondern auf den Regelungen der EbAV-II-Richtlinie. Die kurzfristige Risikotragfähigkeit der Branche scheint aus Sicht der Aufsicht damit weiterhin gewährleistet. Den Prognosen zufolge lag die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen der Pensionskassen insgesamt im Jahr 2018 bei etwa 3,4 Prozent (Vorjahr: 4,1 Prozent).

Die anhaltend niedrigen Zinsen stellen auch die Pensionskassen vor außerordentliche Herausforderungen. Die Prognosen verdeutlichen, dass die laufende Verzinsung der Kapitalanlagen schneller sinkt als der durchschnittliche Rechnungszins der Deckungsrückstellung. Sollte es bei einzelnen Pensionskassen erforderlich sein, die biometrischen Rechnungsgrundlagen zu verstärken oder den Rechnungszins abzusenken, wird es diesen Pensionskassen zunehmend schwerer fallen, die dafür erforderlichen Nachreservierungen aus Überschüssen zu finanzieren.

Die Pensionskassen haben bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um ihre Risikotragfähigkeit zu erhalten. Dies lässt sich auch an den Ergebnissen der Prognoserechnung 2018 ablesen: In vielen Fällen haben die Pensionskassen bereits zusätzliche Rückstellungen gebildet.
Die BaFin beaufsichtigt und begleitet die Pensionskassen weiterhin entsprechend eng, damit diese ihre Risikotragfähigkeit auch bei anhaltend niedrigen Zinsen möglichst erhalten und verbessern. Besonders stark von der Niedrigzinsphase betroffene Pensionskassen unterliegen einer intensivierten Aufsicht. In deren Rahmen müssen sie zusätzliche regelmäßige Berichtspflichten erfüllen. Die intensivierte Aufsicht hat zum Teil bereits dazu geführt, dass sich die Arbeitgeber bzw. Aktionäre stärker engagieren.

Allerdings zeichnet sich ab, dass einige Pensionskassen zusätzliche Mittel benötigen werden, falls die Niedrigzinsphase weiter anhalten sollte. Für Pensionskassen in Form von Versicherungsvereinen böte sich an, dass deren Trägerunternehmen Mittel zur Verfügung stellen. Bei Pensionskassen in der Rechtsform der Aktiengesellschaften wären wiederum die Aktionäre gefragt.

Beauftragt der Arbeitgeber eine Pensionskasse mit der betrieblichen Altersversorgung für seine Mitarbeiter, ist er aufgrund der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers nach dem Betriebsrentengesetz verpflichtet, im Fall des Falles für die Leistungen an die Arbeitnehmer einzustehen. Das gibt den versorgungsberechtigten Arbeitnehmern und Rentnern zusätzliche Sicherheit. Zudem gehören Pensionskassen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft in der Regel dem Sicherungsfonds für die Lebensversicherer an.

Solvabilität

Die Bedeckungsquote des Solvabilitäts-Solls gemäß der für die Pensionskassen geltenden Kapitalausstattungs-Verordnung betrug laut der Prognoserechnung zum Bilanzstichtag 2018 durchschnittlich 132 Prozent und bewegte sich damit leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Den Schätzungen zufolge konnten vier Pensionskassen die Solvabilitätsvorschriften zum 31. Dezember 2018 nicht einhalten. Für diesen Fall schreibt das Versicherungsaufsichtsgesetz die Notwendigkeit der Einreichung eines Sanierungs- bzw. Finanzierungsplans vor.

Pensionsfonds

Geschäftsentwicklung

Die Pensionsfonds verbuchten im Jahr 2018 Brutto-Beiträge in Höhe von insgesamt 10,2 Milliarden Euro; im Vorjahr waren es 2,4 Milliarden Euro gewesen. Die Schwankungen der Beitragseinnahmen erklären sich insbesondere dadurch, dass bei Pensionsfonds – je nach Art der vereinbarten Zusage – die Beiträge oft als Einmalbeitrag geleistet werden.

Die Zahl der Versorgungsberechtigten stieg von 942.782 Personen im Vorjahr auf insgesamt 1.058.215 Personen im Berichtsjahr. Davon waren 626.094 Anwärter aus beitragsbezogenen Pensionsplänen und 60.525 Anwärter aus leistungsbezogenen Pensionsplänen. Die Aufwendungen für Versorgungsfälle von 1.907 Millionen Euro (Vorjahr: 1.877 Millionen Euro) verteilten sich auf 373.134 Personen, die Versorgungsleistungen bezogen.

Kapitalanlagen

Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko der Pensionsfonds erhöhten sich im Berichtsjahr von 2.690 Millionen Euro auf 2.917 Millionen Euro. Dies entspricht einem Zuwachs der Kapitalanlagen um 8,4 Prozent (Vorjahr: zehn Prozent). Im Portfolio waren mit einem Anteil von 52 Prozent überwiegend Verträge mit Lebensversicherungsunternehmen.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 summierten sich die saldierten stillen Reserven in den Kapitalanlagen der Pensionsfonds auf 131,9 Millionen Euro (Vorjahr: 139,5 Millionen Euro).

Die Höhe der für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern verwalteten Kapitalanlagen stieg im Berichtsjahr nur leicht von 34,2 Milliarden Euro im Vorjahr auf 40,8 Milliarden Euro. Diese Kapitalanlagen, die gemäß § 341 Absatz 4 HGB zum Zeitwert bewertet werden, bestanden zu etwa 91 Prozent aus Investmentanteilen.

Prognoserechnungen und Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds

Die BaFin nahm 2018 bei 31 Pensionsfonds eine Prognoserechnung vor (siehe Infokasten "Prognoserechnungen der Pensionsfonds"). Im Fokus standen dabei insbesondere das erwartete Geschäftsergebnis, die erwartete Solvabilität sowie die erwarteten Bewertungsreserven zum Ende des laufenden Geschäftsjahres.

Auf einen Blick:Prognoserechnungen der Pensionsfonds

Als Szenarien für die Prognoserechnung der Pensionsfonds gab die BaFin die Kapitalmarktsituation zum Erhebungsstichtag 30. September 2018 und ein negatives Aktienszenario mit einem Kursrückgang von 27 Prozent vor. Außerdem ließ sie Szenarien rechnen, welche die beiden zuvor genannten Szenarien jeweils mit einem Anstieg der Zinsstrukturkurve um 100 Basispunkte kombinierten.

Die Auswertung der Prognoserechnungen hat gezeigt, dass die 31 einbezogenen Pensionsfonds die vier unterstellten Szenarien wirtschaftlich tragen könnten. Die pensionsfondstechnischen Rückstellungen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden grundsätzlich retrospektiv entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebildet. Sofern die Höhe der Kapitalanlagen dabei eine gegebenenfalls prospektiv zu ermittelnde Mindestdeckungsrückstellung unterschreitet, ist diese Differenz durch Nachschüsse des Arbeitgebers auszugleichen. Die bilanzielle Bedeckung dieser pensionsfondstechnischen Rückstellungen ist daher stets gewährleistet. Die Prognoserechnung zeigte, dass bei unverändertem Kapitalmarkt bei einem Pensionsfonds zum 31. Dezember 2018 Nachschüsse fällig geworden wären. Die bilanzierten Verpflichtungen der Pensionsfonds werden zwar weitgehend nicht von den Pensionsfonds garantiert, und die Garantien sind teilweise wiederum durch kongruente Rückdeckungen abgesichert.

Die BaFin hält es aber für erforderlich, sich auch mit den möglichen mittel- und langfristigen Auswirkungen einer noch länger anhaltenden Niedrigzinsphase auf die Pensionsfonds auseinanderzusetzen. Daher mussten die Pensionsfonds im Rahmen der Prognoserechnung erneut auch die Aufwendungen für die Zinszusatzreserve für das laufende Geschäftsjahr und für die vier folgenden Geschäftsjahre schätzen. Außerdem mussten sie angeben, ob sie diese Aufwendungen voraussichtlich durch entsprechende Erträge decken und die Solvabilitätsvorschriften gemäß der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung auch künftig erfüllen könnten. Von den 21 Pensionsfonds, die das versicherungsförmige Geschäft betreiben, hatten bislang 18 eine Zinszusatzreserve zu bilden. Die Finanzierung ist bei diesen 18 Pensionsfonds derzeit durch kongruente Rückdeckung oder durch laufende Erträge bzw. Überschüsse gesichert.

Solvabilität

Nach vorläufigen Angaben verfügten sämtliche Pensionsfonds über genügend Eigenmittel. Damit erfüllten sie die Anforderungen der Aufsicht an ihre Solvabilität. Bei etwa zwei Dritteln der Pensionsfonds entsprach die aufsichtsrechtlich geforderte Eigenmittelausstattung der Mindestkapitalanforderung in Höhe von drei Millionen Euro für Aktiengesellschaften und 2,25 Millionen Euro für Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit. Bei diesen Pensionsfonds liegt die individuelle Solvabilitätskapitalanforderung unter dem Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung. Dies ist entweder durch den relativ geringen Geschäftsumfang begründet oder aber durch die Art des betriebenen Geschäfts.

Solvabilität

Nach vorläufigen Angaben verfügten sämtliche Pensionsfonds über genügend Eigenmittel. Damit erfüllten sie die Anforderungen der Aufsicht an ihre Solvabilität. Bei etwa zwei Dritteln der Pensionsfonds entsprach die aufsichtsrechtlich geforderte Eigenmittelausstattung der Mindestkapitalanforderung in Höhe von drei Millionen Euro für Aktiengesellschaften und 2,25 Millionen Euro für Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit. Bei diesen Pensionsfonds liegt die individuelle Solvabilitätskapitalanforderung unter dem Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung. Dies ist entweder durch den relativ geringen Geschäftsumfang begründet oder aber durch die Art des betriebenen Geschäfts.

Fußnoten:

  1. 1 Vgl. hierzu beaufsichtigte Unternehmen.
  2. 2 Vgl. Ergebnisse des Evaluierungsberichtes.
  3. 3 Vgl. hierzu Versicherungsunternehmen.
  4. 4 Jahresendwert.
  5. 5 BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 (Az. IV ZR 255/17) sowie Pressemitteilung des BGH Nr. 194/2018.
  6. 6 Die Angabe bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2017, da für Schaden- und Unfallversicherer keine Prognoserechnungen erfolgen.
  7. 7 Munich Re: Pressemitteilung 8.1.2019.
  8. 8 ARTEMIS: Q4 2018 Catastrophe Bond & ILS Market Report.
  9. 9Aon Benfield: Reinsurance Market Outlook September 2018.

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