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Schwerpunkte der Versicherungsaufsicht

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Um ihre Ressourcen effizient einzusetzen, legt die Versicherungsaufsicht jährlich Schwerpunkte fest. Bei deren Auswahl identifiziert, bewertet und priorisiert sie alle relevanten Aufsichtsthemen, die sich aus der operativen Aufsicht ergeben. Darüber hinaus erfasst die Planung auch solche Aspekte, die für den Sektor insgesamt besonders bedeutend sind, sei es regulatorisch oder strategisch. Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern, kann dies bei Bedarf berücksichtigt werden. Schwerpunkte der Versicherungsaufsicht waren im Jahr 2018 folgende Arbeitsfelder:

  • Cyber-Sicherheit1
  • Analyse eines möglichen Search-for-Yield-Verhaltens von Versicherern und Pensionsfonds bei der Neuanlage ihrer Kapitalanlagen
  • Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage von Versicherern und Pensionsfonds2
  • Prämien, Schadens- und Ergebnisentwicklung in der Schaden- und Unfallversicherung3
  • Schadenrückstellungen (bei ausgewählten Schaden- und Unfallversicherern)4

Ökonomische Szenariogeneratoren

Außerdem untersuchte die BaFin bei bestimmten Unternehmen näher, wie dort ökonomische Szenariogeneratoren (Economic Scenario Generators – ESGs) eingesetzt werden. Mit diesen ESGs können Unternehmen versicherungstechnische Rückstellungen von Produkten mit Zinsgarantien und Überschussbeteiligung stochastisch bewerten. Durch Simulation von üblicherweise 1.000 bis 5.000 zukünftigen Kapitalmarktverläufen („ökonomischen Szenarien“) modellieren die Unternehmen den Vertragsbestand mit Hilfe von Annahmen zur Reaktion der Versicherungsnehmer und des Managements auf unterschiedliche ökonomische Situationen.

Die Solvency-II-Richtlinie und die zugeordnete Delegierte Verordnung enthalten hierfür grobe Vorgaben, die auf untergesetzlicher Ebene konkretisiert werden, nicht zuletzt auch durch die BaFin-Auslegungsentscheidung vom 10. November 2016. Dennoch bleiben gewisse Freiheitsgrade innerhalb dieser Vorgaben, die im Einzelfall materiell sein können.

Die BaFin nimmt die bisher gewonnenen Erfahrungen zu ESGs zum Anlass, branchenweit tiefere quantitative Analysen vorzunehmen. Dafür nutzt sie Daten und Dokumentationen, die bei den Unternehmen bereits vorhanden sind.

Sanierungs- und Abwicklungsplanung

Einen weiteren Schwerpunkt stellten Fragen der Sanierungs- und Abwicklungsplanung für Versicherungsunternehmen dar.

Den Einstieg bildete die erweiterte Aufsicht über G-SIIs gemäß den Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions des FSB aus dem Jahr 2014. Bestandteile dieser erweiterten Aufsicht sind für das jeweilige G-SII unter anderem ein vorausschauender Sanierungsplan sowie ein Abwicklungsplan.

Die BaFin nutzt schon jetzt die Möglichkeit, von Versicherern vorausschauende allgemeine Sanierungspläne anzufordern. Dies erlauben ihr die Regelungen in § 26 Absatz 1 VAG für die Einzelunternehmensebene und § 26 Absatz 1 VAG in Verbindung mit § 275 Absatz 1 VAG für die Gruppenebene. Eine erste Auswertung allgemeiner Sanierungspläne auf der Rechtsgrundlage des VAG konnte die BaFin so im Jahr 2018 für große international agierende deutsche Versicherungsgruppen vornehmen.

Fußnoten:

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