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Globales Rahmenwerk

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Globale Eigenmittelstandards

Die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden IAIS (International Association of Insurance Supervisors) hat im Jahr 2018 die vorletzte große Feldstudie durchgeführt, um den globalen Kapitalstandard, den Insurance Capital Standard (ICS), zu erproben und fertigzustellen.1 Damit biegt das Projekt ICS nach nunmehr fünf Jahren auf die Zielgerade zum ICS 2.0 ein. Dieser soll ab 2020 im Rahmen einer fünfjährigen Beobachtungsphase implementiert werden. Das Projekt ist grundsätzlich auf einem guten Weg. Dies zeigt sich auch daran, dass die angedachten Veränderungen im Vergleich zu dem im Sommer 2017 verabschiedeten ICS 1.0 eher als moderate Weiterentwicklungen zu verstehen sind.

Im Wesentlichen umfassen diese Modifikationen die Diskontierung der Verbindlichkeiten, die Erprobung interner Modelle als „andere Methode“, um die ICS-Zielvorgaben zu erreichen, sowie die Einführung eines neuen Risikomoduls für Teile des Spread-Risikos. Positiv an diesen Entwicklungen, welche auch die BaFin aktiv mit vorangetrieben hat, ist vor allem ihre deutliche europäische Handschrift. Grundlage ist der als „Kuala Lumpur Agreement“ bezeichnete Kompromiss aus dem Jahr 2017, in dem man sich, was aus deutscher Sicht positiv ist, auf eine marktnahe Bewertung festlegte. Auch die Prüfung zur dauerhaften Nutzung interner Modelle im ICS ist Teil des „Kuala Lumpur Agreements“. Die BaFin ist weiterhin sehr daran interessiert, die internen Modelle in den ICS aufzunehmen, und unterstützt die Prüfung.

Parallel zur vorletzten Feldstudie veröffentlichte die IAIS im Sommer 2018 ein letztes umfassendes Konsultationsdokument auf dem Weg zum ICS 2.0. Darin beschreibt die IAIS zunächst die wesentlichen Elemente des zukünftigen Mindeststandards. Zugleich bittet sie um Rückmeldung zu Themen, die derzeit noch nicht final abgeschlossen sind. Besonders hervorzuheben sind hier die Berechnung der Zinskurve sowie die Bestimmung der Risikomarge, die beide das Ergebnis erheblich beeinflussen.

Neben der Fertigstellung des ICS 2.0 wird sich die IAIS im Jahr 2019 zudem darauf konzentrieren, die Beobachtungsphase vorzubereiten. Diese wird nach der Verabschiedung des ICS 2.0 Anfang 2020 beginnen. Die BaFin unterstützt einen reibungslosen Ablauf der Beobachtungsphase für die betroffenen international tätigen Versicherungsgruppen (Internationally Active Insurance Groups – IAIGs) aus Deutschland.

Holistic Framework: Identifizierung G-SII und ABA

Die IAIS konsultierte Ende 2017 ein erstes Rahmenkonzept für einen Aktivitäten-basierten Ansatz (Activities Based Approach – ABA). Im Verlauf der weiteren Arbeiten diskutierte die IAIS das Zusammenspiel des ABA mit dem auf Entitäten basierenden Ansatz (Entity Based Approach – EBA), auch bekannt als G-SII-Ansatz für global systemrelevante Versicherer (Global Systemically Important Insurers – G-SIIs). Basierend auf dieser Diskussion entwickelte die IAIS das Holistic Framework, das beide Ansätze miteinander verbinden soll. Bereits 2015 hatte die BaFin aktiv auf einen solchen Ansatz2 hingewirkt, diesen damals jedoch noch als hybriden Ansatz eingestuft.

Mitte November stellte die IAIS der Öffentlichkeit schließlich in einem neuen Konsultationspapier das weiterentwickelte Konzept vor. Die Überlegungen basieren im Wesentlichen auf den bisher bekannten Quellen sowie Übertragungskanälen für systemische Risiken. Insofern handelt es sich weniger um eine Revolution als vielmehr um eine Evolution. Allerdings ist die Betrachtung des einzelnen Unternehmens nun nur noch ein Aspekt von mehreren. Daneben wird die IAIS – gemeinsam mit den nationalen Aufsehern – das Geschehen auf den wesentlichen Versicherungsmärkten in einem globalen Monitoring im Auge behalten. Die im Verlauf der Analysen beobachteten Trends bilden die Grundlage für Diskussionen, die – falls erforderlich – geeignete aufsichtliche Antworten zum Ziel haben. Bei diesen Diskussionen bleibt das systemische Risiko individueller Versicherungsgruppen ein wichtiges Thema. Daher schlägt die IAIS auch weitere Verbesserungen an der bestehenden Bewertungsmethodologie vor.

Bisher gab es im IAIS-Werkzeugkasten für systemische Risiken die G-SII Policy Measures. Für das Holistic Framework schlägt die IAIS nun vor, den vorhandenen Werkzeugkasten, bestehend aus den Kernprinzipien der Versicherungsaufsicht (Insurance Core Principles – ICPs) sowie dem gemeinsamen Rahmenwerk (Common Framework – ComFrame) für große international tätige Versicherungsgruppen, zu erweitern. Auf diese Weise würde der bisher stark mikroprudenzielle Fokus um eine makroprudenzielle Perspektive ergänzt. Das würde wiederum bedeuten, dass sich der Kreis der Unternehmen, die sich mit potenziellen systemischen Risiken auseinandersetzen müssen, deutlich vergrößert. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, das Proportionalitätsprinzip sinnvoll zu handhaben.

Die IAIS plant, das neue Rahmenwerk ab 2020 anzuwenden. Des Weiteren will sie bis Ende 2022 überprüfen, wie die verschiedenen Elemente umgesetzt wurden. Die BaFin will ihrerseits insbesondere darauf hinwirken, dass die notwendigen aufsichtlichen Werkzeuge im jeweiligen Aufsichtsregime konsistent verankert und auch global einheitlich angewendet werden. Das Rahmenwerk muss aus Sicht der BaFin national vollständig umgesetzt werden. Andernfalls wird es nicht möglich sein, auf eine G-SII-Designierung – die abhängig von der endgültigen Gestalt des Holistic Framework vorläufig ausgesetzt werden könnte – durch den Finanzstabilitätsrat FSB (Financial Stability Board) zu verzichten.

Fußnoten:

  1. 1 Die letzte Feldstudie wird im Jahr 2019 zwischen Mai und Juli stattfinden.
  2. 2 Vgl. Hufeld, A Regulatory Framework for Systemic Risk in the Insurance Industry. In: Hufeld, Felix; Koijen, Ralph S.J.; Thimann, Christian: The Economics, Regulation, and Systemic Risk of Insurance Markets, Oxford University Press, October 2016.

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