Thema Sanierung/Abwicklung MREL-Bescheide
Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin
Die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities – MREL) stellen eines der Schlüsselinstrumente der Abwicklungsplanung dar1, um die Abwicklungsfähigkeit von Banken zu erreichen. Für SRB-Institute setzt die BaFin nach Beschluss des SRB die Höhe der institutsspezifischen MREL-Quote fest. Ziel der MREL-Quote ist, dass Institute genügend Eigenmittel und geeignete berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten vorhalten, um bei einer Abwicklung das Instrument der Gläubigerbeteiligung (Bail-in) zur Verlusttragung und Rekapitalisierung einsetzen zu können. Die MREL-Quote wird institutsspezifisch festgelegt, und zwar basierend auf den Eigenmittelanforderungen und abhängig von der jeweiligen Abwicklungsstrategie.
Erste MREL-Bescheide für SRB-Banken
Um MREL zu bestimmen, ist ein mehrstufiger Prozess erforderlich. 2018 legte die BaFin die ersten verbindlichen MREL-Ziele auf konsolidierter Ebene fest. Die damit verbundenen Prozesse, erforderlichen Strukturen und juristischen Vorbereitungen wurden im Laufe des Jahres umgesetzt. Für die meisten anderen Bankengruppen unter direkter Zuständigkeit des SRB wurden informative MREL-Quoten bestimmt.
Die BaFin steht in regem Austausch mit den relevanten Instituten und Verbänden. In BaFin-Workshops arbeitet sie daran, den Instituten die Notwendigkeit bewusst zu machen, dass der Aufbau von MREL und eine Verbesserung der eigenen Abwicklungsfähigkeit in ihrer Verantwortung liegen.
Fußnote:
- 1 Vgl. Leitlinien und Vorgaben des SRB.