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Wertpapierhandelsbanken

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Die Solvenz- und die Verhaltensaufsicht über Wertpapierhandelsbanken finden ebenfalls im Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht/Asset Management statt. Der Grund dafür ist, dass sich die Geschäftsmodelle dieser Institute von denen der Kreditinstitute unterscheiden. Wertpapierhandelsbanken sind schwerpunktmäßig im Wertpapierhandel tätig und werden als Wertpapierfirmen eingeordnet. Ihr Spektrum reicht von verschiedenen Formen des Eigenhandels, wie etwa Market Making an den Börsen, bis hin zur Begleitung von Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung von Emittenten. Die Produktpalette umfasst zahlreiche Finanzinstrumente. Dazu gehören neben Aktien und Anleihen auch geclearte und nicht geclearte Derivate, zum Beispiel Kreditausfallprämien (Credit Default Swaps CDSs), Energiederivate und Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFDs).

Harter Wettbewerb

Die in Deutschland tätigen Wertpapierhandelsbanken standen im Geschäft mit institutionellen Kunden weiterhin in einem harten Wettbewerb untereinander und mit anderen im Wertpapierhandel tätigen Kreditinstituten. Weil die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) den Vertrieb von CFDs einschränkte,1 änderten sich zudem die Modalitäten des CFD-Handels mit Privatkunden. Die BaFin forderte daher verschiedene Wertpapierhandelsbanken auf, ihre Planzahlen zu überprüfen und ihre Geschäftsmodelle zu diversifizieren.

Mit Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) galten seit Anfang 2018 neue Anforderungen für Wertpapierhandelsbanken – etwa zur systematischen Internalisierung, zur Kostentransparenz und zur Product Governance.

Bei einem Institut leitete die BaFin eine Anhörung zur beabsichtigten Aufhebung der Erlaubnis ein, weil die Risikotragfähigkeit seines Geschäftsmodells unzureichend war. Das Institut gab seine Erlaubnis daraufhin zurück.

Brexit

Auch die Aufsicht über die Wertpapierhandelsbanken stand 2018 weiter im Zeichen des Brexits. Die BaFin bearbeitete im Berichtsjahr insgesamt zwölf Erlaubnisverfahren von Wertpapierhandelsbanken, die ihr Europageschäft bisher hauptsächlich von London aus betrieben haben. Die geplante Verlagerung von Geschäftsaktivitäten ist für die Banken selbst wie für die Aufsicht eine enorme Herausforderung. Die Erlaubnisverfahren sind äußerst komplex und erfordern einen intensiven Austausch zu Themen wie Risikomanagement, Prozess- und Aufbauorganisation sowie Auslagerung.

Zugleich beteiligte sich die BaFin am Supervisory Coordination Network (SCN) von ESMA. In diesem Netzwerk tauschen sich die europäischen Aufsichtsbehörden aus, die in Erlaubnisverfahren im Zusammenhang mit dem Brexit involviert sind. Dies soll die Aufsichtskonvergenz gewährleisten. Die Arbeit des SCN leistet einen wichtigen Beitrag dazu, einheitliche Maßstäbe bei der Zulassung von Wertpapierhandelsbanken zu entwickeln, die ihre Broker-Dealer-Tätigkeiten im Zuge des Brexits in eines der 27 verbleibenden Länder der EU verlagern wollen.

Fußnote:

  1. 1 Vgl. hierzu Pressemitteilung der ESMA vom 27. März 2018 und BaFinJournal April 2018, Seite 7.

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