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Finanzdienstleistungsinstitute

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Ende 2018 beaufsichtigte der Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht/Asset Management der BaFin 722 Finanzdienstleistungsinstitute (Vorjahr: 722 Finanzdienstleistungsinstitute). Unter seiner Aufsicht standen daneben 110 inländische Zweigstellen ausländischer Unternehmen; im Vorjahr waren es 106 Zweigstellen gewesen.

47 Unternehmen beantragten im Jahr 2018 die Erlaubnis, Finanzdienstleistungen zu erbringen (Vorjahr: 45 Unternehmen). Acht Finanzdienstleistungsinstitute ersuchten darum, ihre Erlaubnis für die Erbringung von zusätzlichen Finanzdienstleistungen zu erweitern. 2017 waren es noch zwölf Institute gewesen.

Die Zahl der vertraglich gebundenen Vermittler belief sich zum Jahresende 2018 auf 23.300 Vermittler und sank damit deutlich (Vorjahr: 34.900 Vermittler). Die starke Verringerung der Zahl der vertraglich gebundenen Vermittler ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass ein größeres Haftungsdach seine Vertriebsstruktur geändert hat. Die Zahl der haftenden Unternehmen belief sich auf 183 (Vorjahr: 179 Unternehmen).

Brexit

Etwa ein Drittel der Erlaubnisanträge stammt von Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Brexit in Deutschland als Finanzdienstleistungsinstitut tätig werden wollen.1 Es handelt sich zumeist um Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen, die bereits gegründet sind und ihren Sitz in Frankfurt am Main haben. Viele Antragsteller gehören zu größeren Konzernen, so dass ein großer Teil der Antragsbearbeitung auf die Inhaberkontrolle entfällt. Wie auch bei den Wertpapierhandelsbanken spielen bei diesen Anträgen zudem Themen wie Prozess- und Aufbauorganisation sowie Auslagerungsmanagement eine große Rolle. Darüber hinaus geht es oft auch um die Anforderungen an die personelle Ausstattung, insbesondere, inwieweit die Mitglieder des Leitungsorgans vor Ort zeitlich verfügbar und präsent sind.

Erwerb oder Verkauf bedeutender Beteiligungen

Im Vergleich zu vorangegangenen Jahren erhielt die BaFin im Jahr 2018 vermehrt Anzeigen über den Erwerb bzw. die Veräußerung einer bedeutenden Beteiligung an einem Finanzdienstleistungsinstitut. Inhaber von Instituten können aus den verschiedensten Gründen wechseln oder sich ändern: Institute können zusammengelegt werden, der Inhaber kann im Zuge einer Nachfolgeregelung wechseln, und bei konzernangehörigen Instituten kann es Änderungen in der Konzernstruktur geben.

Im Verlauf des Jahres 2018 begleitete die BaFin 28 Prüfungen bei Finanzdienstleistungsinstituten und führte mit diesen insgesamt 82 Aufsichtsgespräche. Zum Vergleich: 2017 hatte die BaFin 39 Prüfungen begleitet und 97 Aufsichtsgespräche geführt. 26 Erlaubnisse von Finanzdienstleistungsinstituten endeten 2018, die meisten davon durch Rückgabe. Im Vorjahr hatten 29 Erlaubnisse geendet.

Fußnote:

  1. 1 Zum Brexit vgl. auch Schlaglichter und Integrierte Aufsicht.

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