BaFin - Navigation & Service

Risikotragfähigkeitsleitfaden

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

BaFin und Deutsche Bundesbank hatten gemeinsam den Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte überarbeitet und schließlich im Mai 2018 veröffentlicht (siehe Infokasten). Mit der grundlegenden Neustrukturierung des Leitfadens stellten sie die Kriterien, anhand derer sie bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessuale Einbindung in die Gesamtbanksteuerung beurteilen (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP), auf eine neue Basis. Sie griffen dabei neuere Entwicklungen innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory MechanismSSM) umfassend auf.

Definition:Risikotragfähigkeitsleitfaden

Der Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte konkretisiert die Erwartungen der Aufsicht und ihre Beurteilungsmaßstäbe zu einzelnen Elementen der bankinternen Verfahren, welche die Risikotragfähigkeit sicherstellen. Diese Verfahren sind für die Bankensteuerung von großer Bedeutung. Wie sie auszusehen haben, regeln im Kern das Kreditwesengesetz (KWG) sowie die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk).

Der Leitfaden umfasst nun eine normative und eine ökonomische Sichtweise, eine mindestens drei Jahre umfassende Kapitalplanung sowie angemessene Stresstests im Rahmen des ICAAP. Vor der Veröffentlichung des neuen Leitfadens hatte die BaFin den Marktteilnehmern die Gelegenheit gegeben, den Entwurf zu kommentieren.

Konferenz

Am 29. Mai 2018 fand in Bonn eine Konferenz zu dem neuen Leitfaden statt. Dort informierte die BaFin zusammen mit der Deutschen Bundesbank die Adressaten des Leitfadens ausführlich über konkrete Inhalte und Hintergründe. Auch der korrespondierende ICAAP-Leitfaden der Europäischen Zentralbank und mögliche Umsetzungsschritte in der Bankenpraxis wurden besprochen. Vertreter der beaufsichtigten Institute und ihrer Verbände konnten sich bei der Konferenz vor Ort über die neuen Entwicklungen informieren und im direkten Austausch mit der BaFin ihre Fragen stellen.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback