Entwicklungen auf globaler Ebene
Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin
Veränderungen am Basler Rahmenwerk ab 2022
Das Leitungsgremium des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht BCBS (Basel Committee on Banking Supervision), die Gruppe der Zentralbankpräsidenten und Leiter der Bankenaufsichtsinstanzen GHoS (Group of Governors and Heads of Supervision), hat bei seinem Treffen Mitte im Januar 2019 Veränderungen am Basler Marktrisikorahmenwerk mit Wirkung zum 1. Januar 2022 beschlossen. Das Rahmenwerk enthält die revidierten Standards zur Berechnung des Marktrisikos für Banken und wurde noch am selben Tag veröffentlicht.
Das jetzt beschlossene Rahmenwerk enthält Änderungen gegenüber dem Entwurf aus dem Jahr 2016. Bei den Überarbeitungen berücksichtigte die GHoS die Daten aus den Basler Auswirkungsstudien der Jahre 2017 bis 2018 (Basel-III-Monitoring). Die wesentlichsten Änderungen bestehen in der Einführung eines vereinfachten Standardansatzes für Banken mit geringen Handelsaktivitäten, einer klareren Handelsbuchabgrenzung, der Anpassung von Risikogewichten im Standardansatz sowie Anpassungen bei den Anforderungen zur Identifizierung von Risikofaktoren, die zur internen Modellierung verwendet werden können. Der vereinfachte Standardansatz ähnelt dem derzeitigen Basel-II.5-Standardansatz, wobei die Risikogewichte einzelner Risikoklassen rekalibriert wurden.
Um Industrie und Aufseher bei der Implementierung des neuen Rahmenwerks zu unterstützen, veröffentlichte die GHoS darüber hinaus ein Hintergrundpapier (Explanatory Note). Es beschreibt und begründet die wesentlichen Änderungen gegenüber den heutigen Anforderungen und gibt Anwendungsbeispiele für die Verwendung des neuen, auf den ersten Ableitungen des Portfoliowerts nach verschiedenen Risikofaktoren basierenden Standardansatzes.
Die Umsetzung in europäisches Recht erfolgt im Rahmen der Überarbeitung der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR). Einige Konkretisierungen setzt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA mit Mandaten für technische Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – RTS) um.