Bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit
Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin
Memoranda of Understanding
Auch im Berichtsjahr vereinbarte die BaFin mit anderen Aufsichtsbehörden Memoranda of Understanding (MoUs).1 Der Schwerpunkt lag auf Vereinbarungen zur Wertpapieraufsicht. Die BaFin schloss mit der Hong Kong Securities and Futures Commission (SFC) ein MoU über die Zusammenarbeit grenzüberschreitend tätiger Institute. Mit der Ontario Securities Commission (OSC) und der Monetary Authority of Singapore (MAS) traf die BaFin Vereinbarungen in Bezug auf Unternehmen, die als Wertpapier-Clearer und zentrale Gegenparteien (Central Counterparties – CCPs) aktiv sind. Die Aufsichtsbehörden regeln darin den Austausch solcher Informationen, die für die jeweils andere Behörde relevant sind.2
Technische Kooperationen
Die BaFin richtete gemeinsam mit der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) bei der Zentralbank der Republik Kosovo ein Seminar zum Entwicklungsstand eines Bankenaufsichts- und Wertpapierhandelsaufsichtswesens der Zukunft aus. Zudem begleitete die BaFin die Fortentwicklung des deutsch-chinesischen Börsen-Joint-Ventures CEINEX in Frankfurt am Main. Außerdem empfing die BaFin zahlreiche Delegationen aus China, insbesondere Vertreter der Wertpapieraufsicht CSRC (China Securities Regulatory Commission) und der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission der Volksrepublik China NDRC (National Development and Reform Commission of the People's Republic of China).
Fußnoten:
- 1 Vgl. Anhang.
- 2 Zu MoUs, welche die BaFin mit Aufsichtsbehörden in China im Januar 2019 abgeschlossen hat, siehe BaFinJournal Februar 2019, Seite 7.