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Kapitalmarktunion

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Die 2015 begründete Kapitalmarktunion steht für stärkere Integration und Vertiefung der Kapitalmärkte in der EU. Nach drei Jahren zeichnet sich zunehmend ab, dass die Kapitalmarktunion ein langfristiges Projekt ist, und zwar auch über die laufende Legislaturperiode des Europäischen Parlaments hinaus.

Neues Marktsegment

Ein Schwerpunkt im Jahr 2018 war die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), und zwar durch einen leichteren Zugang zu kapitalmarktbasierter Finanzierung. Zu diesem Zweck hat die MiFID II das Marktsegment „KMU-Wachstumsmarkt“ geschaffen, das den Verwaltungsaufwand für dort aktive Emittenten verringern soll. Die Europäische Kommission hat im Mai 2018 vorgeschlagen, den Marktzugang für KMU weiter zu verbessern, indem aufsichtsrechtliche Anforderungen gestrichen oder eingeschränkt werden. So steht zur Debatte, inwieweit diese Unternehmen noch Insiderlisten führen müssen über Personen, die Zugang zu preissensiblen Informationen haben. Aus Sicht der BaFin sind hier neben dem Interesse der Emittenten an geringem bürokratischem Aufwand die Aspekte Verbraucherschutz und effektive Marktaufsicht maßgeblich einzubeziehen.

Paneuropäisches privates Altersvorsorgeprodukt

Im Rahmen der Kapitalmarktunion arbeitet die Europäische Kommission bereits seit einiger Zeit daran, ein einfaches, effizientes und wettbewerbsfähiges EU-Produkt der privaten Altersvorsorge zu entwickeln. Am 29. Juni 2017 legte sie einen Vorschlag für eine Verordnung für ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (Pan-European Personal Pension Product – PEPP) vor.

Der Rat hat in einer allgemeinen Ausrichtung am 19. Juni 2018 einen Ratskompromisstext erstellt und das Verhandlungsmandat für die Trilogverhandlungen erteilt. Im September 2018 hat das Europäische Parlament (EP) in einem Bericht des ECON1-Ausschusses seine Änderungsvorschläge zum Kommissionsvorschlag vorgelegt.

Im Herbst 2018 begannen informelle Trilogverhandlungen zwischen Rat und EP über einen möglichen Kompromisstext.

Einer der großen Diskussionspunkte in den Verhandlungen war die Rolle von EIOPA. Sowohl das EP als auch die EU-Kommission sahen EIOPA zukünftig bei PEPP in einer zentralen Funktion, nämlich als Zulassungsbehörde. Dagegen trat der Rat für eine Integration von PEPP in das bestehende Aufsichtssystem ein und sah diese Aufgaben bei den nationalen Aufsichtsbehörden. Die BaFin stand dem Bundesfinanzministerium während der Trilogverhandlungen beratend zur Seite.

Im Dezember 2018 kam dann eine vorläufige politische Einigung zustande. Danach hat sich der Rat in wesentlichen Punkten durchgesetzt, und es wird bei der bestehenden Aufsichtsstruktur bleiben. Die technische Finalisierung und die formelle Zustimmung von Rat und EP sind für 2019 vorgesehen.

Fußnote:

  1. 1 ECON steht für Economic and Monetary Affairs Committee. Der Ausschuss im EP ist zuständig für die Themen Wirtschaft und Währung.

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