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Kryptotokens

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Die BaFin verfolgt die Entwicklungen im Umfeld von Kryptotokens1 aufmerksam und handelt gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag und im Einklang mit den Prinzipien der Proportionalität und der Technologieneutralität. Denn auch bei Kryptotokens gilt: Einerseits sollen Innovationen nicht behindert werden. Andererseits müssen die Integrität des Finanzplatzes – zu dem auch Wettbewerbsgleichheit (Level-Playing-Field) gehört – und der kollektive Verbraucherschutz gewährleistet werden.

Abkühlung zu beobachten

Bei der Marktkapitalisierung von Kryptotokens wie etwa Bitcoins war weltweit nach einer Hochphase zu Beginn des Jahres 2018 eine Abkühlung zu beobachten. Die Gesamtmarktkapitalisierung aller Kryptotokens weltweit war nach einem Allzeithoch im Januar 2018 stark rückläufig. Ebenso hat es nach öffentlich verfügbaren Quellen global im Jahr 2018 mehr ICOs gegeben als im Vorjahr.

Nach ihrer Verbraucherwarnung zu Risiken von ICOs im Jahr 2017 veröffentlichte die BaFin am 20. Februar 2018 ein Hinweisschreiben, das die aufsichtliche Einordnung von den ICOs zugrundeliegenden Kryptotokens bzw. Kryptowährungen als Finanzinstrumente behandelt.2 Auch 2018 nutzten Marktteilnehmer intensiv die Möglichkeit, mit der BaFin in Kontakt zu treten, um spezifische aufsichtliche Fragestellungen zu klären.

Die BaFin brachte sich auch in die europäischen und internationalen Arbeiten zu Kryptotokens zum Beispiel in ESMA, EBA, EZB und ISO (International Organization for Standardization)3 ein.

Fußnoten:

  1. 1 Vgl. zu den am Markt erkennbaren Arten von Kryptotokens und deren aufsichtlicher Einordnung und Konsequenzen: BaFinPerspektiven Ausgabe 1/2018, Seite 48 ff.
  2. 2 Vgl. BaFinJournal März 2018, Seite 19 f.
  3. 3 Die ISO entwickelt einen internationalen Blockchain-Standard im Technical Committee 307 (ICO TC 307).

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