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Verbraucherbeirat

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Der Verbraucherbeirat der BaFin besteht seit dem Jahr 2013. Elf der zwölf Mitglieder des Gremiums hat das Bundesfinanzministerium (BMF) 2018 neu bestellt, da die Amtszeit von Beiratsmitgliedern fünf Jahre beträgt und somit im Berichtsjahr abgelaufen war. Das Gremium setzt sich aus drei Vertretern der Wissenschaft, vier Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen und drei Mitarbeitern außergerichtlicher Streitschlichtungssysteme sowie je einem Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der Gewerkschaften zusammen. Einzig den Vertreter des Ombudsmanns der privaten Banken bestellte das BMF nicht neu, da er als Nachfolger eines ausgeschiedenen Mitglieds erst 2016 in den Beirat berufen worden war.

Am 28. September 2018 tagte der Verbraucherbeirat der BaFin erstmals in neuer Besetzung. Aus dem Kreis seiner Mitglieder wählte das Gremium erneut Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zur Vorsitzenden.

Der Verbraucherbeirat berät die BaFin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben aus Sicht der Verbraucher. Er ist für die Aufsicht eine wichtige Erkenntnisquelle.

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