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Thema Branchenzahlen Kreditinstitute unter BaFin - bzw. EZB-Aufsicht

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Zugelassene Institute

Im Jahr 2017 war die BaFin zuständig für insgesamt 1.577 deutsche Kreditinstitute (Vorjahr: 1.655) und 47 Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung (WUMS, Vorjahr: 47, siehe Tabelle 31).

Tabelle 31 Deutsche Institute

Deutsche Institute

Die Tabelle zeigt die Anzahl der beaufsichtigten Institute der BaFin aus dem Jahr 2017. BaFin Deutsche Institute

Unter den 1.579 Kreditinstituten waren 1.522 CRR-Kreditinstitute (Vorjahr: 1.596). Von diesen 1.522 CRR-Instituten standen 1.457 (Vorjahr: 1.528) im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM (Single Supervisory Mechanism) als sogenannte weniger bedeutende Institute (Less Significant Instutions – LSIs) unter direkter Aufsicht der BaFin (siehe Infokasten „Definitionen“). Die in Tabelle 31 ebenfalls genannten 25 Wertpapierhandelsbanken, 32 sonstigen Kreditinstitute und die 47 WUMS standen nur unter Aufsicht der BaFin.

Deutsche Institute unter direkter Aufsicht der EZB im Rahmen des SSM

63 der in Tabelle 31 genannten deutschen CRR-Kreditinstitute standen 2017 (Vorjahr: 66) als bedeutende Institute (Significant InstitutionsSIs) im Rahmen des SSM unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB). Die BaFin ist als Teil des SSM an deren Beaufsichtigung beteiligt.

Tabelle 32 Deutsche Institute unter Aufsicht der EZB im Rahmen des SSM

Deutsche Institute unter Aufsicht der EZB im Rahmen des SSM

Die Tabelle zeigt eine namentliche Auflistung aller deutschen Institute unter Aufsicht der EZB im Rahmen des SSM. BaFin Deutsche Institute unter Aufsicht der EZB im Rahmen des SSM

Berechnung der Eigenkapitalanforderungen

Nutzung von IRB-Ansatz-Verfahren

Zum Stichtag 31. Dezember 2017 nutzten insgesamt zwölf weniger bedeutende Institute und Institutsgruppen sowie eine Förderbank interne Ratingsysteme (Internal Ratings Based Approach bzw. IRB-Ansatz), um ihre Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko zu ermitteln. Der interne Bemessungsansatz für Verbriefungspositionen (Internal Assessment-Approach – IAA) kam bei diesen Instituten und Institutsgruppen und der beaufsichtigten Förderbank nicht zur Anwendung.

Beim IRB-Ansatz wird danach unterschieden, ob ein Institut jenseits des Mengengeschäfts lediglich die Ausfallwahrscheinlichkeit (IRB-Basis-Ansatz) oder auch die Verlustquote bei Ausfall und den Umrechnungsfaktor selbst schätzen muss (fortgeschrittener IRB-Ansatz). Insgesamt nutzten vier der zwölf weniger bedeutenden Institute und Institutsgruppen sowie eine Förderbank den fortgeschrittenen IRB-Ansatz auf Gruppen- oder Einzelbasis und drei Institute verwendeten den IRB-Ansatz auf Einzelbasis ausschließlich für ihre Risikopositionen aus dem Mengengeschäft.

Verfahren für das Operationelle Risiko

Die deutschen Institute bzw. Institutsgruppen in Deutschland verwenden alle vier zur Verfügung stehenden Ansätze, um ihre Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko zu ermitteln. Der Basisindikatoransatz (BIA) und der Standardansatz (STA) werden auf Grundlage des maßgeblichen Indikators bestimmt, der auf Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung basiert. Zum Jahresende 2017 nutzten mehr als 1.500 Institute und Institutsgruppen – fast ausnahmslos weniger bedeutende Kreditinstitute – den Basisindikatoransatz. Den Standardansatz verwendeten wiederum 54 Institute oder Institutsgruppen, wovon 26 von der EZB und 28 von der BaFin direkt beaufsichtigt werden. Mit dem Alternativen Standardansatz (ASA), der statt des maßgeblichen Indikators auf einen normierten Ertragsindikator zurückgreift, arbeiteten zwei Institute bzw. Institutsgruppen. Für sie ist die BaFin zuständig.

Der Fortgeschrittene Messansatz AMA (Advanced Measurement Approach) greift nicht auf Indikatoren, sondern auf tatsächliche institutseigene Verlusterfahrungen, externe Daten, Szenarien und auf Geschäftsumfeld- und interne Kontrollfaktoren zurück. Mit Hilfe eines komplexen Modells wird daraus die Eigenmittelanforderung für das operationelle Risiko eines Instituts bzw. einer Institutsgruppe berechnet. Ende 2017 verwendeten insgesamt 13 Institute und Institutsgruppen den AMA, wovon sechs deutsche und sieben ausländische Institute waren. Von den deutschen Instituten werden vier durch die EZB und zwei durch die BaFin beaufsichtigt. Von den ausländischen Instituten werden fünf durch die EZB und zwei durch die BaFin beaufsichtigt.

Mit der Veröffentlichung des neuen Rahmenwerks zur Ermittlung des operationellen Risikos durch den Basler Ausschuss im Dezember 2017 wird voraussichtlich ab 2022 die Verwendung eines modellbasierten Ansatzes für Säule-I-Zwecke nicht mehr möglich sein. Die BaFin rechnet aber damit, dass modellbasierte Ansätze zur Ermittlung des ökonomischen Kapitals vor allem für bedeutende Institute über das Jahr 2022 hinaus wichtig bleiben werden. Zudem stellt der AMA mindestens weitere vier Jahre die rechtliche Realität dar. Daher hat die BaFin auch im Jahr 2017 auf notwendige Verbesserungen bzw. Modelländerungen des AMAs bestanden.

Im Fokus der Aufsicht standen, wie auch in den vergangenen Jahren, die Verfahren zur Messung, Steuerung und Überwachung von Rechtsrisiken & IT-Risiken, wobei besonders die IT-Risiken an Bedeutung gewonnen haben und in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen werden.

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