Thema Compliance Compliance
Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin
Verhaltenskodex für die Mitglieder des Direktoriums
Aufgaben der Zentralen Compliance
Die Stabsstelle Zentrale Compliance (ZC) bündelt die Beauftragtenfunktionen für den Datenschutz, den Arbeitsschutz, die Korruptionsprävention, die Mitarbeitergeschäfte, das Sponsoring, das Business Continuity Management (BCM) und für das Krisen- und Katastrophenmanagement. Sie trifft vorbeugende Maßnahmen und wirkt somit präventiv darauf hin, dass alle Einheiten der BaFin die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Die Stabsstelle nimmt Compliance-Funktionen für das Direktorium wahr und berät die Beschäftigten der BaFin. Auch die Umsetzung der Vorschriften zu Nebentätigkeiten, zu Belohnungen und Geschenken sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz gehören zu den Aufgaben der ZC.
Ein neuer, 2017 mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) abgestimmter und im Internet veröffentlichter Verhaltenskodex bündelt die Wohlverhaltensregeln, die für das Direktorium der BaFin gelten. Diese Wohlverhaltensregeln ergeben sich unter anderem aus dem Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG), dem Bundesbeamtengesetz (BBG), den vertraglichen Regelungen und den BaFin-internen Leitlinien.
Der Verhaltenskodex enthält Regelungen zur Annahme von Zuwendungen, zu Vortragstätigkeiten und Ehrenämtern und vor allem zu privaten Wertpapiergeschäften. So sieht der Verhaltenskodex vor, dass der Präsident und die Exekutivdirektoren keine Geschäfte in Wertpapieren von Unternehmen des Finanzsektors tätigen. Ein externer Wirtschaftsprüfer prüft dies und stellt eine neutrale Kontrolle sicher.
Seit dem 1. Januar 2018 berät der in der Stabsstelle Zentrale Compliance (ZC; siehe Infokasten „Aufgaben der Zentralen Compliance“) angesiedelte Compliance-Beauftragte die Mitglieder des Direktoriums zu den im Verhaltenskodex festgelegten Wohlverhaltenspflichten und nimmt deren Meldungen nach dem Verhaltenskodex entgegen.
Ethics Framework
Die Zentrale Compliance koordiniert die Einhaltung des im Jahr 2015 erlassenen „Ethik-Rahmenwerk für den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus“ (Ethics Framework). Das Rahmenwerk richtet sich an die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs), also u. a. an die BaFin, und an die Zentralbanken (National Central Banks – NCBs) der Mitgliedstaaten, die am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) teilnehmen. Es legt einheitliche Mindeststandards im zur Compliance bzw. Corporate Governance der NCAs und NCBs fest.
Die BaFin hat darüber hinaus elektronische Meldesysteme eingerichtet, über die Beschäftigte ihren Anzeige- und Antragspflichten bei der Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie im Nebentätigkeitsrecht nachkommen können.