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Neuer Geschäftsbereich Abwicklung

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Seit dem 1. Januar 2018 ist die BaFin auch nationale Abwicklungsbehörde. Der neue Geschäftsbereich hat die Abwicklungsfunktionen von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) übernommen. Geleitet wird er von Dr. Thorsten Pötzsch.

Der Gesetzgeber hat der BaFin mit der Übernahme der Abwicklungsfunktion die Verantwortung für ein weiteres, bedeutendes Aufgabenfeld übertragen. BaFin-Präsident Felix Hufeld begrüßte in seiner Rede zum Neujahrspresseempfang der BaFin die Übernahme der neuen Funktion. Abwicklung und Aufsicht profitierten davon, eigenständig zwar, aber unter einem Dach vereint zu agieren. So ließe es sich einfach effizienter arbeiten. „Wenn eine Bank in eine Schieflage gerät, können wir sie nun leichter restrukturieren oder – falls erforderlich und die Voraussetzungen vorliegen – abwickeln und auf diese Weise Schaden von der Allgemeinheit abwenden“, sagte er zusammenfassend. Als nationale Abwicklungsbehörde ist die BaFin nun auch Teil des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus SRM (Single Resolution Mechanism).

Dem Geschäftsbereich Abwicklung sind außerdem die Abteilung Erlaubnispflicht und Verfolgung unerlaubter Geschäfte sowie die Einheiten der Abteilung Geldwäscheprävention zugeordnet, die keine operative Aufsicht ausüben und daher mit der Abwicklungsfunktion nicht in Konflikt kommen können.

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