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Thema Maßnahmen Bußgelder1

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

2017 leitete die BaFin 1882 neue Bußgeldverfahren ein (2016: 281; siehe Tabelle „Bußgeldverfahren“). Aus den Jahren zuvor waren noch 981 Verfahren anhängig. Die BaFin schloss 300 Verfahren ab, 96 davon mit Geldbuße (Vorjahr: 106). Die Ahndungsquote lag damit bei 32 Prozent (Vorjahr: 27,6 Prozent). Insgesamt wurden 204 Verfahren eingestellt, davon 177 aus Opportunitätsgründen. Die BaFin setzte Geldbußen in Höhe von rund 5,64 Millionen Euro fest (Vorjahr: 2,57 Millionen Euro).3 Die höchste festgesetzte Einzelgeldbuße lag bei 668.000 Euro.

Die BaFin muss seit Ende 2016 Maßnahmen und Sanktionen4 auf ihrer Internetseite www.bafin.de veröffentlichen.5 Sie machte im Jahr 2017 acht Bußgeldentscheidungen bekannt. Sieben dieser Verfahren betrafen die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten.6

Tabelle 28 Bußgeldverfahren

Bußgeldverfahren

Die Tabelle zeigt die Anzahl der BaFin-Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Kapitalmarktrecht aus dem Jahr 2017. Zudem wird die höchste verhängte Geldbuße in Euro sowie die Anzahl der Einstellungen genannt. BaFin Bußgeldverfahren

Fußnoten:

  1. 1 Zu Bußgeldverfahren wegen Verstößen von Wertpapierdienstleistungsunternehmen gegen die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten des WpHG sowie Verstößen gegen des KWG vgl. Aufsicht über Beratung und Vertrieb im Wertpapiergeschäft und Sanktionen.
  2. 2 Die genannten Zahlen beziehen sich auf die Gesamtheit aller in WA geführten Bußgeldverfahren.
  3. 3 Die Gesamtsumme der festgesetzten Geldbußen erfasst auch die im Kapitel Sanktionen dargestellten Bußgeldverfahren.
  4. 4 Zur Unterscheidung von Maßnahmen und Sanktionen vgl. Jahresbericht 2016, Seite 55 ff.
  5. 5 Diese neue Praxis resultiert aus der europäischen Transparenzrichtlinie II (RL 2013/50/EU, ABl. EU L 294/13) und der Market Abuse Regulation (MAR, Verordnung EU Nr. 596/2014, ABl. EU L 173/1). Vgl. hierzu Jahresbericht 2016, Seite 199.
  6. 6 Vgl. hierzu Bilanzkontrolle.

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