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Thema Investmentfonds Investmentvermögen

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Auch im Jahr 2017 zeigte sich der deutsche Investmentmarkt stark und wachsend. Dies zeigte sich sowohl bei den offenen Publikums- als auch bei den Spezialfonds. Beide konnten erneut Mittelzuflüsse verzeichnen.

Insgesamt verwalteten die Kapitalverwaltungsgesellschaften Ende 2017 6.449 offene Investmentvermögen (Vorjahr: 6.122) mit einem Vermögen von 2.062 Milliarden Euro (Vorjahr: 1.908 Milliarden Euro). Davon waren 2.417 Publikumsfonds (Vorjahr: 2.194) mit einem Vermögen von insgesamt 498 Milliarden Euro (Vorjahr: 451 Milliarden Euro) und 4.032 Spezial-AIF1 (Vorjahr: 3.928) mit einem Vermögen von 1.564 Milliarden Euro (Vorjahr: 1.457 Milliarden Euro).

Das gesamte (Netto-)Mittelaufkommen von offenen Publikums- und Spezialfonds erreichte 94,9 Milliarden Euro (Vorjahr: 119,96 Milliarden Euro). Die (Brutto-)Mittelzuflüsse betrugen 331,7 Milliarden Euro (Vorjahr: 310,3 Milliarden Euro). Davon entfielen 115 Milliarden Euro auf Publikumsinvestmentvermögen (Vorjahr: 106,8 Milliarden Euro) und 217 Milliarden Euro auf Spezial-AIF (Vorjahr: 203,5 Milliarden Euro). Diesen standen Mittelabflüsse in Höhe von insgesamt 236,8 Milliarden Euro gegenüber (Vorjahr: 190,3 Milliarden Euro).

Die BaFin genehmigte 2017 insgesamt 138 neue Publikumsinvestmentvermögen nach dem KAGB (Vorjahr: 151), darunter 107 OGAW2 (Vorjahr: 99), sieben offene Publikums-AIF (Vorjahr: zwölf) und 24 geschlossene Publikums-AIF (Vorjahr: 40).

Offene Immobilienfonds und Hedgefonds

Die Zahl der Kapitalverwaltungsgesellschaften, die über eine Erlaubnis zur Verwaltung offener Immobilienfonds verfügen, blieb konstant bei 58. Eine Gesellschaft erhielt im Jahr 2017 ihre Erlaubnis, eine gab sie zurück.

Während 21 Kapitalverwaltungsgesellschaften auch offene Immobilien-Publikumsfonds aufgelegt hatten (Vorjahr: 22), beschränkten sich 37 Gesellschaften auf die Verwaltung von offenen Immobilien-Spezialfonds (Vorjahr: 36). Davon haben bisher vier Gesellschaften keine offenen Immobilienfonds aufgelegt.

Drei offene Immobilien-Publikumsfonds kamen im Laufe des Jahres 2017 durch eine Neuauflage hinzu, ein offener Immobilien-Publikumsfonds wurde im Laufe des Jahres 2017 liquidiert, so dass sich die Gesamtzahl dieser Fonds auf 53 erhöhte (Vorjahr: 51). Das Fondsvolumen dieses Marktsegments betrug zum Jahresende 92,33 Milliarden Euro (Vorjahr: 89,48 Milliarden Euro).

Im Jahr 2017 beliefen sich bei den offenen Immobilien-Publikumsfonds die Brutto-Mittelzuflüsse wie im Vorjahr auf 7,9 Milliarden Euro. Die Brutto-Mittelzuflüsse bei den offenen Immobilien-Spezialfonds haben sich das siebte Jahr in Folge erhöht – und zwar auf 16,2 Milliarden Euro (Vorjahr: 14,9 Milliarden Euro). Das Fondsvermögen der offenen Immobilien-Spezialfonds betrug Ende 2017 88,2 Milliarden Euro (Vorjahr: 75,6 Milliarden Euro).

21 offene Immobilien-Publikumsfonds befanden sich Ende 2017 in der Abwicklung (Vorjahr: 20). Ihr Fondsvolumen belief sich noch auf 3,92 Milliarden Euro (Vorjahr: 8,2 Milliarden Euro). Bei 19 dieser Fonds ist das Verwaltungsrecht bereits auf die Verwahrstelle übergegangen (Vorjahr: 14).

Ende 2017 gab es in Deutschland 14 Hedgefonds (Vorjahr: 14). Das insgesamt verwaltete Volumen betrug 3,43 Milliarden Euro (Vorjahr: rund 3,02 Milliarden Euro). Wie schon im Vorjahr existierte in Deutschland 2017 kein inländischer Dach-Hedgefonds.

Erfahrungen mit der Aufsicht über geschlossene Fonds

Die Verwalter geschlossener Investmentvermögen wurden mit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) im Sommer 2013 erstmals unter eine intensive staatliche Aufsicht gestellt, weil man Anleger besser vor Missständen wie mangelafter Produkttransparenz, unzureichend qualifiziertem Personal und lückenhafter Organisation der Anbieter schützen wollte. Sowohl für die betroffene Branche als auch für die Investmentaufsicht der BaFin begann damit ein neues Aufsichtsregime.

Auslegungsentscheidungen

Das KAGB, die darunter erlassenen Rechtsverordnungen und die Durchführungsverordnung zur AIFM-Richtlinie enthalten eine Fülle detaillierter Regelungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften und geschlossene alternative Investmentfonds (AIF), insbesondere wenn diese an Privatanleger vermarktet werden sollen. Dennoch musste und muss die Aufsicht hierzu viele Auslegungsfragen entscheiden und geeignete Standards entwickeln, um eine effektive Verwaltungspraxis zu etablieren. Entsprechend komplex, aber mit der Zeit immer effizienter, gestalten sich die Abstimmungsverfahren zwischen Aufsicht und Antragstellern, bis eine tragfähige Lösung gefunden ist.

Wachsende Akzeptanz

Bei den Unternehmen, die durch das KAGB neu unter Aufsicht kamen, wichen die anfänglichen Vorbehalte gegenüber einer Beaufsichtigung durch die BaFin einer wachsenden Akzeptanz. Dazu beigetragen haben auch der regelmäßige informelle Austausch auf Arbeitsebene und die mindestens jährlichen stattfindenden Aufsichtsgespräche mit der Geschäftsleitung. Hinzu kommt, dass viele Unternehmen erkannt haben, dass sich die Umstellung auf professionelle Prozesse, klare Strukturen und sorgfältige Dokumentation nicht nur gegenüber der BaFin bezahlt macht.

Die Aufsicht stellt allerdings auch fest, dass einige Unternehmen weiterhin an ihrer Professionalität und Geschäftsphilosophie arbeiten müssen. Einige kleine Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) finden beispielsweise keinen ausreichenden Zugang zu Investitionsobjekten oder Investoren. Große Qualitätsunterschiede beobachtet die BaFin auch bei den Verwahrstellen einschließlich der alternativen (Treuhänder-)Verwahrstellen, bei der Rechtsberatung der Gesellschaften und bei den Berichten der jährlichen Abschlussprüfer.

Bei kleineren KVGen, die lediglich eine Registrierung beantragen, sind Defizite schwer erkennbar, weil die gesetzlich vorgegebene Aufsichtsintensität dafür nicht ausreicht. Spätestens in einer Sonderprüfung oder bei der Prüfung eines Antrags, auf eine Vollerlaubnis aufzustocken, zeigen sich jedoch häufig deutliche Qualitätsunterschiede im Vergleich zu KVGen mit Erlaubnis.

Geschäftsleiter

Besonders intensiv sieht sich die BaFin auch die Geschäftsleiterkandidaten an. Für die Gesellschaften ist es oft schwierig, hierfür Personen zu gewinnen, die ausreichend qualifiziert und erfahren sind, um die hohe Verantwortung für die Wahrung der Anlegerinteressen übernehmen zu können. Da die Gesellschaften zu Zeiten des grauen Kapitalmarkts in aller Regel kein Risikomanagement praktiziert haben, das den KAGB-Standards nahegekommen wäre, müssen die Kandidaten entsprechende operative Erfahrungen etwa in KWG-Instituten3 oder auch in der einschlägigen Wirtschaftsprüfung gesammelt haben. Es gelingt jedoch mehr und mehr, sich auf maßgeschneiderte Einarbeitungs- und Übergangslösungen zu verständigen, den die Beaufsichtigten spätestens im Nachhinein als Kompetenzgewinn verbuchen.

Vielzahl an Geschäftsmodellen

Neben der rechtlichen Pionierarbeit in den ersten Jahren des KAGBs prägte auch die Analyse einer Vielzahl an Spezialisierungen, Assetkompetenzen, Produktlinien, Gesellschaftsstrukturen und Dienstleistungsbeziehungen die Aufsicht über geschlossene Fonds. Wertvolle Erkenntnisgewinne verschafft sich die Aufsicht durch Begleitung von Sonderprüfungen vor Ort, manchmal auch bei Auslagerungsunternehmen im Ausland, um ein unmittelbares Verständnis für die Arbeitsabläufe und deren äußere Bedingungen zu entwickeln. Auf diese Weise werden auch Widersprüche zwischen eingereichten Papieren und der Realität sichtbar.

Inwieweit die Regulierung unter dem KAGB zu besseren Produkten für die Anleger führt, wird man in einigen Jahren noch besser ermessen können, nämlich dann, wenn die ersten nach dem KAGB aufgelegten geschlossenen AIF abgewickelt sein werden. Die BaFin kann nicht kontrollieren, ob die Entscheidungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften wirtschaftlich sind. Aber sie definiert die äußeren Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit und fördert über Transparenzanforderungen die Wahrnehmung im Markt. Wo sich Interessenkonflikte und nichtmarktgerechte Kosten oder Bewertungen bemerkbar machen, schreitet die Aufsicht ein.

Ausländische Investmentvermögen

2017 existierten 10.183 vertriebsberechtigte EU-OGAW-Fonds (Vorjahr: 9.795). Die BaFin bearbeitete insgesamt 1.006 Neuanzeigen von Gesellschaften, die EU-OGAW in Deutschland vertreiben wollten (Vorjahr: 941). Der Großteil der Anzeigen – 592 Meldungen – kam, wie schon in den Vorjahren, aus Luxemburg. Daneben gingen 276 Anzeigen aus Irland, 52 aus Österreich und 45 aus Frankreich ein. Der Vertrieb von 565 EU-OGAW wurde eingestellt.

Überdies waren 1.591 EU-AIF und 285 AIF aus ausländischen Drittstaaten zum Vertrieb in Deutschland berechtigt (Vorjahr: 1.402 EU-AIF und 266 AIF aus ausländischen Drittstaaten). 885 davon stammten aus Luxemburg, 269 aus Großbritannien, 234 aus Irland, 101 aus den USA, 91 von den Kaimaninseln, 72 aus Frankreich, 45 aus den Niederlanden und zwei aus der Schweiz. Für 553 AIF (Vorjahr: 525) startete 2017 der Vertrieb in Deutschland, davon stammten 287 aus Luxemburg, 74 aus Großbritannien, 51 aus Irland, 39 aus den USA und 17 von den Kaimaninseln. 184 EU-AIF und ausländische AIF stellten den Vertrieb ein, darunter 56 aus Luxemburg, 46 aus Großbritannien und 25 aus Irland.

Fußnoten:

  1. 1 Alternative Investmentfonds.
  2. 2 OGAW steht für „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“. Unter OGAW-Fonds versteht man Fonds, die die Anforderungen der OGAW-Richtlinie (Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) erfüllen.
  3. 3 Vgl. Kreditwesengesetz.

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