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Thema Erlaubnispflicht, Makroaufsicht Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Elf deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) erhielten im Jahr 2017 die Erlaubnis, Investmentvermögen zu verwalten oder erweiterten die bereits bestehende Zulassung (Vorjahr: 14). Sechs Gesellschaften gaben ihre Erlaubnis zurück (Vorjahr: zwei). Ende 2017 hatten damit 136 Unternehmen eine Erlaubnis nach dem KAGB (Vorjahr: 136). 52 Kapitalverwaltungsgesellschaften (Vorjahr: 50) registrierten sich darüber hinaus nach § 44 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Zwölf Gesellschaften gaben ihre Registrierung zurück, zwei davon beantragten eine Erlaubnis nach dem KAGB. Die Gesamtzahl der registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaften lag damit Ende 2017 bei 314 (Vorjahr: 260).

Die BaFin hat für das Jahr 2017 in der Branche eine allgemeine Tendenz zur Konsolidierung beobachtet. Dies betrifft vor allem geplante Fusionen und Übernahmen bei kleineren und mittleren sowie gruppenangehörigen Kapitalverwaltungsgesellschaften.

In 22 Fällen gründeten Kapitalverwaltungsgesellschaften in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Zweigniederlassung oder boten ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend an (Vorjahr: Elf). 53 Gesellschaften aus dem EU-Ausland zeigten die Gründung einer Zweigniederlassung oder die Aufnahme grenzüberschreitender Dienstleistungen in Deutschland an (Vorjahr: 25).

Risikoorientierte Aufsicht

Die BaFin führte 116 Aufsichtsbesuche und Jahresgespräche durch (Vorjahr: 102). Sie begleitete fünf Abschlussprüfungen und Sonderprüfungen bei Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Verwahrstellen und Treuhändern (Vorjahr: 13). Wie häufig die Aufsicht diese Maßnahmen bei einer Gesellschaft anwendet, bestimmt sich vor allem nach deren Risikoklassifizierung (siehe Tabelle „Risikoklassifizierung von Kapitalverwaltungsgesellschaften“).

Tabelle 27 Risikoklassifizierung von Kapitalverwaltungsgesellschaften

Risikoklassifizierung von Kapitalverwaltungsgesellschaften

Die Tabelle zeigt die Risikoklassifizierung von Kapitalverwaltungsgesellschaften. In der vierstufigen Skala befinden sich 63 der Unternehmen im Bereich A, 11 im Bereich B, 2 im Bereich C und 0 im Bereich D. BaFin Risikoklassifizierung von Kapitalverwaltungsgesellschaften

Neben dem Umgang mit Negativzinsen im aktuellen Zinsumfeld und Brexit-relevanten Fragestellungen, wie zum Beispiel Investitionen in Großbritannien, waren weitere besondere Schwerpunkte im Rahmen der Aufsichts- und Jahresgespräche im Jahr 2017 nachhaltige und ethische Investments, IT-Sicherheit, die Auswirkungen von Cyberrisiken und Klimawandel auf Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie der Anpassungsbedarf der Kapitalverwaltungsgesellschaften durch gesetzliche Änderungen (zum Beispiel InvStG, MiFID II, Benchmark-VO).

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