Thema Prospekte Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen
Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin
Die BaFin erhielt im Jahr 2017 insgesamt 121 Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte zur Prüfung, also marktbedingt weniger als im Vorjahr (179; siehe Grafik „Prospekte: Eingänge, Billigungen, Rücknahmen, Untersagungen“). Die BaFin billigte 93 Prospekte (Vorjahr: 77). Die übrigen Verfahren waren bis zum Jahresende laufend.
Grafik Prospekte 15 Eingänge, Billigungen, Rücknahmen, Untersagungen
Prospekte: Eingänge, Billigungen, Rücknahmen, Untersagungen
50 Prospekte – und damit fast die Hälfte – betrafen Nachrangdarlehen (rund 41 Prozent, Vorjahr: rund 39 Prozent). Der Trend bei dieser Beteiligungsform hielt damit weiter an (siehe Grafik „Prospekte nach Beteiligungsformen“). Darauf folgten mit 29 Eingängen (rund 24 Prozent, Vorjahr: rund 17 Prozent) die sonstigen Vermögensanlagen, also beispielsweise Direktinvestitionen in Container oder Baumplantagen. Beteiligungen an Kommanditgesellschaften lagen mit 28 Eingängen im Jahr 2017 auf dem dritten Platz (rund 23 Prozent, Vorjahr: rund 22 Prozent).
Grafik 16 Prospekte nach Beteiligungsformen
Prospekte nach Beteiligungsformen
Bei den Anlageobjekten (siehe Grafik „Prospekte nach Anlageobjekten“) führen nun die Immobilien (In- und Ausland) mit insgesamt 37 Eingängen (rund 31 Prozent, Vorjahr: rund 20 Prozent). Die erneuerbaren Energien (Windkraft, Solar, Biogas) wurden mit 28 Eingängen auf den zweiten Platz verdrängt (rund 23 Prozent, Vorjahr: rund 25 Prozent). Sonstige Anlageobjekte wie etwa Blindpool-Konstruktionen stellten mit 21 Eingängen (rund 17 Prozent, Vorjahr: rund 28 Prozent) weiterhin einen bedeutenden Anteil neben den traditionellen Varianten.
Grafik 17 Prospekte nach Anlageobjekten
Prospekte nach Anlageobjekten
2017 gingen insgesamt 41 Anträge auf Billigung von Nachträgen nach dem Vermögensanlagengesetz ein und damit mehr als im Vorjahr (24 Eingänge). Die BaFin billigte im Berichtszeitraum 36 Nachträge (Vorjahr: 13).
Neuerungen bei Vermögensanlagen-Informationsblättern
Die BaFin erhielt im Berichtsjahr insgesamt 452 Vermögensanlagen-Informationsblätter für Schwarmfinanzierungen (Vorjahr: 263): 251 bis einschließlich 20. August 2017 zur Hinterlegung und 201 ab dem 21. August 2017 zur Gestattung (siehe Infokasten „Gestattungsverfahren für Vermögensanlagen-Informationsblätter“).
Gestattungsverfahren für Vermögensanlagen-Informationsblätter
Zum 21. August 2017 wurde ein formelles Gestattungsverfahren für Vermögensanlagen-Informationsblätter gesetzlich eingeführt. Dieses sieht die Aufnahme von erweiterten Mindestangaben und Hinweisen sowie die Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge vor. Hierdurch wird die Vergleichbarkeit der Angaben für den Verbraucher erleichtert. Die neuen Regelungen gelten für Vermögensanlagen-Informationsblätter, die gemeinsam mit einem Verkaufsprospekt eingereicht werden. Sie gelten zudem für Vermögensanlagen-Informationsblätter, bei denen das öffentliche Angebot aufgrund der Befreiungstatbestände der §§ 2a, b Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), insbesondere im Rahmen einer Schwarmfinanzierung, prospektfrei erfolgen darf. Vor Inkrafttreten dieser Regelung mussten die Vermögensanlagen-Informationsblätter lediglich bei der BaFin hinterlegt werden.