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Stimmrechte und Informationspflichten gegenüber Wertpapierinhabern

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Stimmrechte

2017 wurden 3.476 Änderungen von Stimmrechtsanteilen gemeldet (siehe Grafik „Stimmrechtsmitteilungen“, Vorjahr: 3.3271). Davon entfielen 2.214 auf Konzernmitteilungen, bei denen das oberste Mutterunternehmen Beteiligungsveränderungen oder -bestände innerhalb eines Konzerns meldet. 455 Konzernmitteilungen waren freiwillig, das heißt, sie bezogen sich auf Sachverhalte, bei denen nur Tochterunternehmen Meldepflichten treffen, das oberste Mutterunternehmen aber (freiwillig) eine Konzernmitteilung mit befreiender Wirkung für die Tochterunternehmen abgibt. Beim überwiegenden Teil aller Mitteilungen (2.674) ging es um Stimmrechtsveränderungen aufgrund von Schwellenberührungen bei Stimmrechten (§§ 33, 34 WpHG). 204 bzw. 219 Meldungen beinhalteten (auch) Veränderungen infolge von Schwellenberührungen bei Finanzinstrumenten (§ 38 WpHG) bzw. bei den aggregierten Beständen von Stimmrechten und Finanzinstrumenten (§ 39 WpHG). Bei 436 Mitteilungen ging es lediglich um eine Schwellen-irrelevante Bestandsveränderung.

Grafik 14 Stimmrechtsmitteilungen

Stimmrechtsmitteilungen

Dieses Balkendiagramm zeigt die Entwicklung der Zahl der Stimmrechtsmitteilungen im Zeitraum 2013 bis 2017. Bis 2015 lag eine steigende Tendenz vor, dann fiel es stark ab. Im Jahr 2017 beträgt die Zahl der Stimmrechtsmitteilungen 3.476. BaFin Stimmrechtsmitteilungen

2017 waren 602 Unternehmen zum Handel am regulierten Markt zugelassen. Die Zahl ging damit, verglichen mit dem Vorjahr, weiter leicht zurück (614). Dagegen stieg die Zahl der Veröffentlichungen dieser Unternehmen zu Veränderungen ihres stimmberechtigten Grundkapitals leicht auf 313 (Vorjahr: 265). Vier Real Estate Investment Trusts (REIT) unterlagen Ende 2017 der Meldepflicht.

Zwei Jahre geänderte Transparenzrichtlinie

2017 hatte sich die Zahl der Stimmrechtsmeldungen mit 3.476 etwa auf dem Vorjahresniveau gehalten. Mit rund 2.214 Meldungen entfällt dabei mehr als die Hälfte aller Meldungen auf Konzernsachverhalte. Änderungen im Meldewesen hatten bereits 2016 zu einem erheblichen Rückgang von Stimmrechtsmeldungen geführt. So gingen die Stimmrechtsmeldungen von 9.686 im Jahr 2015 auf 3.327 im Jahr 2016 zurück, also um rund zwei Drittel.2 Damit wurde ein wesentliches Ziel der oben erwähnten Änderungen erreicht, nämlich die nachhaltige Vereinfachung des Meldewesens durch eine Konzentration von Meldeinformationen in einer Meldung.

Durch das Umsetzungsgesetz zur europäischen Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie waren Ende 2015 umfangreiche Änderungen im Stimmrechtsmeldewesen in Kraft getreten. Neben der Umsetzung von zwingenden Vorgaben durch die überarbeitete Transparenzrichtlinie zielten weitere Änderungen des deutschen Gesetzgebers darauf ab, das Meldewesen zu vereinfachen und weiter an europäische Standards anzupassen. Das soll der Transparenz von Stimmrechtsmeldungen dienen. So wurde ein verpflichtendes, alle drei Meldetatbestände umfassendes Meldeformular eingeführt, das der Emittent entsprechend zu veröffentlichen hat. Außerdem wurde der Schwellenberührungszeitpunkt vom dinglichen auf das schuldrechtliche Rechtsgeschäft vorverlagert, soweit es sich um unbedingte und ohne zeitliche Verzögerung zu erfüllende Transaktionen handelt. Zudem sind seit Ende 2015 Konzernmeldungen ausreichend, das heißt, dass bei Mutter-Tochter-Verhältnissen nur noch durch das oberste Mutterunternehmen eine Stimmrechtsmeldung erfolgt.

Vorverlagerung

Zu einer Vereinfachung in der Praxis hat auch die Vorverlagerung des Schwellenberührungszeitpunkts geführt, vor allem in Fällen, in denen Käufer und Verkäufer melden müssen. Zuvor war es oft vorgekommen, dass beide Seiten unterschiedliche Angaben zum Zeitpunkt der Schwellenberührung machten, was in der Regel Korrekturmeldungen nach sich zog.

Die Bedenken, die im Gesetzgebungsverfahren mit Blick auf die geplante Vorverlagerung geäußert worden waren, haben sich zudem nicht bewahrheitet. So hat es nur eine kaum nennenswerte Anzahl von Fällen gegeben, in denen es beim Vollzug des schuldrechtlichen Geschäfts zu zeitlichen Verzögerungen und damit einer Korrektur der ursprünglichen Meldung gekommen ist.

Transparenter sind auch Meldungen zu Kapitalmaßnahmen geworden: Meldungen erfolgen in aller Regel nur noch von den Neu- und Altaktionären, soweit diese eine Schwelle berühren. Meldungen der Konsortialbanken stellen eine Besonderheit dar, da diese aufgrund der Ende 2015 geänderten Verwaltungspraxis der BaFin von der Ausnahme für Clearing-Settlement-Transaktionen (§ 23 WpHG a.F., § 36 WpHG n.F.) Gebrauch machen können.

Elektronisches Meldeverfahren für 2018 geplant

Als weitere Vereinfachung im Bereich der Stimmrechtsmeldungen ist für das Jahr 2018 geplant, ein elektronisches Meldeverfahrens einzuführen.

Fußnoten:

  1. 1 Bereinigte Zahl. Im Jahresbericht 2016 waren 2.378 Meldungen angegeben worden.
  2. 2 Bereinigte Zahl. Im Jahresbericht 2016 waren 2.999 Meldungen angegeben worden.

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