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Thema Leerverkäufe Leerverkaufsüberwachung

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Verbote

Ungedeckte Leerverkäufe in Aktien und bestimmten öffentlichen Schuldtiteln sind durch die EU-Leerverkaufsverordnung verboten. Dies gilt auch für den Eintritt in oder das Begründen von öffentlichen Kreditausfallprämien (Credit Default SwapsCDS) ohne Sicherungszweck. Dies überprüfte die BaFin 2017 in 100 Fällen (Vorjahr: 97) aufgrund von Verdachtsanzeigen und eigenen Anhaltspunkten. In den Verdachtsanzeigen ging es um Verkäufe von Unternehmen und von Privatpersonen. Außerdem gingen 72 Selbstanzeigen bei der Aufsicht ein.

Die BaFin stellte 79 Untersuchungen ein (Vorjahr: 78). Die Einstellungen betrafen größtenteils Selbstanzeigen wegen geringfügiger Verstöße, die auf menschliches Versagen wie beispielsweise Missverständnisse bei der Orderaufgabe durch den Kunden zurückgingen. Zum 31. Dezember 2017 waren 19 Sachverhalte noch nicht abschließend geprüft (Vorjahr: acht); davon stammte einer aus dem Jahr 2016 und 18 aus 2017. Weitere sechs Sachverhalte gab die BaFin zuständigkeitshalber an andere EU-Behörden ab (Vorjahr: elf). In 13 Fällen verfolgte die Aufsicht den Sachverhalt bußgeldrechtlich weiter (Vorjahr: elf).

Transparenzpflichten

Die BaFin untersuchte 38 Verstöße gegen die Transparenzpflichten in Netto-Leerverkaufspositionen (Vorjahr: 61). Insgesamt 26 Untersuchungen stellte sie ein (Vorjahr: 25). Zum 31. Dezember 2017 waren zwölf Sachverhalte noch nicht abschließend geprüft (Vorjahr: 18).

Netto-Leerverkaufspositionen werden über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin mitgeteilt. Bis Ende 2017 nutzten 1.190 Unternehmen und 23 Privatpersonen die Möglichkeit, bei der Aufsicht insgesamt 2.431 Zulassungsanträge für das Verfahren einzureichen. Der Großteil der Mitteilungspflichtigen stammte, wie in den Vorjahren, aus den USA und Großbritannien. 285 Mitteilungspflichtige (Vorjahr: 331) meldeten der BaFin im Jahr 2017 für Aktien, die zum Handel an einem regulierten Markt oder multilateralen Handelssystem zugelassen sind, 12.861 Netto-Leerverkaufspositionen (Vorjahr: 14.492) in 281 verschiedenen Aktien (Vorjahr: 249). Dies entspricht durchschnittlich 51 Mitteilungen pro Handelstag. Insgesamt 4.001 Mitteilungen (Vorjahr: 4.151) mussten 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, da die Schwelle von 0,5 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals berührt worden war. Die BaFin erhielt darüber hinaus 135 Mitteilungen für öffentliche Schuldtitel des Bundes (Ausgangsschwellenwert: 0,5 Prozent), also deutlich mehr als im Vorjahr (94 Mitteilungen). Für Schuldtitel der Bundesländer hingegen gingen bei der Aufsicht wie im Vorjahr keine Mitteilungen ein (Ausgangsschwellenwert: 0,1 Prozent). Größtenteils wurden Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien von Emittenten am regulierten Markt aufgebaut (siehe Grafik „Verteilung der Meldungen auf Indizes“).

Grafik 13 Verteilung der Meldungen auf Indizes

Verteilung der Meldungen auf Indizes 

Dieses Kreisdiagramm zeigt die Verteilung der Meldungen auf Indizes. 4.081 der Meldungen verteilten sich auf dem MDAX, 3.075 auf dem TecDAX, 1.534 auf dem DAX, 2.162 auf dem SDAX und 1.523 auf Sonstigen. BaFin Verteilung der Meldungen auf Indizes 

Anzeigen von Market Makern

2017 zeigten 44 Market Maker (Vorjahr: 48) und 30 Primärhändler (Vorjahr: 32) der BaFin ihre Tätigkeit an und nutzten die Ausnahmen von den Leerverkaufsverboten und Transparenzpflichten, die in Artikel 17 EU-Leerverkaufsverordnung verankert sind (siehe Tabelle „Anzeigen von Market Makern und Primärhändlern 2017“). Insgesamt 33 der 44 Market Maker gaben weitere Absichtsanzeigen ab. Diese werden erforderlich, wenn Market Maker ihre Tätigkeit um ein neues Instrument erweitern oder wenn Primärhändler ihre Tätigkeit auf öffentliche Schuldtitel eines weiteren Emittenten ausdehnen. Im Jahr 2017 erhielt die BaFin insgesamt 1.570 Absichtsanzeigen (Vorjahr: 1.207) von Market Makern und keine Absichtsanzeigen von Primärhändlern (Vorjahr: eine).

Tabelle 23 Anzeigen von Market Makern und Primärhändlern 2017

Anzeigen von Market Makern und Primärhändlern 2017

Diese Tabelle zeigt die Anzeigen von Market Makern und Primärhändlern im Jahr 2017. Die Gesamtzahl der Anzeigen im Jahr 2017 beträgt bei Market Makern 1.570 und bei Primärhänderln 0. BaFin Anzeigen von Market Makern und Primärhändlern 2017

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