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Thema Insiderüberwachung Insiderhandel

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Untersuchungen

Im Jahr 2017 eröffnete die BaFin 62 neue Untersuchungen wegen des Verdachts auf Insiderhandel (Vorjahr: 42, siehe Tabelle „Insideruntersuchungen“). Da vielen dieser Insideruntersuchungen grenzüberschreitende Sachverhalte zugrunde lagen, bat die BaFin in 79 Fällen ausländische Aufsichtsbehörden um Amtshilfe (Vorjahr: 54). In 28 Fällen (Vorjahr: 35) wurde die BaFin ihrerseits in Insidersachverhalten von ausländischen Aufsichtsbehörden um Amtshilfe ersucht.

In 18 der abgeschlossenen Untersuchungen (Vorjahr: 21) stellte die BaFin Anhaltspunkte für Insiderhandel fest. Sie zeigte daher insgesamt 40 Personen (Vorjahr: 49) bei den zuständigen Staatsanwaltschaften an. In elf der abgeschlossenen Untersuchungen (Vorjahr: 23) ließen sich dagegen keine Anhaltspunkte für Insiderhandel feststellen. Diese Untersuchungen wurden daher von der BaFin eingestellt. 72 Untersuchungen, die teilweise noch aus den Vorjahren stammten, waren Ende 2017 noch nicht abgeschlossen (Vorjahr: 39).

Tabelle 21 Insideruntersuchungen

Insideruntersuchungen

Diese Tabelle zeigt die Insideruntersuchungen im Zeitraum von 2015 bis 2017. BaFin Insideruntersuchungen

Sanktionen

Im Jahr 2017 wurden insgesamt vier Personen rechtskräftig im Strafbefehlsverfahren verurteilt (Vorjahr: 1, siehe Tabelle „Abgeschlossene Insiderverfahren“). Alle den Strafbefehlen zugrunde liegenden Ermittlungsverfahren gingen auf Anzeigen der BaFin zurück. Insgesamt 32 Verfahren (Vorjahr: 89) stellten die Staatsanwaltschaft ein. Bei 27 dieser Fälle (Vorjahr: 75) konnte die Staatsanwaltschaft dabei die nach § 170 Absatz 2 StPO notwendige Verurteilungswahrscheinlichkeit nicht nachweisen. In fünf Fällen (Vorjahr: 14) wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft nach § 153a StPO eingestellt, nachdem die Beschuldigten eine Geldauflage gezahlt hatten.

Tabelle 22 Abgeschlossene Insiderverfahren

Abgeschlossene Insiderverfahren

Diese Tabelle zeigt die abgeschlossenen Insiderverfahren im Zeitraum von 2015 bis 2017. BaFin Abgeschlossene Insiderverfahren

Ausgewählte Sachverhalte

VERBIO Vereinigte BioEnergie AG

Seit März 2017 sind zwei Strafbefehle des Amtsgerichts Frankfurt am Main wegen Insiderhandels gegen einen Beschäftigten der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG (VERBIO AG) und dessen Mutter rechtskräftig. Die BaFin hatte 2016 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erstattet. Das Gericht verhängte gegen den Angestellten eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 200 Euro, weil er verbotenerweise den Kauf des Insiderpapiers empfohlen hatte. Seine Mutter musste wegen Insiderhandels eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro zahlen.

Die VERBIO AG hatte am 4. November 2013 eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, in der sie unter anderem die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2013/2014 (per 30. Juni) erhöhte. Nach Auswertung der vorläufigen Zahlen zum 30. September 2013 konnte sie ihr EBITDA1 auf etwa elf Millionen Euro steigern (2012/2013: 1,6 Millionen Euro). Darüber hinaus erwartete die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013/2014 ein weitestgehend ausgeglichenes EBIT2 (bisher: –5,0 Millionen Euro). Nach Veröffentlichung der Mitteilung stieg der Kurs der VERBIO-Aktie um 30 Prozent.

Die Mutter des VERBIO-Beschäftigten hatte einige Tage vor der Meldung begonnen, für insgesamt etwa 51.824 Euro Aktien der Gesellschaft zu kaufen. Diese verkaufte sie von März bis Mai 2014 mit Gewinn.

Alphaform AG

In einem weiteren Verfahren wegen Insiderhandels, das auf eine Anzeige der BaFin im Jahr 2015 zurückgeht, verhängte das Amtsgericht München im November 2017 gegen einen Bereichsleiter der Alphaform AG per Strafbefehl eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro. Zusätzlich ordnete das Gericht den Verfall in Höhe von 10.000 Euro an.

Gegen einen weiteren Angestellten des Unternehmens, der unbefugt Insiderinformationen an den Bereichsleiter weitergegeben hatte, wurde das Verfahren zwar eingestellt. Er musste jedoch eine Geldauflage von 4.000 Euro zahlen.
Die Alphaform AG hatte am 28. Juli 2015 bekannt gegeben, beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt zu haben. Am Folgetag eröffnete der Kurs der Alphaform-Aktie auf Xetra mit 0,64 Euro fast 70 Prozent unter dem Vortagesschlusskurs. Im Tagesverlauf lag der Kurs dann teilweise sogar mehr als 80 Prozent im Minus.

Die BaFin ermittelte, dass der Angestellte dem Bereichsleiter unbefugt die Insiderinformation mitgeteilt hatte, woraufhin dieser nur etwa eine Stunde vor der Veröffentlichung der Insolvenz-Mitteilung 10.000 Alphaform-Aktien verkaufte und so einen Kursverlust vermeiden konnte.

Hugo Boss AG

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main stellte am 3. Februar 2017 gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro ein Verfahren wegen Insiderhandels ein, das auf eine Anzeige der BaFin aus dem Jahr 2016 zurückging. Der Beschuldigte, ein leitender Angestellter von Permira, einem Großaktionär der Hugo Boss AG, hatte den Tatvorwurf eingeräumt und zuvor bereits freiwillig 3.500 Euro gespendet.

Am 2. Mai 2013 um 20:29 Uhr hatte der Nachrichtendienst Bloomberg berichtet, dass Permira beabsichtige, sieben Millionen Hugo-Boss-Aktien (9,9 Prozent des gezeichneten Kapitals) im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zu platzieren. Diese Meldung wurde am 3. Mai 2013 um 08:01 Uhr in einer Ad-hoc-Mitteilung der Hugo Boss AG bestätigt und konkretisiert. Demnach beabsichtigte die Red & Black Holding GmbH, ein Tochterunternehmen der Permira, ihren Anteil auf 56 Prozent zu reduzieren. Nach Veröffentlichung der Bloomberg-Meldung eröffnete die Aktie am Morgen des 3. Mai 2013 auf Xetra bei 88,95 Euro, was einem Verlust von vier Prozent gegenüber dem Vortagesschlusskurs entspricht. Der Kurs sank im Verlauf des Tages weiter bis auf einen Schlusskurs von 87,08 Euro und lag damit etwa sechs Prozent unter dem Vortagesschlusskurs.

Der oben genannte leitende Angestellte von Permira kaufte im Tagesverlauf des 2. Mai 2013 insgesamt 21.100 Put-Optionsscheine auf Hugo Boss. Seine Kaufaufträge teilte er dabei auf drei verschiedenen Optionsscheinemittenten auf. Er verkaufte die Optionsscheine nach der Veröffentlichung und erzielte damit einen Gewinn von insgesamt 3.003 Euro.

Fußnoten:

  1. 1 Earnings before Interests, Taxes, Depreciation and Amortisation (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen).
  2. 2 Earnings before Interests and Taxes (Ergebnis vor Zinsen, Steuern).

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