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Thema Branchenzahlen Entwicklung in den einzelnen Sparten

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Die nachfolgenden Zahlen für das Jahr 2017 haben nur vorläufigen Charakter. Sie basieren auf der unterjährigen Berichterstattung zum 31. Dezember 2017. Außerdem ist zu beachten, dass die BaFin gemäß § 45 VAG einige Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Solvency-II-Richtlinie fallen, von Teilen der unterjährigen Berichterstattung befreit hat.1

Lebensversicherer

Geschäftsentwicklung

Das eingelöste Neugeschäft in der selbst abgeschlossenen Lebensversicherung blieb 2017 mit rund 4,9 Millionen knapp unter dem Vorjahresniveau von 5,0 Millionen Neuverträgen. Gleichzeitig stieg die Versicherungssumme des Neugeschäfts leicht um 0,6 Prozent auf rund 265,8 Milliarden Euro gegenüber 264,2 Milliarden Euro im Vorjahr.

Der Anteil der Risikoversicherungen ist, gemessen an der Zahl der neu abgeschlossenen Verträge, im Vergleich zum Vorjahr von 34,1 Prozent auf 35,4 Prozent gestiegen. Der Anteil der Renten- und sonstigen Versicherungen ging im gleichen Zeitraum von 55,8 Prozent auf 55,5 Prozent leicht zurück. Ebenso verringerte sich der Anteil der Kapitallebensversicherungen um 1,0 Prozentpunkte auf 9,1 Prozent. Der vorzeitige Abgang bei Lebensversicherungen durch Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen sowie durch sonstige Gründe sank geringfügig von 2,3 Millionen Verträgen im Jahr 2016 auf 2,2 Millionen Verträge im Berichtsjahr. Dagegen erhöhte sich die Versicherungssumme der vorzeitig beendeten Verträge leicht auf 98,5 Milliarden Euro gegenüber 98,1 Milliarden Euro im Vorjahr.

Der gesamte Bestand an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen belief sich Ende 2017 auf rund 83,7 Millionen Verträge nach 84,5 Millionen Verträgen im Vorjahr. Die Versicherungssumme stieg hingegen um 2,9 Prozent auf 3.102 Milliarden Euro. Die Risikolebensversicherungen verzeichneten einen geringfügigen Rückgang bei der Zahl der Verträge von 13,0 Millionen auf rund 12,9 Millionen, jedoch einen deutlichen Anstieg bei der Versicherungssumme von 781,4 Milliarden Euro auf 827,9 Milliarden Euro. Die Renten- und sonstigen Versicherungen setzten ihre positive Entwicklung der vorherigen Jahre weiter fort: Die Anzahl der Verträge erhöhte sich, gemessen am Gesamtbestand, von 52,6 Prozent auf 54,4 Prozent. Gemessen an der Versicherungssumme, entspricht dies einem Anstieg von 54,5 Prozent auf rund 55,6 Prozent.

Die gebuchten Brutto-Beiträge des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts der deutschen Lebensversicherer blieben im Berichtsjahr mit 85,6 Milliarden Euro gegenüber 85,7 Milliarden Euro im Vorjahr relativ konstant.

Kapitalanlagen

Der Bestand an Kapitalanlagen stieg im Berichtsjahr um 2,7 Prozent von 882,6 Milliarden Euro auf 906,1 Milliarden Euro. Insbesondere da sich das Zinsniveau am Kapitalmarkt leicht erholte, sanken die saldierten stillen Reserven zum Jahresende auf 132,6 Milliarden Euro gegenüber 152,5 Milliarden Euro im Vorjahr. Bezogen auf die gesamten Kapitalanlagen, entspricht dies 14,6 Prozent nach 17,2 Prozent im Vorjahr.

Die durchschnittliche Nettoverzinsung der Kapitalanlagen lag im Jahr 2017 nach vorläufigen Angaben mit 4,4 Prozent auf dem Niveau des Vorjahres. Ein Grund für die hohe Nettoverzinsung könnte sein, dass die Unternehmen erneut Bewertungsreserven realisiert haben, um den hohen Aufwand für den Aufbau der Zinszusatzreserve zu finanzieren.

Prognoserechnung

Prognoserechnung Lebensversicherung

Die Prognoserechnung zum Stichtag 30. September 2017 untersuchte schwerpunktmäßig die mittel- bis langfristigen Auswirkungen des Niedrigzinsniveaus auf die Lebensversicherer. Die BaFin erhob dazu Daten zur prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung nach dem Handelsgesetzbuch im Geschäftsjahr 2017 und in den nachfolgenden 14 Geschäftsjahren. Hierbei unterstellt die BaFin eine Neu- und Wiederanlage ausschließlich in festverzinsliche Anlagen mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer Verzinsung von 1,2 Prozent. Die Unternehmen mussten zudem simulieren, wie sich ein Anstieg des Zinsniveaus um 100 Basispunkte auf das laufende Jahresergebnis sowie auf die folgenden zwei Geschäftsjahre auswirkt.

Die BaFin führte auch 2017 bei den Lebensversicherern eine Prognoserechnung durch. Damit analysiert die BaFin in erster Linie, wie zwei unterschiedliche von ihr vorgegebene Kapitalmarktszenarien den Unternehmenserfolg des laufenden Geschäftsjahres beeinflussen (siehe Infokasten „Prognoserechnung Lebensversicherung“).

Die Auswertung bestätigte die Einschätzung der BaFin, dass die Lebensversicherer kurz- bis mittelfristig ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen können. In einer anhaltenden Niedrigzinsphase ist allerdings damit zu rechnen, dass sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen verschärft. Die BaFin wird daher auch weiterhin sehr genau darauf achten, dass sich die Unternehmen frühzeitig vorausschauend und kritisch damit auseinandersetzen, wie ihre künftige wirtschaftliche Entwicklung in einer fortgesetzten Niedrigzinsphase verläuft. Es ist essenziell für die Lebensversicherer, dass sie rechtzeitig geeignete Maßnahmen einleiten und entsprechende Vorsorge treffen.

Solvency II

Für die Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderungen (Solvency Capital Requirement – SCR) verwendeten Ende 2017 insgesamt 73 der 84 unter Aufsicht der BaFin stehenden Lebensversicherer die Standardformel und elf Unternehmen ein partielles internes Modell. Unternehmensspezifische Parameter nutzt kein Lebensversicherer. Von den 84 Lebensversicherern wendeten 45 die Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG sowie die Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen gemäß § 352 VAG an, also das Rückstellungstransitional. 14 Lebensversicherer nutzten ausschließlich das Rückstellungstransitional und neun Unternehmen als einzige Maßnahme die Volatilitätsanpassung. Die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß § 351 VAG, das Zinstransitional, wendete ein Unternehmen kombiniert mit der Volatilitätsanpassung an. Insgesamt nutzten somit 55 Lebensversicherer die Volatilitätsanpassung, 59 Lebensversicherer das Rückstellungstransitional und ein Lebensversicherer das Zinstransitional.

SCR-Bedeckung

Zum 31. Dezember 2017 konnten alle Lebensversicherungsunternehmen eine ausreichende SCR-Bedeckung nachweisen. Die SCR-Quote der nicht nach § 45 VAG von Teilen der unterjährigen (Quartals-) Berichterstattung befreiten Unternehmen (anrechenbare Eigenmittel der Branche im Verhältnis zum SCR der Branche) belief sich auf 382,1 Prozent nach 316,3 Prozent im Vorjahr.

Die Grafik „Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten“ zeigt die SCR-Bedeckungsquoten der unterjährig berichtspflichtigen Lebensversicherungsunternehmen im Zeitverlauf.

Grafik 4 Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Dieses Balkendiagramm zeigt die Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten der Lebensversicherer in den Quartalen 1-4 des Jahres 2017. Die höchste Bedeckungsquote ist im Quartal 3 mit 399,7%, im Quartal 4 liegt sie bei 382,1 %. BaFin Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Zusammensetzung des SCRs

Zum 31. Dezember 2017 ist das SCR der unterjährig berichtspflichtigen Lebensversicherungsunternehmen gegenüber dem Vorjahr von 36,0 Milliarden Euro auf 31,7 Milliarden Euro zurückgegangen. Gemessen am Brutto-Basis-SCR, entfielen die Kapitalanforderungen der Standardformelanwender im Jahr 2016 durchschnittlich zu 76 Prozent auf Marktrisiken (ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten). Ein wesentlicher Anteil des SCRs bezog sich außerdem auf versicherungstechnische Risiken Leben (29 Prozent) und Kranken (21 Prozent). Dahingegen waren Gegenparteiausfallrisiken (zwei Prozent) eher von untergeordneter Bedeutung. Die genannten Prozentsätze betragen in der Summe mehr als 100 Prozent, weil Diversifikationseffekte, die sich reduzierend auf das Brutto-Basis-SCR ausgewirkt haben, noch nicht berücksichtigt sind. Diese beliefen sich auf 28 Prozent.

Ausgehend vom Brutto-Basis-SCR wird unter Berücksichtigung weiterer Größen das zu bedeckende SCR berechnet. Hier hatten die verlustabsorbierende Wirkung der versicherungstechnischen Rückstellung (65 Prozent) und die verlustabsorbierende Wirkung der latenten Steuern (neun Prozent) einen mindernden Effekt, bzw. das operationelle Risiko (drei Prozent) hatte einen leicht erhöhenden Effekt.

Zusammensetzung der Eigenmittel

Zum 31. Dezember 2017 lagen die auf das SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel der unterjährig berichtspflichtigen Lebensversicherungsunternehmen bei 121,1 Milliarden Euro. Im Vorjahr entfielen 98 Prozent der anrechnungsfähigen Eigenmittel auf die Basiseigenmittel und zwei Prozent auf die ergänzenden Eigenmittel. 96 Prozent der anrechnungsfähigen Eigenmittel waren der höchsten Eigenmittelklasse (Tier 1) zuzurechnen, der verbleibende Betrag entfiel weit überwiegend auf die zweithöchste Eigenmittelklasse (Tier 2). Im Branchendurchschnitt setzten sich die Basiseigenmittel zu 64 Prozent aus der sogenannten Ausgleichsrücklage und zu 29 Prozent aus dem Überschussfonds zusammen. Weitere nennenswerte Bestandteile zum Betrachtungsstichtag waren das Grundkapital inklusive Emissionsagio (vier Prozent) sowie nachrangige Verbindlichkeiten (drei Prozent).

Maßnahmenpläne

Sollten Unternehmen eine Übergangsmaßnahme anwenden und ohne diese eine Unterdeckung des SCRs aufweisen, müssen sie gemäß § 353 Absatz 2 VAG einen Maßnahmenplan vorlegen. Hierin hat das Unternehmen die schrittweise Einführung von Maßnahmen darzulegen, die zur Aufbringung ausreichender Eigenmittel oder zur Senkung des Risikoprofils geplant sind, so dass die Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderungen ohne Übergangsmaßnahmen spätestens am Ende des Übergangszeitraums zum 31. Dezember 2031 gewährleistet ist.

27 Versicherer betroffen

Seit Einführung von Solvency II mussten 27 Lebensversicherungsunternehmen einen solchen Maßnahmenplan vorlegen, weil sie ohne Anwendung von Übergangsmaßnahmen keine ausreichende SCR-Bedeckung sicherstellen konnten. Die BaFin steht mit diesen Unternehmen in engem Kontakt, um die dauerhafte Einhaltung des SCRs spätestens nach Ende des Übergangszeitraums zu gewährleisten. Die betroffenen Unternehmen müssen im Rahmen der jährlichen Fortschrittsberichte zur Entwicklung der Maßnahmen Stellung nehmen, auch wenn mittlerweile wieder eine ausreichende SCR-Bedeckung selbst ohne Anwendung von Übergangsmaßnahmen gegeben ist.

Sinkende Überschussbeteiligung im Niedrigzinsumfeld

Da das Zinsniveau für Neuanlagen weiterhin sehr niedrig ist, haben viele Lebensversicherer die Überschussbeteiligung für 2018 weiter reduziert. Die laufende Gesamtverzinsung, also die Summe aus garantiertem Rechnungszins und Zinsüberschussbeteiligung, beträgt für die verkaufsoffenen Tarife in der kapitalbildenden Lebensversicherung im Branchendurchschnitt 2,3 Prozent. In den Jahren 2017 und 2016 waren es 2,5 Prozent bzw. 2,8 Prozent.

Entwicklung der Zinszusatzreserve

Die Lebensversicherer sind seit dem Jahr 2011 verpflichtet, eine Zinszusatzreserve aufzubauen, um einerseits den künftig geringeren Kapitalerträgen und andererseits den unverändert hohen Garantieversprechen Rechnung zu tragen. Gut 15,0 Milliarden Euro haben sie dafür im Jahr 2017 aufgewendet. Damit belief sich die Zinszusatzreserve Ende 2017 kumuliert auf 59,5 Milliarden Euro. Der Referenzzins zur Berechnung der Zinszusatzreserve lag Ende 2017 bei 2,21 Prozent.

Es ist damit zu rechnen, dass es für die Unternehmen auch in den kommenden Jahren sehr aufwändig sein wird, die Zinszusatzreserve aufzubauen. Die BaFin beobachtet die zukünftige Entwicklung auf Branchen- und Unternehmensebene daher sehr genau.2

Private Krankenversicherer

Geschäftsentwicklung

Die von der BaFin beaufsichtigten 46 privaten Krankenversicherer nahmen im Jahr 2017 Beiträge in Höhe von insgesamt rund 39 Milliarden Euro ein. Dies sind etwa 4,8 Prozent mehr als 2016. Damit fiel der Beitragszuwachs höher aus als noch im Vorjahr. Das Beitragswachstum ist zum einen darauf zurückzuführen, dass sich der Bestandsabrieb der letzten Jahre nicht fortgesetzt hat. Zum anderen ist es durch Neugeschäft insbesondere in der Zusatzversicherung und durch Beitragsanpassungen begründet.

Die Krankheitskostenvollversicherung war im Jahr 2017 mit etwa 8,8 Millionen versicherten Personen und Beitragseinnahmen in Höhe von 27 Milliarden Euro – was 70 Prozent der gesamten Beitragseinnahmen entspricht – nach wie vor das mit Abstand wichtigste Geschäftsfeld der privaten Krankenversicherer. Einschließlich der übrigen Versicherungsarten – wie etwa der obligatorischen Pflegeversicherung, der Krankentagegeldversicherung und der sonstigen Teilversicherungen – versichern die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) rund 41,4 Millionen Personen.

Kapitalanlagen

Die Krankenversicherer erhöhten ihren Kapitalanlagenbestand zu Buchwerten im Berichtsjahr um 4,9 Prozent auf rund 273 Milliarden Euro. Den Schwerpunkt der Anlage machten unverändert festverzinsliche Wertpapiere aus. Wesentliche Verschiebungen zwischen den Anlageklassen waren nicht festzustellen.

Der bestimmende gesamtwirtschaftliche Einflussfaktor auf die PKV ist weiterhin das Niedrigzinsumfeld. Die Zinsen sind im Berichtsjahr zwar leicht gestiegen, befinden sich aber weiterhin auf einem äußerst niedrigen Niveau. Die Reservesituation der Krankenversicherer bleibt vor allem aufgrund hoher Bewertungsreserven in festverzinslichen Wertpapieren komfortabel. Die saldierten stillen Reserven in den Kapitalanlagen beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf rund 41 Milliarden Euro, was etwa 15 Prozent der Kapitalanlagen entspricht (Vorjahr: 17 Prozent).

Im Berichtsjahr lag die durchschnittliche Nettoverzinsung der Kapitalanlagen nach vorläufigen Angaben bei etwa 3,5 Prozent und damit unter dem Niveau des Vorjahres (3,7 Prozent).

Solvabilität

Seit Inkrafttreten von Solvency II zum 1. Januar 2016 findet Solvency I nur noch bei sechs Krankenversicherern Anwendung, bei denen es sich um kleine Versicherungsunternehmen im Sinne des § 211 VAG handelt. Alle sechs Unternehmen werden die für sie geltenden Solvabilitätsvorschriften zum 31. Dezember 2017 nach vorläufigen Angaben erfüllen.

Die übrigen 40 Krankenversicherer waren zum Ende des Jahres 2017 berichtspflichtig nach Solvency II. Der überwiegende Teil dieser Krankenversicherer verwendet zur SCR-Berechnung die Standardformel. Vier Unternehmen nutzten ein partielles oder vollständiges internes Modell. Unternehmensspezifische Parameter hat kein Unternehmen angewendet.

Übergangsmaßnahmen

Im Berichtsjahr wendete ein Krankenversicherer die Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG sowie die Übergangsmaßnahmen für die versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß § 352 VAG an, also das Rückstellungstransitional. Zwei Krankenversicherer nutzten ausschließlich das Rückstellungstransitional, und vier Unternehmen wendeten als einzige Maßnahme die Volatilitätsanpassung an. Die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß § 351 VAG, also das Zinstransitional, nutzten die Krankenversicherer nicht. Unternehmen, die eine Übergangsmaßnahme anwenden und ohne diese eine Unterdeckung aufwiesen, haben gemäß § 353 Absatz 2 VAG einen Maßnahmenplan vorzulegen. Kein Krankenversicherer musste bislang einen derartigen Maßnahmenplan vorlegen.

Bei allen Krankenversicherern zeigte sich zum Stichtag 31. Dezember 2017 – wie auch zu allen Quartalsstichtagen 2017 – eine Überdeckung des SCRs. Die Grafik „Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten" zeigt die SCR-Bedeckungsquoten der Branche.

Grafik 5 Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Dieses Balkendiagramm zeigt die Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten der Privaten Krankenversicherer in den Quartalen 1-4. Die höchste Bedeckungsquote ist im Quartal 4 mit 495,5 %. BaFin Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Zum 31. Dezember 2016 lag die SCR-Bedeckungsquote bei 432 Prozent.3 Ein Vergleich dieses Wertes mit den Angaben zu den Quartalsstichtagen ist allerdings nur eingeschränkt möglich, da einige Unternehmen nach § 45 VAG von Teilen der unterjährigen Berichterstattung befreit wurden. Die Schwankungen der Bedeckungsquoten ergeben sich insbesondere durch Veränderungen des Zinsumfelds sowie der Eigenmittel, vor allem des Überschussfonds.

Das SCR der PKV-Branche lag für alle unterjährig berichtspflichtigen Krankenversicherer zum 31. Dezember 2017 bei 5,5 Milliarden Euro. Die Krankenversicherer sind vornehmlich im Marktrisiko exponiert. Dieses machte bei den Anwendern der Standardformel zum Ende des Vorjahres rund 78 Prozent der Kapitalanforderungen aus. Etwa 41 Prozent der Kapitalanforderungen entfielen zu diesem Zeitpunkt auf das versicherungstechnische Risiko Kranken.

Die Höhe der anrechnungsfähigen Eigenmittel aller unterjährig berichtspflichtigen Krankenversicherer betrug zum 31. Dezember 2017 rund 27,2 Milliarden Euro. Den überwiegenden Teil der Eigenmittel weisen die Krankenversicherer in der Ausgleichsrücklage aus. Zum Ende des Vorjahres betrug der Anteil rund zwei Drittel. Der Überschussfonds ist mit etwa einem Drittel ein weiterer großer Bestandteil der Eigenmittel. Andere Eigenmittelelemente wie Grundkapital inklusive des darauf entfallenden Emissionsagios waren von vergleichsweise geringer Bedeutung.

Prognoserechnung

Prognoserechnung Krankenversicherung

Die Prognoserechnung zum Durchführungsstichtag 30. September 2017 untersuchte schwerpunktmäßig die mittelfristigen Auswirkungen des Niedrigzinsniveaus auf die Krankenversicherer. Die BaFin erhob dazu Daten zur prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung nach dem Handelsgesetzbuch im Geschäftsjahr 2017 und in den vier Folgejahren – und zwar jeweils in verschiedenen ungünstigen Kapitalmarktszenarien. In einem Szenario unterstellte die BaFin eine Neu- und Wiederanlage ausschließlich in festverzinslichen Anlagen mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer Verzinsung von 1,2 Prozent. In einem zweiten Szenario konnten die Krankenversicherer die Neu- und Wiederanlage entsprechend ihrer individuellen Unternehmensplanung simulieren.

Auch bei den Krankenversicherern führte die BaFin im Jahr 2017 eine Prognoserechnung durch, um zu simulieren, wie sich nachteilige Entwicklungen am Kapitalmarkt auf den Erfolg des Unternehmens und seine finanzielle Stabilität auswirken (siehe Infokasten „Prognoserechnung Krankenversicherung“).

38 Versicherer nahmen an der Prognoserechnung teil. Lediglich neun Versicherer hatte die BaFin von der Teilnahme befreit.4 Hierbei handelt es sich insbesondere um solche Versicherer, die das Krankenversicherungsgeschäft nach Art der Schadenversicherung betreiben. Diese Unternehmen müssen keine Alterungsrückstellung bilden bzw. keinen bestimmten Rechnungszins erwirtschaften.

Insgesamt ist festzustellen, dass auch eine andauernde Niedrigzinsphase für die Krankenversicherer aus ökonomischer Sicht tragbar wäre. Erwartungsgemäß zeigen die vorliegenden Daten, dass sich in einem Niedrigzinsszenario das Neu- und Wiederanlagerisiko weiter realisiert und dass Kapitalanlagerenditen sinken. Daraus folgt, dass der Rechnungszins im Rahmen von Beitragsanpassungen allmählich gesenkt werden muss.

AUZ-Wert und Rechnungszins

Bei der Bestimmung des Rechnungszinssatzes orientieren sich die Krankenversicherer am aktuariellen Unternehmenszins (AUZ) (siehe Infokasten „Aktuarieller Unternehmenszins“).

Die im Geschäftsjahr 2017 berechneten AUZ-Werte liegen branchenweit unter dem Höchstrechnungszins von 3,5 Prozent, der in der Krankenversicherungs-aufsichtsverordnung (KVAV) festgelegt ist. Infolge des anhaltenden Niedrigzinsumfelds sind die AUZ-Werte zum Teil sogar deutlich stärker gefallen als in den Vorjahren. Die jeweils verwendeten tariflichen Rechnungszinssätze werden daher in den meisten Fällen weiter gesenkt werden müssen.

Aktuarieller Unternehmenszins

Das Geschäftsmodell der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung basiert auf Tarifen, deren Beiträge jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft werden müssen. Dabei kommen sämtliche der Beitragskalkulation zugrunde gelegten Annahmen auf den Prüfstand – insbesondere die zur Entwicklung der Nettoverzinsung der Kapitalanlagen. Die Unternehmen schätzen diese Entwicklung und die Sicherheitsmarge, die in diesen Annahmen zusätzlich zu berücksichtigen ist, auf Basis des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) ein, den die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) entwickelt. Die Versicherer müssen der BaFin jedes Jahr den AUZ melden. Von ihm hängt ab, ob die Unternehmen auch den Rechnungszins für bestehende Tarife absenken müssen, wenn sie eine Beitragsanpassung vorzunehmen haben.

AUZ-Verfahren überarbeitet

Am 27. November 2017 hat der Vorstand der DAV eine überarbeitete Fassung der AUZ-Richtlinie verabschiedet. Sie ersetzt die gleichnamige Richtlinie vom Juli 2012 und gilt erstmals für die Berechnung des AUZ im April 2018. Kalkulationen, die vor dem Gültigkeitstermin datiert sind und zu denen die Zustimmung des Treuhänders vorliegt, sind nicht von der neuen Richtlinie betroffen.

Ziel der überarbeiteten Richtlinie ist unverändert die Festlegung eines adäquaten Verfahrens zur Überprüfung des für ein privates Krankenversicherungsunternehmen angesetzten maximalen Rechnungszinses nach aktuariellen Gesichtspunkten. Es wird für die Aktuare ein Verfahren zur unternehmensindividuellen Überprüfung der Renditetragfähigkeit eines Krankenversicherungsunternehmens bereitgestellt. Zudem wird ein Verfahren aufgezeigt, mit dem der Verantwortliche Aktuar und der in die Beitragsanpassung eingebundene mathematische Treuhänder einen der jeweiligen Beobachtungseinheit angemessenen und sicheren Rechnungszins ermitteln können (entsprechend der Richtlinie „Aktuarielle Festlegung eines angemessenen Rechnungszinses für eine Beobachtungseinheit“ der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) von 2016).

Von den im Jahr 2018 anstehenden Beitragsanpassungen in der Krankheitskostenvollversicherung ist rund die Hälfte der Versicherten betroffen. Die Beitragsanpassung liegt im Branchendurchschnitt bei etwa 6,8 Prozent. Die Krankenversicherer haben insgesamt etwa 2,1 Milliarden Euro aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen zur Begrenzung der Beitragserhöhungen eingesetzt.

Schaden- und Unfallversicherer

Geschäftsentwicklung

Die Schaden- und Unfallversicherer konnten 2017 im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg der gebuchten Brutto-Beiträge im selbst abgeschlossenen Geschäft um 6,9 Prozent auf 76,0 Milliarden Euro (Vorjahr: 71,0 Milliarden Euro) verzeichnen. Dieser überdurchschnittliche Anstieg – im Vergleich zu den Vorjahren – resultierte u.a. auch aus zwei Sondereffekten. Zum einen wurde erstmals die Neuzulassung eines größeren Versicherungsunternehmens in die Berechnungen einbezogen. Zum anderen kam es zu einem deutlichen Beitragszuwachs bei einem Versicherungsunternehmen. Ohne Berücksichtigung dieser beiden Sondereffekte lag das Beitragswachstum aller Schaden-Unfallversicherer mit +3,1 Prozent leicht über dem Niveau des Vorjahres.

Die Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres erhöhten sich um 5,5 Prozent auf 24,4 Milliarden Euro (Vorjahr: 23,1 Milliarden Euro). Die Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle aus den Vorjahren erhöhten sich ebenfalls um 5,5 Prozent auf 18,9 Milliarden Euro. Einzelrückstellungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres wurden in Höhe von 21,1 Milliarden Euro (Vorjahr: 19,1 Milliarden Euro) gebildet; die Einzelrückstellungen für Versicherungsfälle aus Vorjahren summierten sich auf den Betrag von 63,5 Milliarden Euro (Vorjahr: 58,3 Milliarden Euro).

Kraftfahrtversicherung

Die Kraftfahrtversicherung stellte mit gebuchten Brutto-Beiträgen in Höhe von 27,5 Milliarden Euro den mit Abstand größten Zweig dar. Der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr betrug acht Prozent. Diese Zunahme ist wie in den Vorjahren sowohl auf einen gestiegenen Bestand als auch auf höhere Durchschnittsbeiträge zurückzuführen. Die geleisteten Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 7,3 Prozent erhöht, wobei die Zahlungen für Versicherungsfälle aus Vorjahren um 10,7 Prozent angestiegen sind. Insgesamt waren die gebildeten Brutto-Einzelrückstellungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres um 17,5 Prozent höher und für nicht abgewickelte Versicherungsfälle des Vorjahres um 7,8 Prozent höher als 2016.

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Die Schaden- und Unfallversicherer nahmen in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung Beiträge in Höhe von 9,8 Milliarden Euro ein (+3,9 Prozent). Die Geschäftsjahresschäden erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,0 Prozent auf 1,0 Milliarden Euro. Für Vorjahresschäden zahlten die Schaden- und Unfallversicherer 3,1 Milliarden Euro (Vorjahr: 3,2 Milliarden Euro). Die für diesen Versicherungszweig besonders wichtigen Brutto-Einzelrückstellungen stiegen für nicht abgewickelte Versicherungsfälle des Geschäftsjahres um 7,8 Prozent auf 3,2 Milliarden Euro an. Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle der Vorjahre erhöhten sie sich um 9,7 Prozent auf 20,4 Milliarden Euro.

Feuerversicherung

In der Feuerversicherung nahmen die Unternehmen gebuchte Bruttobeiträge in Höhe von 2,3 Milliarden Euro ein (+7,6 Prozent). Die Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres reduzierten sich deutlich um 13,9 Prozent auf 491,9 Millionen Euro.

Wohngebäude- und Hausratversicherung

In der verbundenen Wohngebäude- und der verbundenen Hausratversicherung erzielten die Versicherer Beitragseinnahmen in Höhe von 10,1 Milliarden Euro (+5,6 Prozent). Die Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozent. Die Brutto-Einzelrückstellungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres erhöhten sich um 14,1 Prozent. Die Zahlungen für Versicherungsfälle aus Vorjahren stiegen um 4,1 Prozent. Die Rückstellungen für Versicherungsfälle der Vorjahre stiegen um 8,5 Prozent.

Unfallversicherung

Die Beitragseinnahmen in der Allgemeinen Unfallversicherung lagen bei 6,5 Milliarden Euro und somit auf dem Niveau des Vorjahres. Die Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres betrugen 431,5 Millionen Euro. Für die noch nicht abgewickelten Versicherungsfälle des Geschäftsjahres wurden 2,4 Milliarden Euro reserviert (+3,7 Prozent).

Solvabilität nach Solvency I

Zum 1. Januar 2016 trat das neue Aufsichtssystem Solvency II in Kraft. Solvency I findet nur noch auf rund elf Prozent der Schaden- und Unfallversicherer Anwendung, bei denen es sich um kleine Versicherungsunternehmen im Sinne des § 211 VAG handelt.

Bei den deutschen Schaden- und Unfallversicherern, die unter Solvency I fallen, lag der Bedeckungssatz Ende 20165 mit 349 Prozent deutlich über dem Vorjahreswert von 311 Prozent. Ursächlich für diesen Anstieg ist die geringere Grundgesamtheit der weiterhin unter Solvency I fallenden Schaden- und Unfallversicherer.

Solvabilität nach Solvency II

Zum Stichtag 31. Dezember 2017 fielen 89 Prozent der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen unter die Aufsicht nach Solvency II. 92 Prozent aller berichtspflichtigen Schaden- und Unfallversicherer unter Solvency II verwendeten zur Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung die Standardformel. Sechs Versicherungsunternehmen berechneten das SCR anhand eines internen Modells und neun Versicherungsunternehmen auf der Grundlage eines partiellen internen Modells. Von der gesetzlichen Möglichkeit, unternehmensspezifische Parameter in die Berechnung des SCR einfließen zu lassen, machten sieben Versicherer Gebrauch. Hierbei handelte es sich fast ausschließlich um Rechtsschutzversicherer.

Zum 31. Dezember 2017 konnten alle Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen eine ausreichende SCR-Bedeckung nachweisen. Die SCR-Quote der Branche belief sich auf 284 Prozent.

Das SCR der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen betrug 2017 34,6 Milliarden Euro. Das MCR der gesamten Branche belief sich auf 11,5 Milliarden Euro. Die mit Abstand bedeutendsten Risikotreiber im Bereich Schaden- und Unfallversicherungen waren das Marktrisiko sowie das versicherungstechnische Risiko Nicht-Leben. Diese machten 61 Prozent bzw. 53 Prozent der Basissolvabilitätskapitalanforderung aus. Von deutlich untergeordneter Bedeutung war das versicherungstechnische Risiko Kranken (sieben Prozent) und das Gegenparteiausfallrisiko (vier Prozent). Der die Kapitalanforderungen mindernde Diversifikationseffekt betrug 26 Prozent und die Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern betrug 20 Prozent der Basiskapitalanforderung.

Die deutschen Schaden- und Unfallversicherer, die unter Solvency II fallen, verfügten zum 31. Dezember 2017 über anrechnungsfähige Eigenmittel zur Bedeckung des SCR in Höhe von insgesamt 98,3 Milliarden Euro. Von diesen waren etwa 98 Prozent der höchsten Eigenmittelklasse (Tier 1) zuzurechnen. Der Anteil der Tier 2 Eigenmittel betrug zwei Prozent. Den überwiegenden Teil der Eigenmittel weisen die Schaden- und Unfallversicherer in der Ausgleichsrücklage aus. Zum 31. Dezember 2017 betrug der Anteil rund 87 Prozent der Basiseigenmittel.

Grafik 6 Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Dieses Balkendiagramm zeigt die Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten der Rückversicherer in den Quartalen 1 bis 4 im Jahr 2017. Dieses sind über das gesamte Jahr relativ identisch. BaFin Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Die relative Konstanz der Bedeckungsquote – etwa im Vergleich zur Lebensversicherungssparte – ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Schaden- und Unfallversicherer keine langfristigen Garantien vergeben und die durchschnittliche Dauer der Kapitalanlage geringer ist. Die Unternehmen reagieren daher deutlich weniger sensitiv und volatil auf Kapitalmarktschwankungen.

Rückversicherer

Geschäftsentwicklung

2017 lag die Schadenbelastung für die Rückversicherer deutlich über dem langjährigen Durchschnitt, was auf die Hurrikansaison zurückzuführen ist. Nachdem zwölf Jahre lang kein starker Wirbelsturm mehr auf das US-amerikanische Festland getroffen war, erreichten im August und September gleich drei Hurrikane der Kategorie 4 und höher die USA. Nach bisherigen Schätzungen verursachten Harvey, Irma und Maria in den USA und in der Karibik versicherte Schäden in Höhe von rund 92 Milliarden US-Dollar (USD) und machten die Hurrikansaison 2017 zur teuersten nach 2005 mit Katrina, Wilma und Rita.

Die vollständige Bewertung der versicherten Schäden ist noch nicht abgeschlossen. Die gesamtwirtschaftlichen Schäden durch Harvey, Irma und Maria werden aber deutlich über den versicherten Schäden liegen. Denn große Teile der Überschwemmungsschäden durch Harvey in Texas sowie der längere Stromausfall auf Puerto Rico nach Maria sind ebenso unversichert wie der Preisanstieg infolge der Beseitigung der Schäden.

Schätzungen zufolge verursachten Naturkatastrophen 2017 weltweit gesamtwirtschaftliche Schäden in Höhe von 330 Milliarden USD. Dieser Betrag lag erheblich über dem Vorjahreswert von 184 Milliarden USD und über dem zehnjährigen Durchschnitt von 170 Milliarden USD.6 Von den gesamtwirtschaftlichen Naturkatastrophenschäden im Jahr 2017 waren Schäden in Höhe von 135 Milliarden USD versichert. Auch dieser Wert übertraf den Vorjahreswert von 51 Milliarden USD und den zehnjährigen Durchschnitt von 49 Milliarden USD deutlich. Auf die Hurrikane Harvey, Irma und Maria entfielen mit 92 Milliarden USD somit über zwei Drittel aller versicherten Schäden. Weitere bedeutende Schäden entstanden durch Waldbrände in Kalifornien und durch Erdbeben in Mexiko, die sich ebenfalls in der zweiten Jahreshälfte zutrugen.

Die hohen Schäden im zweiten Halbjahr 2017 belasten die versicherungstechnischen Ergebnisse der Rückversicherer zum Teil schwer. Inwieweit sich im Gegenzug eine Trendwende im Rückversicherungsmarkt vollziehen wird, ist ungewiss. Sicherlich werden die Preise in den Gebieten und Versicherungszweigen, die von Naturkatastrophen betroffen sind, steigen. Ob die Preise jedoch nachhaltig auf breiter Front anziehen werden, ist angesichts des Ausmaßes an überschüssigem Kapital, das aufgrund des niedrigen Zinsumfeldes am Finanzmarkt nach Anlagemöglichkeiten sucht, fraglich. Angesichts des Überangebots an Kapazität scheint die Fortsetzung der weichen Marktphase nach ein oder zwei Erneuerungsrunden nicht unwahrscheinlich.

Zum Preisdruck trägt auch die Entwicklung im alternativen Rückversicherungsmarkt bei. Der im vierten Quartal 2017 zu beobachtende Zufluss an alternativem Kapital glich zumindest die infolge der Naturkatastrophen eingefrorenen Collaterals aus. Nachhaltig zurückzugehen scheint der alternative Kapitalzufluss nicht.

Solvabilität nach Solvency II

Von den 33 deutschen Rückversicherungsunternehmen, die unter der Finanzaufsicht der BaFin stehen, sind 30 berichtspflichtig nach Solvency II. Sie besaßen zum 31. Dezember 2016 Eigenmittel in Höhe von rund 209,4 Milliarden Euro (Vorjahr: 183,6 Milliarden Euro). Die geforderte Höhe des SCR betrug zum gleichen Zeitpunkt rund 61,2 Milliarden Euro (Vorjahr: 56,4 Milliarden Euro). Daraus ergab sich eine durchschnittliche Bedeckung des SCR von rund 342 Prozent (Vorjahr: 326 Prozent), was leicht über dem Branchenschnitt (rund 330 Prozent) lag. Die Bedeckung der Mindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement – MCR) betrug zum Stichtag im Durchschnitt 981 Prozent (Vorjahr: 930 Prozent).

Die Spannweite der Bedeckungsquoten innerhalb der Rückversicherungsbranche ist beachtlich, vor allem was das MCR angeht. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 meldeten die Rückversicherungsunternehmen SCR-Bedeckungsquoten zwischen rund 70 Prozent und 550 Prozent sowie MCR-Bedeckungsquoten zwischen 104 Prozent und 2.200 Prozent. Lediglich ein Rückversicherungsunternehmen wies zum 31. Dezember 2016 eine unzureichende Kapitalbedeckung auf, die es 2017 aber behob.

Heterogener Markt

Die große Spannweite der Bedeckungsquoten ist der Heterogenität der Rückversicherungsbranche geschuldet. Neben regionalen und international agierenden Unternehmen umfasst die Branche auch Eigenversicherer (Captives), Run-off-Plattformen sowie einige Rückversicherungsunternehmen, die zugleich die Holdingfunktion über eine Versicherungsgruppe oder ein Finanzkonglomerat ausüben (siehe Infokasten „BaFin lädt zum Austausch über Captives ein“). In diesen Fällen ist die Rückversicherungstätigkeit häufig der Holdingtätigkeit nachgeordnet, was sich unter anderem in einer – im Hinblick auf die Rückversicherungstätigkeit – mehr als ausreichenden Kapitalausstattung niederschlägt. Auch wenn die Rückversicherungsunternehmen von der Anzahl her nur 8,8 Prozent aller Versicherungsunternehmen ausmachen, so vereinigten sie doch rund 45,5 Prozent der Eigenmittel der gesamten Versicherungsbranche auf sich.

Bis zum Ende des vierten Quartals 2017 nahm die durchschnittliche SCR-Bedeckungsquote um sechs Prozentpunkte auf rund 336 Prozent ab. Dies ist überwiegend auf den Anstieg der Solvabilitätskapitalanforderung bei einem großen Rückversicherungsunternehmen zurückzuführen. Die global aktiven Rückversicherungsunternehmen vereinen fast zwei Drittel aller versicherungstechnischen Rückstellungen auf sich. Die Eigenmittel der Rückversicherungsunternehmen stiegen zum Stichtag 31. Dezember 2017 insgesamt auf 212,2 Milliarden Euro, die Solvabilitätskapitalanforderung nahm leicht auf 63,2 Milliarden Euro zu.

BaFin lädt zum Austausch über Captives ein

BaFin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund und weitere Experten der Versicherungsaufsicht trafen sich im März 2017 mit Vertretern konzerneigener Versicherungsunternehmen (Captives) in Bonn zum Austausch. Die 20 Teilnehmer repräsentierten fast alle deutschen Captives, darunter die von BASF, Siemens und Metro.

Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes unter Solvency II. Demnach sind die Anforderungen des Regelwerks so zu erfüllen, dass sie Art, Umfang und Komplexität der Risiken des individuellen Unternehmens gerecht werden. Verglichen mit großen Versicherungsunternehmen stellen Captives7 ein vergleichsweise geringes Risiko für den deutschen Versicherungsmarkt dar, da sie in eine Nichtversicherungs-Unternehmensgruppe eingebunden sind. Sie versichern Risiken, die im Konzern selbst entstehen und in der Regel gut zu überblicken sind. Viele Captive-Vertreter sind der Ansicht, dass Solvency II ihrem besonderen Geschäftsmodell nicht ausreichend Rechnung trage. Die vorgesehenen Erleichterungen blieben weit hinter den Erwartungen zurück. Den Captives ist daher an einer möglichst weiten Auslegung des Proportionalitätsgrundsatzes gelegen.

Aus Sicht der BaFin seien unter Proportionalitätsgesichtspunkten Vereinfachungen möglich, sagte BaFin-Referatsleiterin Ricarda Meier8: „Auf Antrag können Unternehmen im Einzelfall von bestimmten Berichtspflichten befreit werden. Das rechtliche Rahmenwerk verlassen können wir aber nicht.“

Pensionskassen

Geschäftsentwicklung

Laut der Prognoserechnung zum Bilanzstichtag 2017 sind die Beitragseinnahmen aller Pensionskassen im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die verdienten Beiträge summierten sich im Berichtsjahr auf etwa 7,4 Milliarden Euro und erhöhten sich damit im Vergleich zum Vorjahr um ca. 7,2 Prozent. Im Jahr 2016 waren sie um 4,1 Prozent gestiegen. Bei den seit 2002 neu gegründeten Aktiengesellschaften, die sich mit ihren Leistungen an alle Arbeitgeber wenden, lagen die Beitragseinnahmen mit ca. 2,6 Milliarden Euro leicht unter dem Niveau des Vorjahres.

Bei den überwiegend von den Arbeitgebern finanzierten Vereinen auf Gegenseitigkeit stiegen die Beitragseinnahmen im Vergleich zum Vorjahr. Sie beliefen sich auf ca. 4,7 Milliarden Euro nach 4,2 Milliarden Euro im Vorjahr. Der Anstieg ist insbesondere auf Sonderzuwendungen von Arbeitgebern zurückzuführen.

Kapitalanlagen

Der Kapitalanlagebestand der von der BaFin beaufsichtigten Pensionskassen nahm 2017 um 6,1 Prozent auf rund 163,5 Milliarden Euro zu (Vorjahr: 154,1 Milliarden Euro). Die Positionen „Investmentanteile, Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ sowie „Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen“ sind weiterhin die dominierenden Kapitalanlagearten.

Da die Zinsen 2017 weiter auf einem sehr niedrigen Niveau blieben, veränderten sich die Bewertungsreserven der Branche im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig. In sämtlichen Kapitalanlagen verfügten die Pensionskassen zum Jahresende nach vorläufigen Angaben über stille Reserven in Höhe von ca. 23,7 Milliarden Euro (Vorjahr: 23,9 Milliarden Euro). Dies entspricht ca. 14,5 Prozent der gesamten Kapitalanlagen (Vorjahr: 15,5 Prozent). Die stillen Lasten sind mit insgesamt 0,4 Prozent vernachlässigbar gering.

Prognoserechnungen und Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds

Die BaFin nahm auch bei den Pensionskassen zum Stichtag 30. September 2017 eine Prognoserechnung vor. Darin forderte sie die Unternehmen auf, ihr Ergebnis für das Geschäftsjahr in vier Aktien- bzw. Zinsszenarien abzuschätzen. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase umfasste die Prognoserechnung außerdem – wie bereits im Vorjahr –die folgenden vier Geschäftsjahre.

Wie die Prognosen zeigten, bewegt sich der Bedeckungssatz der Solvabilitätskapitalanforderung für das Geschäftsjahr 2017 auf dem Niveau des Vorjahres, wobei die Pensionskassen nicht dem neuen Regelwerk Solvency II unterliegen. In aller Regel können die Unternehmen die Solvabilitätsvorschriften erfüllen; die kurzfristige Risikotragfähigkeit der Branche scheint damit weiterhin gewährleistet. Den Prognosen zufolge liegt die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen aller Pensionskassen im Jahr 2017 wie im Vorjahr bei etwa 3,9 Prozent.

Die anhaltend niedrigen Zinsen stellen auch die Pensionskassen vor besondere Herausforderungen. Die Prognosen verdeutlichen, dass sich der Abstand zwischen der laufenden Verzinsung der Kapitalanlagen und dem durchschnittlichen Rechnungszins der Deckungsrückstellung verkleinert. Sollte es bei einzelnen Pensionskassen erforderlich sein, die biometrischen Rechnungsgrundlagen zu verstärken oder den Rechnungszins abzusenken, wird es diesen Pensionskassen zunehmend schwerer fallen, dafür erforderliche Nachreservierungen aus Überschüssen zu finanzieren.

Auch die Ergebnisse des jüngsten EIOPA-Stresstests haben bestätigt, dass das niedrige Zinsniveau Pensionskassen besonders belastet (siehe Infokasten „Pensionskassen und Pensionsfonds im EIOPA-Stresstest“). Die BaFin beaufsichtigt und begleitet die Pensionskassen weiterhin entsprechend intensiv, damit diese ihre Risikotragfähigkeit auch in einer lang andauernden Niedrigzinsphase möglichst erhalten und stärken.

Die Pensionskassen haben bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um ihre Risikotragfähigkeit zu erhalten. Dies verdeutlichen auch die Ergebnisse der Prognoserechnung 2017: Die Pensionskassen haben in vielen Fällen zusätzliche Rückstellungen gebildet. Allerdings zeichnet sich ab, dass bei Anhalten der Niedrigzinsphase einige Pensionskassen zusätzliche Mittel von Dritten benötigen. Bei Pensionskassen in Form von Versicherungsvereinen böte sich dann an, dass deren Träger Mittel zur Verfügung stellen. Bei Aktiengesellschaften wären die Aktionäre gefragt.

Pensionskassen und Pensionsfonds im EIOPA-Stresstest

Die EIOPA führte 2017 den zweiten europaweiten Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorgung (EbAV) durch. Die von der EIOPA angestrebte Marktabdeckung von 50 Prozent wurde in Deutschland mit der Teilnahme einer für den deutschen Markt repräsentativen Auswahl von Pensionskassen und -fonds erreicht. Ziel des Stresstests war es, mit Blick auf mögliche negative Entwicklungen am Kapitalmarkt die Widerstandsfähigkeit des europäischen EbAV-Sektors zu ermitteln. Dazu wurde ein Kapitalmarktszenario angenommen, bei dem sinkende risikolose Zinsen zu einem Anstieg des ökonomischen Werts der Verpflichtungen führten, während zugleich der Wert der Kapitalanlagen der EbAV verfiel. Die EIOPA hat sich auch mit möglichen indirekten Auswirkungen solcher Entwicklungen auf die Arbeitgeber befasst, die die EbAV für die betriebliche Altersversorgung in Form von Leistungszusagen nutzen.

In ihrem Bericht zum Stresstest führt die EIOPA aus, dass die europäischen EbAV, die Leistungszusagen anbieten, bei aggregierter Betrachtung nicht genug Kapitalanlagen hätten, um die Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsberechtigten bedecken zu können. Für einen Teil der Arbeitgeber, die die EbAV für die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter nutzen, könnten sich negative Auswirkungen ergeben, wenn sie diese Lücken schließen müssten.

Der Stresstest umfasste sowohl Leistungs- als auch Beitragszusagen. Bei Leistungszusagen wird den Arbeitnehmern, wie oben beschrieben, eine bestimmte Leistung garantiert. Bei Beitragszusagen sichert der Arbeitgeber lediglich zu, einen bestimmten Beitrag für die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers aufzuwenden. Da reine Beitragszusagen in Deutschland erst seit dem 1. Januar 2018 zulässig sind, haben deutsche EbAV nur an dem Teil des Stresstests teilgenommen, der Leistungszusagen betrifft. Der Stresstest wurde zum einen auf Basis nationaler Bewertungsstandards – in Deutschland also auf Basis der HGB-Bilanzen der EbAV – durchgeführt, zum anderen auf Basis eines einheitlichen europäischen Bewertungsansatzes (Common Balance Sheet – CBS).

Im Rahmen der CBS wurden Aktiva und Passiva marktkonsistent bewertet. Die technischen Rückstellungen wurden mit risikolosen Zinssätzen ermittelt. Sicherheitsmechanismen, wie Verpflichtungen des Arbeitgebers zu zusätzlichen Zahlungen und der Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein, wurden im Rahmen der CBS als Aktiva bewertet. Sofern die Passiva die vorhandenen Aktiva einschließlich Sicherheitsmechanismen ansonsten überstiegen hätten, wurde der Wert der technischen Rückstellungen so verringert, dass der Wert der Passiva mit dem der Aktiva übereinstimmte.

Entsprechende Verringerungen der Passiva oder positive Werte von Sicherheitsmechanismen als Aktiva weisen darauf hin, dass Sicherheitsmechanismen künftig tatsächlich in Anspruch genommen oder Leistungen herabgesetzt werden könnten. Dies hängt aber insbesondere von eventuellen Gegenmaßnahmen ab.

Die Ergebnisse des Stresstests bestätigten die Einschätzung der BaFin, dass eine weiter andauernde Niedrigzinsphase für die EbAV eine große Herausforderung wäre. Dies gilt erst recht für das im Stresstest verwendete Szenario einer negativen Entwicklung der Kapitalmärkte.

Pensionskassen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft gehören in der Regel dem Sicherungsfonds gemäß § 223 VAG an. Beauftragt der Arbeitgeber eine Pensionskasse mit der betrieblichen Altersversorgung für seine Mitarbeiter, ist er aufgrund der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers nach dem Betriebsrentengesetz verpflichtet, im Bedarfsfall für die Leistungen an die Arbeitnehmer einzustehen. Das gibt den versorgungsberechtigten Arbeitnehmern und Rentnern zusätzliche Sicherheit.

Solvabilität

Die Bedeckungsquote des Solvabilitäts-Solls gemäß der für die Pensionskassen geltenden Kapitalausstattungs-Verordnung betrug laut der Prognoserechnung zum Bilanzstichtag 2017 durchschnittlich 131 Prozent und bewegt sich damit auf dem Niveau des Vorjahres. Den Schätzungen zufolge konnten drei Pensionskassen die Solvabilitätskapitalanforderung zum 31. Dezember 2017 nicht vollständig bedecken. Pensionskassen haben in diesem Fall Maßnahmen zu ergreifen, um die Eigenmittelanforderungen wieder einzuhalten.

Pensionsfonds

Geschäftsentwicklung

Die Pensionsfonds verbuchten 2017 Brutto-Beiträge in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Im Vorjahr waren es 2,7 Milliarden Euro. Die Schwankungen der Beitragseinnahmen erklären sich insbesondere dadurch, dass bei Pensionsfonds – je nach Art der vereinbarten Zusage – die Beiträge oft als Einmalbeitrag geleistet werden.

Die Zahl der Versorgungsberechtigten stieg von 924.074 Personen im Vorjahr auf insgesamt 942.782 Personen im Berichtsjahr. Davon waren 596.923 Anwärter aus beitragsbezogenen Pensionsplänen und 55.385 Anwärter aus leistungsbezogenen Pensionsplänen. Diese Aufwendungen verteilten sich auf 291.165 Personen, die Versorgungsleistungen bezogen.

Kapitalanlagen

Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko der Pensionsfonds erhöhten sich im Berichtsjahr von 2.440 Millionen Euro auf 2.690 Millionen Euro. Dies entspricht einem Zuwachs der Kapitalanlagen um 10 Prozent (Vorjahr: elf Prozent). Im Portfolio waren überwiegend Verträge mit Lebensversicherungsunternehmen, Inhaberschuldverschreibungen, andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Investmentanteile. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 summierten sich die saldierten stillen Reserven in den Kapitalanlagen der Pensionsfonds auf rund 139,5 Millionen Euro (Vorjahr: 168,1 Millionen Euro).

Die Höhe der für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern verwalteten Kapitalanlagen stieg im Berichtsjahr nur leicht von ca. 31,7 Milliarden Euro im Vorjahr auf 34,2 Milliarden Euro. Diese Kapitalanlagen, die gemäß § 341 Absatz 4 HGB zum Zeitwert bewertet werden, bestanden zu etwa 91 Prozent aus Investmentanteilen.

Prognoserechnungen und Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds

Die BaFin nahm 2017 bei 29 Pensionsfonds eine Prognoserechnung vor (siehe Infokasten „Prognoserechnungen Pensionsfonds“). Im Fokus standen dabei insbesondere das erwartete Geschäftsergebnis, die erwartete Solvabilität sowie die erwarteten Bewertungsreserven zum Ende des laufenden Geschäftsjahres.

Prognoserechnungen Pensionsfonds

Als Szenarien für die Prognoserechnung der Pensionsfonds gab die BaFin die Kapitalmarktsituation zum Erhebungsstichtag 30. September 2017 und ein negatives Aktienszenario mit einem Kursrückgang von 29 Prozent vor. Außerdem ließ sie Szenarien rechnen, die die beiden zuvor genannten Szenarien jeweils mit einem Anstieg der Zinsstrukturkurve um 100 Basispunkte kombinierten.

Die Auswertung der Prognoserechnungen hat gezeigt, dass die 29 einbezogenen Pensionsfonds die unterstellten Szenarien wirtschaftlich tragen können. Die pensionsfondstechnischen Rückstellungen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden grundsätzlich retrospektiv entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebildet. Sofern die Höhe der Kapitalanlagen dabei eine gegebenfalls prospektiv zu ermittelnde Mindestdeckungsrückstellung unterschreitet, ist diese Differenz durch Nachschüsse des Arbeitgebers auszugleichen. Die Prognoserechnung zeigte, dass bei zwei Pensionsfonds zum 31. Dezember 2017 Nachschüsse fällig geworden sind. Die bilanzierte Bedeckung dieser pensionsfondstechnischen Rückstellungen ist daher stets gewährleistet.

Die bilanzierten Verpflichtungen der Pensionsfonds werden zwar weitgehend nicht von den Pensionsfonds garantiert, und die Garantien sind teilweise durch kongruente Rückdeckungen abgesichert.

Die BaFin hält es aber für erforderlich, dass sich auch die Pensionsfonds mit den möglichen mittel- und langfristigen Auswirkungen einer noch länger anhaltenden Niedrigzinsphase auseinandersetzen. Daher mussten die Pensionsfonds im Rahmen der Prognoserechnung auch die Aufwendungen für die Zinszusatzreserve in den kommenden vier Geschäftsjahren schätzen. Außerdem mussten sie angeben, ob sie die Aufwendungen voraussichtlich durch entsprechende Erträge decken und die Solvabilitätsvorschriften gemäß Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung auch künftig erfüllen können. Von 21 Pensionsfonds, die versicherungsförmiges Geschäft betreiben, hatten bislang 18 eine Zinszusatzreserve zu bilden. Die Finanzierung ist bei diesen 18 Pensionsfonds derzeit durch kongruente Rückdeckung oder durch laufende Erträge bzw. Überschüsse gesichert.

Mehrere Pensionsfonds haben auch am EIOPA-Stresstest für EbAV teilgenommen (siehe Infokasten „Pensionskassen und Pensionsfonds im EIOPA-Stresstest“, Seite XY). Die Ergebnisse zeigen, dass ein anhaltendes Niedrigzinsumfeld zu zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen der Arbeitgeber führen kann, die gegebenenfalls Nachschüsse an die Pensionsfonds zu leisten haben.

Solvabilität

Nach vorläufigen Angaben verfügten sämtliche beaufsichtigte Pensionsfonds über genügend Eigenmittel. Damit erfüllten sie die Anforderungen der Aufsicht an ihre Solvabilität. Bei etwa zwei Dritteln der Pensionsfonds entsprach die aufsichtsrechtlich geforderte Eigenmittelausstattung der Mindestkapitalanforderung in Höhe von drei Millionen Euro für Aktiengesellschaften und 2,25 Millionen Euro für Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit. Bei diesen Pensionsfonds liegt die individuelle Solvabilitätskapitalanforderung unter dem Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung. Dies ist entweder durch den relativ geringen Geschäftsumfang begründet oder aber durch die Art des betriebenen Geschäfts.

Fußnoten:

  1. 1 Zur Zahl der beaufsichtigten Unternehmen vgl. Anhang.
  2. 2 Zur Kalibrierung der Zinszusatzreserve vgl. auch "Niedrige Zinsen".
  3. 3 Jahresendwert.
  4. 4 Ein Schaden-/Unfallversicherer betreibt im Wesentlichen die Krankenversicherung nach Art der Schadenversicherung und wird bei dieser Aufzählung in diesem Kapitel bei der Prognoserechnung zu den Krankenversicherungsunternehmen hinzugezählt.
  5. 5 Die Angabe bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2016, da für Schaden- und Unfallversicherer keine Prognoserechnungen erfolgen.
  6. 6 Munich Re: Pressemitteilung 4.1.2018.
  7. 7 Vgl. BaFinJournal April 2017, Seite 25 f.
  8. 8 Vgl. BaFinJournal April 2017, Seite 26.

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