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Risikoklassifizierung

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Die BaFin stuft die beaufsichtigten Unternehmen in Risikoklassen ein und richtet daran die Intensität ihrer Aufsicht aus. Die Einordnung der Versicherer erfolgt anhand einer zweidimensionalen Matrix, in der die Marktauswirkung und die Qualität eines Unternehmens berücksichtigt werden. Das Kriterium Marktauswirkung bemisst sich bei den Lebensversicherern, Pensionskassen sowie Pensionsfonds anhand der Summe ihrer Kapitalanlagen. Bei den Kranken-, Schaden-/Unfall- und Rückversicherern sind die jeweiligen Bruttobeträge der Beitragseinnahmen entscheidend.

Die Marktauswirkung wird in einer vierstufigen Skala mit den Ausprägungen „sehr hoch“, „hoch“, „mittel“ und „niedrig“ gemessen. Die Beurteilung der Qualität der Unternehmen leitet sich aus den folgenden Teilbereichen ab: aus der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, aus dem Wachstum und aus der Qualität des Managements.

Die beiden ersten Teilbereichsnoten ermittelt die BaFin anhand versicherungsspezifischer (im Wesentlichen quantitativer) Kennzahlen; die Qualität des Managements beurteilt sie mit Hilfe qualitativer Kriterien. Das Bewertungssystem führt die Noten der Teilbereiche zu einer Gesamtnote zusammen und bildet sie in einer vierstufigen Skala von „A“ (hohe Qualität) bis „D“ (niedrige Qualität) ab.

Die folgende Darstellung zeigt die Einschätzung auf Basis der Daten zum 31. Dezember 2017:

Tabelle 16 Ergebnisse der Risikoklassifizierung 2017

Ergebnisse der Risikoklassifizierung 2017

Diese Tabelle zeigt die Ergebnisse der Risikoklassifizierung von Versicherern aus dem Jahr 2017. In der vierstufigen Skala befinden sich 9,6 % der Unternehmen im Bereich A, 61,2 % im Bereich B, 26,3 % im Bereich C und 2,9 % im Bereich D. BaFin Ergebnisse der Risikoklassifizierung 2017

Zahl der Versicherer mit guter Qualität auf Vorjahresniveau

Die BaFin stufte bei der Risikoklassifizierung 70,8 Prozent der Versicherer in den Qualitätsbereichen „A“ oder „B“ ein. Damit blieb der Anteil der Unternehmen im oberen Qualitätsbereich auf Vorjahresniveau. Wie auch in den Vorjahren hat die BaFin keinen Versicherer mit hoher oder sehr hoher Marktbedeutung als Unternehmen mit niedriger Qualität eingestuft.

Ergebnisse in den einzelnen Sparten

Bei den Schaden-/Unfallversicherern gab es bei der Entwicklung der Qualität nur geringfügige Abweichungen zum Vorjahr, wobei weiterhin über 80 Prozent der Unternehmen mit „A“ oder „B“ benotet worden sind.

Eine Verschlechterung der Bewertung war dagegen bei den Krankenversicherungsunternehmen zu verzeichnen. Der Anteil der mit „A“ und „B“ benoteten Krankenversicherern ist insgesamt gesunken: über 70 Prozent der Krankenversicherungsunternehmen sind mit „A“ oder „B“ benotet worden. Der Anteil der mit „C“ bewerteten Unternehmen ist hingegen gestiegen.

Leichte Veränderungen sind auch bei den Lebensversicherern zu verzeichnen, wobei der Schwerpunkt der Einstufung bei den Lebensversicherungsunternehmen weiterhin im mittleren Qualitätsbereich liegt.

Bei den Pensionsfonds hat sich sowohl der Anteil der mit „B“ als auch der mit „C“ benoteten Unternehmen um ca. drei Prozentpunkte erhöht, während sich der Anteil der mit „A“ eingestuften Unternehmen entsprechend verringert hat.

Die im mittleren Qualitätsbereich eingestuften Pensionskassen verminderten sich um ca. sieben Prozentpunkte. Es ergab sich zudem sowohl ein Anstieg bei den mit „A“ bewerteten Pensionskassen als auch bei den mit „D“ bewerteten Pensionskassen.

Bei den Rückversicherern gab es dagegen keine nennenswerten Verschiebungen. Der Anteil im oberen Qualitätsbereich lag im Berichtsjahr weiterhin bei über 82 Prozent.

Zahl der klassifizierten Versicherer weiterhin rückläufig

Die Zahl der im Berichtsjahr klassifizierten Unternehmen ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die reduzierte Anzahl der klassifizierten Unternehmen ergab sich vor allem durch die Entscheidung unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips, die Sterbekassen von der Risikoklassifizierung auszunehmen.

Klassifizierung von Versicherungsgruppen

Neben der Risikoklassifizierung von Einzelversicherungsunternehmen wird die BaFin für das Jahr 2017 alle Versicherungsgruppen unter Solvency II, bei denen sie die Gruppenaufsicht wahrnimmt, zusätzlich auf Gruppenebene klassifizieren. Gegenüber einer rein rechnerischen Aggregation der Klassifizierungsergebnisse der Einzelunternehmen fließen in diese Qualitätseinschätzung weitere qualitative und quantitative gruppenspezifische Informationen ein, zum Beispiel Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge. Die jährliche Risikoklassifizierung auf Gruppenebene ist Ausdruck der wachsenden Bedeutung der Versicherungsgruppenaufsicht. Sie wurde mit der Einführung von Solvency II angepasst und ausgeweitet. Damit bietet die Risikoklassifizierung auf Gruppenebene der BaFin einen deutlichen informatorischen Mehrwert und gibt in aggregierter Form über die Gesamtlage der Gruppe Auskunft.

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