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Merkblätter

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Zulassung von Versicherungs-Aktiengesellschaften zum Betrieb der Rückversicherung

Die BaFin veröffentlichte am 1. März 2017 ein aktualisiertes Merkblatt mit Hinweisen und Erläuterungen zum Zulassungsverfahren und zu den Zulassungsvoraussetzungen für Unternehmen, die ausschließlich das Rückversicherungsgeschäft betreiben wollen.1 Das Merkblatt konkretisiert unter anderem die Unterlagen und Angaben, die die Gesellschaften bei der BaFin bei einem Antrag auf Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einzureichen haben. Für Rückversicherungsunternehmen gelten hierbei einige Besonderheiten, die das Merkblatt thematisiert. Das neue Merkblatt ersetzt die entsprechende Veröffentlichung aus dem Jahr 2008 und passt die Hinweise und Erläuterungen an die veränderte Rechtslage an. Das Merkblatt ist auch in einer englischsprachigen Fassung auf der Internetseite der BaFin abrufbar.2

Zulassung von Versicherungs-Aktiengesellschaften zum Betrieb der Krankenversicherung

Am 10. März 2017 hat die BaFin außerdem ein neues Merkblatt mit Hinweisen für die Zulassung von Versicherungs-Aktiengesellschaften zum Betrieb der Krankenversicherung als Erstversicherungsunternehmen in Deutschland veröffentlicht.3 Das Merkblatt konkretisiert die Unterlagen und Angaben, die die Gesellschaften bei der BaFin einzureichen haben, damit diese prüfen kann, ob sie eine Zulassung erteilen kann. Zudem benennt es die Besonderheiten, die für kleine Versicherungsunternehmen im Sinne von § 211 VAG gelten. Das Merkblatt ersetzt die alte Fassung von 2006. Die Überarbeitung war aufgrund der Umsetzung von Solvency II in deutsches Recht notwendig geworden.

Aktualisierung der Hinweise zum Berichtswesen

Die BaFin hat die „Hinweise zum Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen“ aktualisiert und im Dezember 2017 veröffentlicht.4 Anders als bei der letzten Aktualisierung im März 2017 standen diesmal die Elemente des narrativen Berichtswesens im Vordergrund. Die BaFin hat bei der Aktualisierung ihre Erfahrungen mit oben erwähntem SFCR berücksichtigt, der im Jahr 2017 erstmals zu veröffentlichten war. Aufgegriffen hat die Aufsicht auch die Fragen der Erst- und Rückversicherer und der Versicherungsgruppen zum Solvency-II-Berichtswesen. Die Hinweise behandeln allein fachliche Aspekte und werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert.

Fußnoten:

  1. 1 Merkblatt zur Zulassung von Versicherungs-Aktiengesellschaften zum Betrieb der Rückversicherung.
  2. 2 Guidance notice on the authorisation of insurance joint-stock companies for the pursuit of reinsurance business.
  3. 3 Merkblatt - Hinweise für die Zulassung von Versicherungs-Aktiengesellschaften zum Betrieb der Krankenversicherung.
  4. 4 Hinweise zum Berichtswesen für Erst- und Rückversicherer und Versicherungsgruppen.

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