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Wertpapierhandelsbanken

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Auch die Solvenz- und die Verhaltensaufsicht über Wertpapierhandelsbanken finden im Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management statt. Der Grund dafür ist, dass diese Institute schwerpunktmäßig im Wertpapierhandel tätig sind und als Wertpapierfirmen eingeordnet werden.

Die Geschäftsmodelle der Wertpapierhandelsbanken unterscheiden sich aufgrund ihrer Spezialisierung auf das Wertpapiergeschäft von denen der Kreditinstitute und reichen vom klassischen Maklergeschäft an den Börsen über den Eigenhandel bis hin zu Kapitalbeschaffungsmaßnahmen (Corporate Finance) oder dem Handel mit Energiederivaten. Mit Inkrafttreten der Finanzmarktrichtlinie MiFID II zum 3. Januar 20181) sind weitere regulierte Tätigkeiten hinzugekommen, beispielsweise die systematische Internalisierung oder das Betreiben eines multilateralen Handelssystems (Multilateral Trading FacilityMTF).2)

Wettbewerb

Bei den in Deutschland tätigen Wertpapierhandelsbanken bestand aufgrund des harten Wettbewerbs im Geschäft mit institutionellen Kunden 2017 weiterhin ein starkes Wettbewerbsumfeld. Ein Institut reduzierte aufgrund der Kapitalanforderungen an Wertpapierhandelsbanken den Umfang seiner Tätigkeiten und führt seine Geschäfte als Finanzdienstleistungsinstitut fort.

Ein Institut zahlungsunfähig

Bei einem Institut leitete die BaFin eine Anhörung zur beabsichtigten Erlaubnisaufhebung wegen nachhaltig fehlender Risikotragfähigkeit des Geschäftsmodells ein. Im Anhörungsverfahren zeigte das Institut dann den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit an. Daraufhin beantragte die BaFin beim zuständigen Insolvenzgericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Instituts. Inzwischen hat das Institut seine Erlaubnis als Wertpapierhandelsbank zurückgegeben und die erlaubnispflichtigen Geschäfte vollständig abgewickelt.

Fußnoten:

  1. 1) Vgl. hierzu Kapitel I 5 und Kapitel V 1.1.
  2. 2) Vgl. BaFinJournal Januar 2018, Seite 6.

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