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Thema Makroaufsicht Institute unter deutscher Bankenaufsicht

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Der Geschäftsbereich Bankenaufsicht der BaFin war Ende 2017 für die Beaufsichtigung von 1.553 Kreditinstituten zuständig (siehe Tabelle „Zahl der Institute nach Institutsgruppen. Darunter waren auch 63 SIs, also bedeutende Institute oder Institutsgruppen, die unter der direkten Aufsicht der EZB stehen und von den oben erwähnten gemeinsamen Aufsichtsteams beaufsichtigt werden.1) 1.490 Institute standen Ende 2017 unter direkter Bankenaufsicht der BaFin – darunter 1.455 LSIs, also sogenannte weniger bedeutende Institute.2) Die Zahl der beaufsichtigten Institute hat sich seit 2016 weiter deutlich verringert. Grund hierfür ist die anhaltende Fusionswelle im Bankensektor – insbesondere im Genossenschaftssektor.

Aufteilung in Gruppen

Der Geschäftsbereich Bankenaufsicht unterteilt die Banken aufgrund ihres Geschäftsmodells bzw. ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Verbund in vier Institutsgruppen: Kreditbanken, Institute des Sparkassensektors, Institute des Genossenschaftssektors und sonstige Institute.

Zur Gruppe der Kreditbanken gehören die Großbanken, die Töchter ausländischer Banken und die Privatbanken. Die Institute des Sparkassensektors sind die öffentlich-rechtlichen und freien Sparkassen, die Landesbanken und die DekaBank. Die Institute des Genossenschaftssektors bilden weiterhin die größte Institutsgruppe; zu ihr gehören die Volks- und Raiffeisenbanken, die DZ Bank und drei weitere Institute. Zur kleinsten Institutsgruppe, der Gruppe der sonstigen Institute, gehören unter anderem Bausparkassen, Bürgschaftsbanken und Kreditinstitute mit Sonderaufgaben.

Tabelle 8 Zahl der Institute nach Institutsgruppen

Zahl der Institute nach Institutsgruppen

Die Tabelle zeigt die Unterteilung der Banken in die verschiedene Institutsgruppen im Vergleich der Jahre 2015, 2016 und 2017. Im Jahr 2017 waren es insgesamt 1.553 Institute, im Jahr 2016 1.628 und im Jahr 2015 1.740. Stand: 31.12.2017 BaFin Zahl der Institute nach Institutsgruppen

Risikoklassifizierung

Die BaFin erstellt gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank ein Risikoprofil für jedes der sogenannten weniger bedeutenden Institute, also der Kreditinstitute, die sie unmittelbar beaufsichtigt (siehe Tabelle 9 "Ergebnisse der Risikoklassifizierung von LSIs 2017"). Mindestens einmal pro Jahr passt die deutsche Aufsicht das Risikoprofil jedes dieser LSIs an.

Aus dem institutsindividuellen Risikoprofil leitet die BaFin ab, wie intensiv sie ein LSI beaufsichtigt. In die Bewertung fließen neben dem Ergebnis des Jahresabschlussprüfungsberichts aktuelle Risikoanalysen sowie Erkenntnisse aus Sonderprüfungen und Auskunftsverlangen ein.

Auf Grundlage des Risikoprofils teilt die BaFin jedes Institut in eine Risikoklasse ein. Diese Risikoklassifizierung erfolgt nach den Kategorien „Qualität“ des Instituts und potenzielle „Auswirkung“ – und zwar einer Solvenz- oder Liquiditätskrise des Instituts auf die Stabilität des Finanzsektors. Im Vergleich zum Jahr 2016 gab es nur marginale Veränderungen bei der Aufteilung auf die einzelnen Risikoklassen – während sich die Qualität der Institute tendenziell leicht verringert hat, hat sich die Auswirkung der Institute leicht erhöht.

Tabelle 9 Ergebnisse der Risikoklassifizierung von LSIs 2017

Ergebnisse der Risikoklassifizierung von LSIs 2017

Ergebnisse der Risikoklassifizierung von LSIs 2017 Stand: 31.12.2017 BaFin Ergebnisse der Risikoklassifizierung von LSIs 2017

Sonderprüfungen

199 Sonderprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) hat die BaFin 2017 angeordnet (siehe Tabelle „Verteilung der Sonderprüfungen bei LSIs nach Prüfungsschwerpunkten“). Solche Prüfungen nutzt die BaFin als Aufsichtsinstrument, wenn sie einen erhöhten Informationsbedarf sieht, für den die regulären Informationsquellen nicht genügen, also das Meldewesen, der direkte Informationsaustausch mit den Instituten und die Jahresabschlussprüfungsberichte.

Eine Prüfung nach § 44 KWG kann aufgrund eines konkreten Anlasses oder eines zu hohen zeitlichen Abstands zur letzten Sonderprüfung angeordnet werden. Mit der Durchführung von Sonderprüfungen werden überwiegend die Deutsche Bundesbank, aber auch externe Wirtschaftsprüfer beauftragt.

Tabelle 10 Verteilung der Sonderprüfungen bei LSIs nach Prüfungsschwerpunkten

Verteilung der Sonderprüfungen bei LSIs nach Prüfungsschwerpunkten*

Verteilung der Sonderprüfungen bei LSIs nach Prüfungsschwerpunkten* Stand: 31.12.2017 BaFin Verteilung der Sonderprüfungen bei LSIs nach Prüfungsschwerpunkten*

Der Schwerpunkt der Prüfungen lag wie im Vorjahr auf Prüfungen nach § 25a Absatz 1 KWG. Bei Prüfungen nach § 25a Absatz 1 KWG verschafft sich die Aufsicht einen Eindruck davon, ob das Risikomanagement eines Instituts angemessen ist. Welche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen sind, um ein angemessenes Risikomanagement zu haben, ist in den oben erwähnten MaRisk konkretisiert. Sie enthalten unter anderem Vorgaben zur Ausgestaltung des internen Kontrollsystems, zur Aufbau- und Ablauforganisation und insbesondere zur Risikosteuerung eines Instituts.3)

Im Jahr 2017 fanden 13 Deckungsprüfungen statt. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe im Pfandbriefgesetz soll die Deckung der Pfandbriefe in der Regel alle zwei Jahre geprüft werden.

Die BaFin ordnete 2017 auch fünf antragsgetriebene Sonderprüfungen an, also solche, die auf die Initiative von Instituten zurückgingen. Dabei ging es um die Anerkennung der Kreditrisikomessverfahren nach dem auf internen Ratings basierenden Ansatz (Internal Ratings-Based Approach – IRBA).

Die meisten Sonderprüfungen fanden im Genossenschaftssektor statt, was daran liegt, dass diese Institutsgruppe die meisten Institute zählt (siehe Tabelle „Verteilung der Sonderprüfungen 2017 bei LSIs nach Institutsgruppen).

Tabelle 11 Verteilung der Sonderprüfungen 2017 bei LSIs nach Institutsgruppen

Verteilung der Sonderprüfungen 2017 bei LSIs nach Institutsgruppen

Diese Tabelle zeigt die Verteilung der Sonderprüfungen 2017 bei LSIs nach Institutsgruppen. Bei Kreditbanken beträgt die Prüfungsquote 16,4 %, im Sparkassensektor 18 %, im Genossenschaftssektor 11,5 % und bei den sonstigen Instituten 12,5 %. Stand: 31.12.2017 BaFin Verteilung der Sonderprüfungen 2017 bei LSIs nach Institutsgruppen

Bei 12,5 Prozent der beaufsichtigten LSIs hat die BaFin Sonderprüfungen durchgeführt. Tabelle „Verteilung der aufsichtsgetriebenen Sonderprüfungen 2017 bei LSIs nach Risikoklassen“, zeigt die genaue Verteilung der aufsichtsgetriebenen Sonderprüfungen 2017 bei LSIs nach Risikoklassen.

Tabelle 12 Verteilung der aufsichtsgetriebenen Sonderprüfungen 2017 bei LSIs nach Risikoklassen

Verteilung der aufsichtsgetriebenen Sonderprüfungen 2017 bei LSI's nach Risikoklassen

Diese Tabelle zeigt die Verteilung der aufsichtsgetriebenen Sonderprüfungen 2017 bei LSIs nach Risikoklassen. In der Risikomatrix 1 sind 12,5 % der Institute, in Risikomatrix 2 12,4 %, in Risikomatrix 3 11,9 % und in Risikomatrix 4 20 %. Stand: 31.12.2017 BaFin Verteilung der aufsichtsgetriebenen Sonderprüfungen 2017 bei LSI's nach Risikoklassen

Beanstandungen und Maßnahmen

Im Geschäftsbereich Bankenaufsicht gab es insgesamt 974 Beanstandungen und Maßnahmen (siehe Tabelle „Aufsichtliche Beanstandungen und Maßnahmen nach dem KWG 2017“).4) Dieser erhebliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr (415 Beanstandungen und Maßnahmen) ergab sich nahezu ausschließlich aus formellen Maßnahmen im Bereich Eigenmittel/Liquiditätsmaßnahmen. Zu den aufsichtlichen Maßnahmen zählen 902 im Jahr 2017 erteilte SREP-Bescheide.5)

Tabelle 13 Aufsichtliche Beanstandungen und Maßnahmen nach dem KWG 2017

Aufsichtliche Beanstandungen und Maßnahmen nach dem KWG 2017

Aufsichtliche Beanstandungen und Maßnahmen nach dem KWG 2017 Stand: 31.12.2017 BaFin Aufsichtliche Beanstandungen und Maßnahmen nach dem KWG 2017

Grundsätzlich verfolgt die Bankenaufsicht den Ansatz, bereits bei ersten Hinweisen auf Mängel mit den betroffenen Instituten in direkten Kontakt zu treten. Ziel ist es, dass die Institute die Mängel möglichst schnell beheben. In den meisten Fällen gelingt es der Aufsicht, die Institute dazu zu bewegen, so dass sie keine formellen Maßnahmen mehr ergreifen muss. 2017 hat die BaFin nur vereinzelt formelle Maßnahmen gegen Geschäftsleiter oder gegen Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitglieder eines Instituts ergreifen müssen.

Gespräche und Schreiben

Ein wichtiges Werkzeug der präventiven Aufsicht sind neben regelmäßigen Gesprächen mit Vertretern der Institute Schreiben, mit denen die BaFin die Institute darüber unterrichtet, wie sie die Feststellung der Jahresabschlussprüfung einschätzt oder wie sie das Ergebnis einer Sonderprüfung bewertet. In diesen Schreiben benennt die BaFin kleinere Mängel, bevor diese zu gravierenden Mängeln werden und möglicherweise formelle Maßnahmen zu ergreifen sind.

Lage der Institute

Lage der Privat-, Regional- und Spezialbanken

Keine Institutsgruppe weist eine so große Bandbreite an Geschäftsmodellen auf wie die der Privat-, Regional- und Spezialbanken. Die ausgeprägte Spezialisierung erlaubte einem Teil der Institute sehr auskömmliche Margen, nämlich dann, wenn sich aus der Konzentration auf einzelne Nischen oder Betätigungsfelder Wettbewerbsvorteile ergaben.

Leistungsspektrum erweitert

Um sich zinsunabhängige Ertragsquellen zu erschließen, erweiterten verschiedene – häufig regional verwurzelte – Institute ihr Leistungsspektrum über die klassischen Bankdienstleistungen hinaus, indem sie sich etwa als Immobilienentwickler oder Bauherren betätigten. Festzustellen ist auch eine – aus dem Zwang zur Kostenreduzierung resultierende – wachsende Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Instituten, die sich zum Beispiel auf die Abwicklung von Wertpapiergeschäften, das Auflegen von Fonds oder den Zahlungsverkehr erstreckt. Einige – insbesondere Fintech-affine – Banken, sehen im Angebot von Zahlungsdienstleistungen ihre Marktnische.

Institute unter Druck

Andere Institute wiederum standen unter erheblichem Druck, sich neue Geschäftsfelder zu erschließen, da ihr Geschäftsmodell nicht nachhaltig war. Dies mündete etwa in den grenzüberschreitenden Ankauf von Forderungen oder die Spezialisierung auf einzelne Kreditportfolien. Weil die damit einhergehenden Konzentrations- und Klumpenrisiken für einzelne kleinere Häuser wegen unzureichender Geschäftsorganisation und Risikosteuerung nicht beherrschbar waren, gerieten diese Institute jedoch in existenzbedrohende wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die hierdurch veranlassten aufsichtlichen Maßnahmen fielen je nach den Besonderheiten des Einzelfalls unterschiedlich aus.

Cum/Ex und Cum/Cum

Mehrere Häuser dieser Institutsgruppe waren von der Aufarbeitung der Cum/Ex- und der Cum/Cum-Geschäfte durch die Steuerstrafbehörden (im Anschluss an das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17. Juli 2017) betroffen.6) Auch aufgrund von Ermittlungsverfahren, die nicht die jeweiligen Kreditinstitute selbst, sondern deren Kunden betrafen, wurden Geschäftsräume von Banken durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Ein Institut, das selbst der Steuerhinterziehung verdächtigt wurde, sah sich mit der Ankündigung von Regressforderungen wegen nicht abgeführter Steuern im Rahmen eines Kundengeschäfts konfrontiert.

Lage der Sparkassen

Die Sparkassen haben im abgelaufenen Geschäftsjahr ein insgesamt zufriedenstellendes Ergebnis erzielt. Die Auswirkungen der anhaltend niedrigen Zinsen sind in den Gewinn-und-Verlust-Rechnungen (GuV) der Verbundinstitute inzwischen aber deutlich zu spüren. So ist der Zinsüberschuss – die wichtigste Ertragsquelle der Sparkassen – erwartungsgemäß weiter gesunken. Der Ertragsrückgang konnte jedoch durch konsequente Kosteneinsparungen abgefedert werden. Im Ergebnis liegt der Jahresüberschuss wieder auf dem Niveau der Vorjahre.

Vom Kreditgeschäft profitiert

Profitiert haben die Sparkassen vor allem vom Kreditgeschäft mit kleinen und mittleren Unternehmen, die wegen des positiven konjunkturellen Umfelds verstärkt Investitionskredite nachfragten. Begünstigt durch die historisch niedrigen Kreditzinsen haben die Institute auch in der gewerblichen und privaten Immobilienfinanzierung Zuwächse erzielt. Beim Provisionsüberschuss setzte sich der leichte Wachstumstrend der vergangenen Jahre fort. Um Kosten einzusparen, haben die Sparkassen den Personalbestand verringert und die Zahl ihrer Filialen weiter reduziert (siehe Grafik „Zahl der Sparkassen“). Kostenlose Girokonten bieten immer weniger Institute an. Die Aufwendungen für die Risikovorsorge im Kredit- und Wertpapiergeschäft sind gegenüber dem Vorjahr nur leicht gestiegen und bewegen sich weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. Mit Blick auf die in Zukunft steigenden Kapitalanforderungen haben die Sparkassen ihre Rücklagen und Reserven noch einmal kräftig erhöht, allerdings nicht mehr so stark wie 2016.

Grafik 2 Zahl der Sparkassen

Zahl der Sparkassen

Zahl der Sparkassen BaFin Zahl der Sparkassen

Erhöhte Kapitalanforderungen eingehalten

In regulatorischer Hinsicht stand im vergangenen Geschäftsjahr für die Mehrheit der Sparkassen der Anstieg der Mindestkapitalanforderungen im Vordergrund. So setzte die BaFin aufgrund des SREPs7) bei etwa drei Vierteln der Verbundinstitute individuelle Eigenmittelanforderungen fest. Mit den erhöhten Anforderungen wird insbesondere das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch erfasst, aber auch weitere wesentliche Risiken, die in den Mindestanforderungen nach Säule 1 nicht explizit berücksichtigt sind. Sämtliche Sparkassen haben die erhöhten Kapitalanforderungen 2017 eingehalten. Die aggregierte Gesamtkapitalquote aller Sparkassen lag sogar recht deutlich über dem Mindestwert, der von den Einzelinstituten im Durchschnitt gefordert wird.

Mit Rückgang des Jahresüberschusses gerechnet

Die Ergebnisse der Niedrigzinsumfeld-Umfrage 2017 zeigen, dass die Sparkassen wegen ihrer starken Abhängigkeit vom Zinsertrag in allen Szenarien mit einem Rückgang des Jahresüberschusses rechnen.8) Dieser Entwicklung wollen die Institute entgegenwirken, indem sie ihren Provisionsertrag verbessern, höhere Gebühren einnehmen und ihre Effizienz weiter steigern. Wegen ihrer guten Kapitalausstattung können sich die Sparkassen im Niedrigzinsumfeld insgesamt gut behaupten. Dennoch haben die Umfrageergebnisse gezeigt, dass sich viele Institute dieser Gruppe mittelfristig einen Zusammenschluss mit einer Nachbarsparkasse vorstellen können.

Lage der Bausparkassen

Auch 2017 war für die Bausparkassen die anhaltende Niedrigzinsphase die zentrale Herausforderung. Die Lage der Branche zeigte sich 2017 im Vergleich zum Vorjahr nicht grundsätzlich verändert: Der Anteil an ausgereichten Bauspardarlehen war weiterhin rückläufig. Dies zeigt, dass nach wie vor nur wenige Bausparer die von ihrer Bausparkasse bereitgestellten, derzeit aber nicht marktgerecht verzinsten Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchten.

Zugleich dokumentieren die weiter steigenden Bauspareinlagen das Interesse von Bausparern an älteren Bausparverträgen, die mit einem hohen, derzeit ebenfalls nicht marktgerechten Einlagenzins ausgestattet sind.

Ertragslage erheblich belastet

Über die gesamte Bausparbranche hinweg belastet dies die Ertragslage erheblich, denn den vergleichsweise hohen Aufwendungen für hochverzinste Bauspareinlagen stehen keine entsprechenden Erträge aus ausgereichten Bauspardarlehen gegenüber. Hinzu kommt, dass das Bausparkassengesetz die Bausparkassen im Wesentlichen auf das Wohnimmobilienfinanzierungsgeschäft beschränkt.

Vergabe von Baudarlehen forciert

Die Bausparkassen versuchten auch 2017, diesen Ertragsbelastungen entgegenzutreten. So forcierten sie die Vergabe von Baudarlehen, wobei der weitaus größte Teil der ausgereichten Darlehen wiederum auf Vor- und Zwischenfinanzierungskredite entfiel. Zudem reduzierten die Institute ihre Sach- und Personalkosten weiter, verbesserten (IT-)Prozesse und trieben – wie in den Vorjahren – die Einführung niedrig und damit marktgerecht verzinster Tarife voran. Allerdings dauert es einige Zeit, bis der Vertrieb dieser neuen Tarife eine Dimension erreicht, in der sich der geringere Aufwand für die Einlagenverzinsung positiv auf die Ertragskraft der einzelnen Bausparkasse auswirkt.

Kündigung rechtens

Auch 2017 versuchten die Bausparkassen, Bausparverträge zu kündigen, um den Anteil hochverzinster Bausparverträge im Vertragsbestand zu reduzieren. Die Branche kann sich auf eine gefestigte Rechtsprechung stützen, soweit es um die Kündigung übersparter Bausparverträge geht, also solchen, bei denen ein Bauspardarlehen nicht mehr ausgereicht werden kann, weil der Bausparer die vereinbarte Bausparsumme bereits durch seine Sparleistung erreicht hat.

Auch hat der Bundesgerichtshof am 21. Februar 2017 klargestellt, dass für einen Bausparvertrag, der seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist, die Kündigungsregelungen in § 489 Absatz 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch angewendet werden können. Daher können Bausparkassen nun auch solche Bausparverträge grundsätzlich ohne ein rechtliches Risiko kündigen.

Lage der Genossenschaftsbanken

Für die Kreditgenossenschaften verlief das Geschäftsjahr 2017 trotz des schwierigen Marktumfelds befriedigend. Ursache des leichten Ergebnisrückgangs ist auch bei dieser Institutsgruppe die Niedrigzinsphase; der Zinsüberschuss liegt nun fühlbar unterhalb des langjährigen Durchschnitts. Die erheblichen Anstrengungen der vergangenen Dekade im Kostenmanagement kompensieren den Rückgang des Zinsüberschusses. Trotz voraussichtlich steigender Aufwendungen beim Bewertungsergebnis, die aber noch deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt liegen, ist eine ausreichende Vorsorge in Form von Rücklagen und Reserven möglich.

Grafik 3 Zahl der genossenschaftlichen Primärinstitute

Zahl der genossenschaftlichen Primärinstitute

Dieses Balkendiagramm zeigt die Zahl der genossenschaftlchen Primärinstitute im Zeitraum von 2007 bis 2017. Insgesamt ist eine abnehmende Tendenz zu verzeichnen. Im Jahr 2007 sind es 1.233 Institute, im Jahr 2016 972 und im Jahr 2017 915. BaFin Zahl der genossenschaftlichen Primärinstitute

Fusionen

Konsolidierungspotenziale wurden 2017 zum Beispiel genutzt, indem der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband (RWGV) mit dem Genossenschaftsverband (GV) zum größten deutschen genossenschaftlichen Prüfungsverband fusionierte. Auch fusionierten – wie schon in den vorangegangenen Jahren – genossenschaftliche Primärinstitute, so dass die Zahl der Primärinstitute von 972 im Vorjahr auf 915 sank (siehe Grafik „Zahl der genossenschaftlichen Primärinstitute“).

IT-Prüfungen

2017 prüfte die BaFin die IT zweier Dienstleister im genossenschaftlichen Sektor. Die Prüfungsberichte dazu werden noch ausgewertet. Für 2018 plant die Aufsicht weitere IT-Prüfungen.
Die BaFin hat auch Institute des Genossenschaftssektors wegen ihrer Beteiligung an Cum/Cum-Geschäften überprüft.9) Die betroffenen Institute mussten, da es sich um mehrere Geschäftsjahre handelte, zum Teil nicht unerhebliche Zahlungen an die Finanzämter leisten, was die Ertragsrechnung erkennbar belastet hat. Ob die geltend gemachten Forderungen der Finanzämter tatsächlich berechtigt sind, ist Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen.

Negativzinsen

Im genossenschaftlichen Sektor sind Negativzinsen für Privatkunden zu einem wichtigen Thema geworden. Aktuell werden diese in der Regel nur bei sehr großen Einlagen gefordert. Die Institute erwägen jedoch Konzepte für die Erhebung von Negativzinsen in weiterem Umfang.

Lage der ausländischen Banken

Ausländische Banken spielten auch im Jahr 2017 eine wichtige Rolle auf dem deutschen Finanzmarkt. Die in Deutschland ansässigen Auslandsbanken konzentrieren sich auf das Einlagengeschäft und daneben vor allem auf das Kreditgeschäft, das Private Banking, das Investment Banking, das Depotgeschäft sowie die Außenhandelsfinanzierung und den Zahlungsverkehr.

Die meisten in Deutschland ansässigen Einheiten ausländischer Kreditinstitute galten auch 2017 als weniger bedeutende Institute. Der Anteil der weniger bedeutenden Institute mit hoher Priorität (High Priority Less Significant Institutions – HP LSIs) blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Folgen des Brexits

Derzeit ist davon auszugehen, dass aufgrund des geplanten Brexits einige Unternehmen ihr Geschäft vom Vereinigten Königreich nach Deutschland verlagern werden.10) Dadurch wird sich das Geschäftsvolumen der bereits hier ansässigen Institute voraussichtlich erhöhen, und die BaFin bzw. der SSM wird zahlreiche Erlaubnis-, Inhaberkontroll- und EU-Pass-Verfahren zu bearbeiten haben.

Folgen der Aufhebung der Iran-Sanktionen:

Seit der weitgehenden Aufhebung der Iran-Sanktionen im Jahr 2016 ist es den in Deutschland ansässigen iranischen Kreditinstituten wieder möglich, Bankgeschäfte zu betreiben. Drei der vier iranischen Kreditinstitute, die vor der Sanktionierung in Deutschland tätig waren, haben 2017 ihre Geschäfte wieder aufgenommen. Weitere iranische Kreditinstitute haben ihr Interesse bekundet, in Deutschland tätig zu werden.

Lage der Finanzierungsleasing- und Factoringinstitute

Die Leasing- und die Factoring-Branche verzeichneten im Jahr 2017 erneut Wachstum im Neugeschäft. Nach Zahlen des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen11) (BDL) wuchs das Neugeschäft der Leasing-Wirtschaft mit Ausrüstungsgütern im ersten Halbjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 7,5 Prozent. Die Umsätze der Factoring-Wirtschaft konnten laut Angaben des Deutschen Factoring-Verbands um 8,4 Prozent zulegen.12)

Die Zahl der unter der laufenden Aufsicht der BaFin stehenden (reinen) Finanzierungsleasing-Institute reduzierte sich 2017 auf 318 (Vorjahr: 334), die Zahl der (reinen) Factoring-Institute auf 159 (Vorjahr: 160). Darüber hinaus boten 32 Institute sowohl Finanzierungsleasing als auch Factoring an (Vorjahr: 26).

Erlaubnisse

Die BaFin bewilligte elf Neuerlaubnisanträge gemäß § 32 KWG. Insgesamt 21 Erlaubnisse endeten 2017, meist durch Erlaubnisverzichtserklärungen, seltener durch Fusionen oder dadurch, dass von einer erteilten Erlaubnis kein Gebrauch gemacht wurde. In zwei Fällen wurde die Erlaubnis auf Grundlage des § 35 Absatz 1 KWG aufgehoben, in einem weiteren Fall gemäß § 35 Absatz 2a KWG.

Die BaFin leitete 161 Inhaberkontrollverfahren ein. Die Aufsicht hat dabei unter anderem die Pflicht, sich ein Bild von der Integrität und den Zielsetzungen des potenziellen Erwerbers einer bedeutenden Beteiligung zu machen. Außerdem muss sie Existenz und Herkunft der zum Erwerb eingesetzten Mittel kontrollieren. Für 109 neue Mitglieder der Geschäftsleitung bzw. Prokuristen wurden Absichtsanzeigen eingereicht und der Vollzug der Bestellung von 37 Aufsichtsrats- oder Beiratsmitgliedern wurde angezeigt. Die BaFin hat die Aufgabe, diese Personen auf Zuverlässigkeit und Eignung zu überprüfen.

Maßnahmen und Sanktionen

An 17 Leasing- und Factoring-Institute wurden Hinweis- und Belehrungsschreiben versandt. Darüber hinaus wurden acht Bußgeldverfahren eingeleitet sowie zwei Geschäftsleiter nach § 36 Absatz 2 KWG verwarnt. Es wurde ein Sonderbeauftragter nach § 45c KWG bestellt und eine Abwicklung nach § 38 Absatz 1 KWG angeordnet.13)

Lage der Zahlungs- und E-Geld-Institute

2017 erteilte die BaFin sechs Erlaubnisse zum Erbringen von Zahlungsdiensten und eine Erlaubnis für das E-Geld-Geschäft nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Insbesondere die am 13. Januar 2018 in Kraft getretene Neufassung des ZAGs hat Auswirkungen auf bestehende Institute, da zusätzliche Erlaubnisanforderungen gestellt werden. Das ZAG war durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie vom 17. Juli 2017 novelliert worden.

Zahlungs- und E-Geld-Institute, die nach dem bis zum 12. Januar 2018 geltenden ZAG über eine Erlaubnis der BaFin verfügen, dürfen längstens bis zum 13. Juli 2018 weiter Zahlungsdienste erbringen, ohne über eine Erlaubnis nach den Anforderungen des neuen ZAGs zu verfügen. Die BaFin hat die nach dem alten ZAG lizenzierten Institute daher frühzeitig über die zusätzlichen Anforderungen informiert, um das nach den Übergangsvorschriften durchzuführende Anzeigeverfahren optimal realisieren zu können.

Anfragen von Fintechs

Ferner erreichen die BaFin aufgrund der Neuerungen des ZAGs und der neu unter Erlaubnispflicht gestellten Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste vermehrt Anfragen von Fintechs. Bereits im Vorgriff auf das Inkrafttreten des neugefassten ZAGs führte die Aufsicht Gespräche mit den neuen Marktteilnehmern, um anstehende Erlaubnisverfahren zu erörtern.

Pfandbriefgeschäft

Der deutsche Pfandbrief konnte sich 2017 in einem schwierigen Marktumfeld verhältnismäßig gut behaupten. Trotz alternativer Refinanzierungsmöglichkeiten und anhaltend niedrigem Zinsniveau legte der Gesamtpfandbriefabsatz leicht zu. Insgesamt wurden im abgelaufenen Jahr Pfandbriefe mit einem Volumen von 48,8 Milliarden Euro abgesetzt (siehe Tabelle „Brutto-Absatz Pfandbriefe“).

Gemessen am Emissionsvolumen – 36,8 Milliarden Euro – wurden zum wiederholten Male mehr als dreimal so viele Hypothekenpfandbriefe (inklusive Schiffs- und Flugzeugpfandbriefen, bei denen es sich jedoch um Nischenprodukte handelt) abgesetzt wie Öffentliche Pfandbriefe. Diese wurden 2017 in einem Umfang von 11,9 Milliarden Euro ausgegeben.

Tabelle 14 Brutto-Absatz Pfandbriefe

Brutto-Absatz-Pfandbriefe

Brutto-Absatz-Pfandbriefe Stand: 31.12.2017 BaFin Brutto-Absatz-Pfandbriefe

Gesamtpfandbriefumlauf

Mit einem ausstehenden Volumen von 362,2 Milliarden Euro konnte 2017 der stetige Rückgang des Gesamtpfandbriefumlaufs der vergangenen Jahre erstmals durchbrochen werden. Während das ausstehende Volumen von Hypothekenpfandbriefen (inklusive Schiffs- und Flugzeugpfandbriefen) auf 214,0 Milliarden Euro zulegte, reduzierte sich das Umlaufvolumen Öffentlicher Pfandbriefe im Jahr 2017 erneut auf nun 148,2 Milliarden Euro (siehe Tabelle „Pfandbriefumlauf“).

Tabelle 15 Pfandbriefumlauf

Pfandbriefumlauf

Diese Tabelle zeigt den Pfandbriefumlauf in den Jahren 2013 bis 2017. Im Jahr 2017 lag er bei Hypothekenpfandbriefen bei 214 Milliarden Euro, bei Öffentlichen Pfandbriefen bei 148,2 Milliarden Euro und der Gesamtabsatz bei 362,2 Milliarden Euro. BaFin Pfandbriefumlauf

Investitionen der EZB

Auch wenn die monatlichen Ankaufsvolumina der EZB als des größten Investors am Covered-Bond-Markt abnehmen, dürfte die EZB auch in naher Zukunft weiterhin umfangreich in diesen Markt investieren, allein um Fälligkeiten wieder anzulegen. Bedingt durch die Marktmacht der EZB dürften die Margen am Covered-Bond-Markt zunächst nicht deutlich zulegen, was auch weiterhin den Absatz an klassische Investoren belasten dürfte. Zugleich zielt die Branche mit modernen Erscheinungsformen – wie etwa dem „Grünen Pfandbrief“ – darauf ab, die Investorenbasis zu verbreitern. Auch künftig dürfte der Anteil des aktuell vom robusten Immobilienmarkt profitierenden Hypothekenpfandbriefs zunehmen. Weiter zurückgehen wird dagegen die Bedeutung des Öffentlichen Pfandbriefs, der primär noch zur Refinanzierung klassischer Kommunalfinanzierungen und staatlich gewährleisteter Exportfinanzierungen genutzt wird.

Fußnoten:

  1. 1) Zu den SIs unter direkter Aufsicht der EZB vgl. Anhang.
  2. 2) Zu den Instituten, die der Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management beaufsichtigt, vgl. 2.8. Zu der Zahl der in Deutschland zugelassenen Institute vgl. Anhang.
  3. 3) Zur Novelle der MaRisk vgl. 1.4.1.
  4. 4) Zur Unterscheidung von Maßnahmen und Sanktionen vgl. Jahresbericht 2016, Seite 55 ff. Zu den Sanktionen nach dem KWG vgl. Kapitel II 6.
  5. 5) Vgl. hierzu 2.1.
  6. 6) Vgl. 2.4.1. und 2.4.2.
  7. 7) Vgl. hierzu 2.1.
  8. 8) Vgl. hierzu 2.2.1 und Kapitel I 7. Die Pressemitteilung zur Niedrigzinsumfrage ist abrufbar auf der BaFin-Website unter www.bafin.de/dok/8216350.
  9. 9) Vgl. 2.4.1.
  10. 10) Vgl. Kapitel I 1 und Kapitel II 1.
  11. 11) Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen, Pressemitteilung vom 2.8.2017.
  12. 12) Deutscher Factoring-Verband e.V., Pressemitteilung vom 10.8.2017.
  13. 13) Für eine zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen und Sanktionen über die verschiedenen Geschäftsbereiche hinweg vgl. Kapitel II 6.

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